Im Jahr 2025 treten in der Schweiz mehrere finanzielle Änderungen in Kraft, die sich aufs Portemonnaie der Schweizerinnen und Schweizer auswirken.
Nicht immer sind diese Änderungen allerdings leicht zu durchschauen. blue News gibt hilfreiche Tipps und erklärt dir, was hinter diesen Änderungen steckt und wie sich die Änderungen auf dein Portemonnaie auswirken.
Diese Anpassung soll dazu beitragen, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten und den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Es ist die erste Rentenerhöhung seit mehreren Jahren und wird von vielen als notwendiger Schritt angesehen, um soziale Sicherheit zu gewährleisten.
Zusätzlich zu den Renten werden auch andere Leistungen wie die Hilflosenentschädigung angepasst. Bei schwerer Hilflosigkeit steigt die Entschädigung für AHV-Bezügerinnen und -Bezüger auf 1008 Franken pro Monat.
Mehr Geld in die 3. Säule einzahlen
Die maximal steuerlich abziehbaren Beiträge zur Säule 3a werden angehoben. Für Personen mit Pensionskassenanschluss (zweite Säule) steigt der Maximalbetrag auf 7258 Franken pro Jahr. Für Erwerbstätige ohne zweite Säule erhöht sich der Höchstbetrag auf 36'288 Franken jährlich.
Diese Anpassungen ermöglichen es den Versicherten, mehr für ihre private Altersvorsorge zurückzulegen und gleichzeitig von höheren Steuerabzügen zu profitieren.
Diese Nachzahlungen sind zusätzlich zum regulären Jahresbeitrag möglich und vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Aber Achtung: Die Änderungen gelten erst ab dem Jahr 2025. Dieses Jahr kannst du also noch keine Einkäufe für die vergangenen Jahre tätigen. In der Praxis bedeutet dies, dass dann aber beispielsweise im Jahr 2026 erstmals für das Jahr 2025 ein nachträglicher Einkauf getätigt werden kann. Personen, die dann keine oder nur teilweise Einzahlungen geleistet haben, können diese Beiträge bis zu zehn Jahre rückwirkend nachholen.
Sechs von 13 angefragten Versicherern haben eine allgemeine Prämienanpassung fürs Jahr 2025 angekündigt. Bei vier Anbietern sind individuelle Prämienerhöhungen bei bestehenden Verträgen möglich.
Der jährliche Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige an AHV, IV und EO wird von bisher 514 auf 530 Franken erhöht. Für Selbständigerwerbende wird die untere Grenze der sinkenden Beitragsskala auf 10'100 Franken (bisher 9800 Franken) und die obere Grenze auf 60'500 Franken (bisher 58'800 Franken) angehoben.
Diese Änderungen bedeuten, dass Personen mit geringem Einkommen jetzt höhere Beiträge leisten müssen. Ziel ist es, die Finanzierung der Sozialversicherungen langfristig zu sichern und den demografischen Herausforderungen gerecht zu werden.
Für Arbeitnehmende bleibt der Beitragssatz unverändert, jedoch wird die Grenze für geringfügige Löhne auf 2500 Franken pro Jahr erhöht. Das bedeutet, dass Löhne bis zu diesem Betrag nur dann abgerechnet werden müssen, wenn die Arbeitnehmenden dies wünschen.
Erhöhung der Familienzulagen
Die bundesrechtlichen Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken pro Monat, und die Ausbildungszulage erhöht sich von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Diese Massnahme soll Familien finanziell entlasten und die Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Ausbildung verbessern. Es ist die erste Anpassung der Zulagen seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.
Die genaue Höhe der Zulagen kann je nach Kanton variieren, da einige Kantone höhere Beiträge festlegen. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Familienausgleichskasse über die spezifischen Beträge zu informieren.
Krankenkassen-Prämien steigen erneut
Die Krankenkassenprämien steigen dieses Jahr im Durchschnitt um sechs Prozent. Für Erwachsene steigt die Prämie im Mittel 2025 um 25.30 Franken auf 449.20 Franken. Junge Erwachsene müssen 16.10 Franken mehr und damit neu 314.10 Franken zahlen. Für Kinder steigt die mittlere Prämie um 6.50 Franken auf 117.90 Franken.
Aufgrund der alternden Bevölkerung sowie wegen neuer Therapien und Medikamente werden die Kosten auch in Zukunft steigen.
Wer sich aber jetzt überlegt, aufgrund der gestiegenen Kosten die Kasse zu wechseln, hat Pech gehabt. Ein Wechsel hätte für das Jahr 2025 bis am 30. November des vergangenen Jahres erfolgen müssen. Der nächste Wechsel ist erst wieder auf das Jahr 2026 möglich. Es empfiehlt sich allerdings, hier erst die Prämienanstiege im Herbst abzuwarten und dann zu vergleichen.
Änderungen in der beruflichen Vorsorge (BVG)
Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge wird auf 22'680 Franken pro Jahr erhöht. Der Koordinationsabzug steigt von 25'725 Franken auf 26'460 Franken.
Diese Anpassungen beeinflussen die Berechnung des versicherten Lohns und somit die Beiträge an die Pensionskasse. Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen müssen somit mehr verdienen, um in der BVG aufgenommen zu werden.
Für Arbeitgebende bedeutet dies eine Anpassung der Lohnbuchhaltung, um die neuen Grenzwerte korrekt zu berücksichtigen.