Lotse und Fluglehrer vor MilitärgerichtWer trägt die Schuld am fatalen Crash der F/A-18 am Sustenpass?
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2.1.2024
Das Militärgericht verhandelt diese Woche den Kampfjet-Absturz am Sustenpass. Angeklagt sind der Fluglotse, der den Funkspruch abgesetzt hatte – aber auch der Pilot, der mit dem Verstorbenen Patrouille flog.
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02.01.2024, 11:44
02.01.2024, 11:49
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Das Militärgericht verhandelt diese Woche den Kampfjet-Absturz am Sustenpass.
Beim Crash einer F/A-18 im August 2016 kam der Pilot ums Leben.
Zum Unglück führten fehlerhafte Flughöhenangaben des Lotsen.
Auch ein nicht ordnungsgemässer Start steht im Zentrum der Untersuchung, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Wird dem Fluglotsen grobfahrlässige Tötung nachgewiesen, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis.
Ende August 2016 kollidierte ein F/A-18 Kampfjet mit der westlichen Bergflanke des Hinter Tierbergs in der Sustenpass-Region.
Der Pilot des Militärflugzeugs kam dabei ums Leben, das Flugzeug wurde vollständig zerstört. Heute ist klar: Der 27-jährige Pilot flog zu niedrig, weil ihm eine falsche Flughöhe mitgeteilt wurde.
Falsche Anweisungen des Fluglotsen
Diese Woche findet vor dem Militärgericht 2 in Muttenz die Verhandlung des Unfalls statt. Angeklagt sind der Fluglotse, der den fehlerhaften Funkspruch absetzte, und der Pilot, der zusammen mit dem Verunglückten unterwegs war. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Beide Piloten starteten innerhalb von 15 Sekunden auf dem Militärflugplatz Meiringen. Der erfahrene Pilot und Fluglehrer, genannt «Leader», hob zuerst ab, gefolgt von einem 27-jährigen Piloten, genannt «Trailer», der kurz vor dem Abschluss seiner Umschulung zum F/A-18-Piloten stand, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Das Wetter war nass und trüb, aber die Sicht in Meiringen war gut. Ab einer Höhe von etwa 1'500 Metern verhinderte jedoch eine geschlossene Wolkendecke die Sicht auf die umliegenden Berge. Nach dem Start versuchte der «Trailer», seinen Radar mit jenem des «Leaders» zu synchronisieren, um ihm durch die Wolkendecke zu folgen.
Dies gelang ihm nicht, weshalb er den Tower in Meiringen kontaktierte und weitere Anweisungen erbat. Der Fluglotse wies ihn an, auf Flughöhe 100 zu fliegen, was 10'000 Fuss oder 3048 Meter über dem Meeresspiegel entspricht. In diesem Bereich wäre jedoch eine Flughöhe von 150, das heisst 15'000 Fuss, angemessen gewesen.
Der Pilot folgte den Anweisungen und wechselte auf den Funkkanal der Flugsicherung in Dübendorf. Währenddessen bemerkte der Fluglotse seinen Fehler, kontaktierte Dübendorf telefonisch und erhielt die Nachricht: Der Pilot war mit dem Hinter Tierberg kollidiert, 58 Sekunden nach dem verhängnisvollen Funkspruch.
Diese zeichnen das Bild einer Verkettung von unglücklichen Umständen, aber auch von menschlichem Versagen. Ursprünglich sollten die Jets in Meiringen in westlicher Richtung mit einer Flughöhe von 100 starten. Aufgrund des Wetters startete man aber nach Osten, wo Flughöhe 150 angebracht gewesen wäre. Das führte mutmasslich dazu, dass der Fluglotse die Höhenangaben verwechselte.
Der «Leader» stieg zudem mit zu niedriger Geschwindigkeit und Steigung auf, was zu einem Verlust des Radarkontakts mit dem später verunglückten Piloten führte. Im Untersuchungsbericht wird das Verhalten des Leaders jedoch nicht als «falsch» eingestuft.
Der Flugverkehrsleiter und der Pilot sind angeklagt wegen fahrlässiger Tötung, der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs und des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material.
Der angeklagte Fluglotse arbeitet nach einer Auszeit mittlerweile wieder auf dem Militärflugplatz Meiringen. Wird ihm grobfahrlässige Tötung nachgewiesen, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis.