FinanzskandalBundesanwaltschaft prangert Gefälligkeit der Credit Suisse an
aula, sda
23.2.2022 - 23:55
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona die Selbstgefälligkeit der Credit Suisse im Umgang mit ihren bulgarischen Kunden angeprangert. Eine frühere, ebenfalls angeklagte Kundenberaterin wurde dabei besonders belastet.
Keystone-SDA, aula, sda
23.02.2022, 23:55
SDA/twei
Die Credit Suisse steht weiter in den Negativschlagzeilen. Vor dem Bundesstrafgericht kritisierte die Bundesanwaltschaft die Selbstgefälligkeit des Geldinstituts in Bezug auf ihre bulgarische Kunden. In ihrem Plädoyer prangerte Bundesstaatsanwältin Alice de Chambrier die organisatorischen Mängel der Grossbank bei der Bekämpfung von Geldwäscherei an. Insbesondere hätten Instrumente gefehlt, um Verfehlungen des Personals aufzudecken.
Alle Schutzwälle hätten «versagt» – die Kundenberaterin, ihre Vorgesetzten und die Risikoabteilung. Die Bank sei nicht in der Lage gewesen, «die einzig mögliche Entscheidung im Umgang mit einem Kunden wie Evelin Banev», dem Anführer des bulgarischen Drogenrings, zu treffen: die Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundes (MROS).
Mängel und Skandale
Nach Ansicht der Staatsanwältin waren die erforderlichen Dokumente nicht oder nur unvollständig ausgefüllt. Das Risikomanagement sei unzureichend ausgestattet und schlecht organisiert gewesen. Und nicht zuletzt sei die Klassifizierung der Kunden unzureichend gewesen.
Diese Mängel seien in verschiedenen Prüfberichten angesprochen worden. Sie würden durch die Skandale untermauert, in die sich die Bank verstrickt habe. All dies belege die Selbstgefälligkeit der Bank gegenüber ihren Kunden, sagte de Chambrier.
Zuvor hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft (BA) die Versäumnisse der ehemaligen Kundenberaterin angeprangert: Die Angeklagte habe es versäumt, die Geschäftsbeziehungen zu den Bulgaren zu dokumentieren und zu begründen. Obwohl Banev bei der Credit Suisse nur über zwei Konten verfügt habe, sei er immer bevorzugt behandelt worden. Die Tatsache, dass er zahlreiche Vollmachten besass, zeige, wer der wahre Berechtigte der Konten gewesen sei.
Kleine Scheine
Ausserdem hätten die Einzahlung der hohen Beträge in kleinen Scheinen die Kundenberaterin ebenfalls alarmieren müssen, führte die Staatsanwältin aus. Der kriminelle Ursprung der Gelder sei nicht zu übersehen gewesen. Dennoch habe die Angestellte es versäumt, ihre Vorgesetzten und die Compliance-Abteilung zu warnen. «Es war nicht möglich, nicht zu wissen, dass das Geld aus dem Drogenhandel stammte», sagte de Chambrier.
Die Vertreterin der BA sprach auch über die Kapitalflucht, die bereits 2007 stattgefunden habe, als Banev in seinem Land verhaftet worden sei. Laut Aussagen ihrer Vorgesetzten hatte die Beraterin diese nicht über die Ereignisse in Bulgarien informiert. Es gebe auch keine Dokumente, die dies belegen könnten.
Als die bulgarischen Kunden wegen ihrer Rechtsstreitigkeiten nicht mehr zur Bank kamen, führte die Mitarbeiterin die Zahlungsaufträge zur Leerung der Konten aus. Dabei hielt sie sich nicht an das Vier-Augen-Prinzip, das ab einer bestimmten Summe gilt. Sie habe den massiven Geldabfluss auch nicht gestoppt, als die BA angefangen habe, Informationen anzufordern.
Die Beraterin hat laut BA ihre Funktion als Garantin und erster Schutzwall gegen Geldwäscherei-Risiken nie wahrgenommen. Sie habe auch nicht ihre Vorgesetzten gewarnt oder vorgeschlagen, die MROS zu informieren.
«Zweifelhafter Ruf»
Am Vormittag eröffnete der Bundesstaatsanwalt Luc Leimgruber sein Plädoyer mit einer Attacke gegen die Credit Suisse. Als die Bank 2004 Beziehungen zu dem Netzwerk aufgebaut habe, sei der Ruf von Banev bereits zweifelhaften gewesen. «Allein zwischen 2005 und 2006 wurden 18,8 Tonnen Kokain beschlagnahmt, bei einem Gewinn von 30 Millionen Dollar pro Tonne.»
Die Ermittlungen der bulgarischen Justiz hätten ergaben, dass der Schmugglerring die Credit Suisse und eine österreichische Bank «sorgfältig ausgewählt» habe, sagte der Staatsanwalt. Diese Banken hatten bulgarische Mitarbeiter und seien dafür bekannt gewesen, die Herkunft der Gelder nicht zu kontrollieren.
«Die Credit Suisse scheint zu glauben, über dem Gesetz unseres Landes zu stehen», warf Leimgruber der Bank vor. Die Leichtigkeit, mit der Konten eröffnet und eine Firma gegründet worden seien, um die Gelder der Bulgaren zu waschen und ins Ausland zu transferieren, sei «verblüffend».
Die Credit Suisse und die Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Der Prozess dauert bis Ende Februar.