Tödlicher F/A-18-Absturz Skyguide-Mitarbeiter und Armeepilot werden angeklagt

ot, sda

31.3.2023 - 08:45

Ein Helikopter der Schweizer Rettungsflugwacht REGA sucht nach dem vermissten F/A-18 Piloten neben Wrackteilen des Militärflugzeugs. 
Ein Helikopter der Schweizer Rettungsflugwacht REGA sucht nach dem vermissten F/A-18 Piloten neben Wrackteilen des Militärflugzeugs. 
Archivbild: Keystone

Ein Flugverkehrsleiter von Skyguide und ein Pilot der Luftwaffe müssen sich nach einem tödlichen F/A-18-Absturz am Sustenpass 2016 vor Gericht verantworten. 

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  • Ein Flugverkehrsleiter von Skyguide und ein Pilot der Luftwaffe müssen sich vor Gericht verantworten.
  • Der Auditor der Militärjustiz erhebt gegen beide Personen Anklage.
  •  Im Jahr 2016 war ein F/A-18-Kampfjet der Schweizer Armee ums Leben gekommen, nachdem seine Maschine am Sustenpass zerschellte. 

Der Auditor der Militärjustiz hat Anklage nach dem tödlichen Crash einer F/A18 von 2016 erhoben, wie die Militärjustiz am Freitag mitteilte. Die beiden Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs sowie des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material verantworten. Für sie gilt bis zu einem rechtsgültigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Zu dem Unfall kam es am 29. August 2016 beim Kampfflugtraining einer Zweier-Patrouille. Die Patrouille startete vom Militärflugplatz Meiringen BE. Der später Verunglückte wollte seinem vorausfliegenden Kollegen mittels Radar folgen. Die Aufschaltung des Radars misslang. Daraufhin nahm der Pilot für weitere Instruktionen Kontakt zum Flugverkehrsleiter in Meiringen auf.

Dieser gab ihm die Anweisung zum Steigen. Der Pilot befolgte das. 58 Sekunden nach dem letzten Funkverkehr prallte er mit seiner Maschine etwa elf Meter unterhalb des Grats des Hinter Tierbergs in die Flanke des Bergs. Dabei kam er ums Leben, die F/A-18 C Hornet wurde zerstört. Die Absturzstelle lag im Gebiet an der Grenze zwischen den Kantonen Bern und Uri.

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