Missglückte Bergtour vor GerichtWer seinem Date blind folgt, berappt seine Rettung selber
toko
25.10.2023
Dieses Date endete im Rettungshelikopter: Nun wollte die Frau die Kosten von ihrem damaligen Bergpartner erstreiten — und ist vor Gericht gescheitert – vorerst.
toko
25.10.2023, 20:30
26.10.2023, 13:32
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Eine Frau aus München zahlte rund 8000 Franken für eine Rettung mit dem Helikopter und forderte sie anschliessend von ihrem damaligen Begleiter zurück.
Er habe als «faktischer Bergführer» dafür Sorge tragen müssen, dass sich die Klägerin nicht unterkühle.
Das Landgericht München wies die Klage ab: Eine rein private gemeinsame Freizeitveranstaltung wie eine privat durchgeführte gemeinsame Bergtour sei nicht geeignet, eine vertragliche Haftung zu begründen.
Es hätte ein romantisches Date im Karwendelgebirge in Tirol werden sollen: Das Paar aus München hatte sich auf einer Online-Plattform kennengelernt und verabredete sich per Chat zu einer ausgedehnten Bergtour.
Am Ende gerieten die beiden aber nicht nur in Bergnot, sondern auch in einen Rechtsstreit: Nach der Rettung mit einem Helikopter blieb die Wanderin auf den Kosten von fast 8500 Euro (rund 8050 Franken) sitzen.
Die Frau hatte ihren männlichen Begleiter wegen dessen grösserer Bergerfahrung für den Rettungseinsatz verantwortlich gemacht und von ihm das Geld erstattet haben wollen: Diese Forderung wies das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil aber zurück.
Die Klägerin hatte zwar die Rechnung für den Rettungseinsatz beglichen, dann aber ihren Begleiter verklagt. Sie argumentierte, dass ein Gefälligkeitsvertrag bestehe oder mindestens eine unerlaubte Handlung des Mannes vorlag: Er hätte als faktischer Bergführer dafür Sorge tragen müssen, dass sich die Klägerin nicht unterkühle.
Mann bezeichnete sich im Chat als «Ihr persönlicher Bergführer»
Das Gericht entschied dagegen, dass eine rein private gemeinsame Freizeitveranstaltung wie eine privat durchgeführte gemeinsame Bergtour nicht geeignet sei, eine vertragliche Haftung zu begründen. Im Vordergrund stehe der soziale Kontakt und nicht etwa der Wille einer rechtlichen Bindung.
Dass der Mann die Tourenplanung übernommen habe, sei eine übliche Gefälligkeit des täglichen Lebens. Auch dass der Mann sich in einem als Flirt gehaltenen Chat als «Ihr persönlicher Bergführer» bezeichnet habe, ändere daran nichts.
Ursprünglich hatte das Münchner Paar die Rappenklammspitze in Tirol erklimmen wollen. Schon eine kurze Recherche zeigt jedoch: Nichts für Anfänger. Zumal die beiden im November unterwegs waren.
Klägerin weigerte sich, weiterzugehen
Das fand auch die Frau während der Tour, und teilte dies ihrem Begleiter mit. Dieser habe daraufhin eine andere Route vorgeschlagen, inklusive eines alternativen Weges zurück ins Tal. Sie habe eingewilligt, sich aber schliesslich geweigert, weiterzugehen. Dies zu einem Zeitpunkt, als der Mann nach langem Herumirren durch den Schnee einräumte, sich verstiegen zu haben.
Der Klägerin sei laut Richterin bewusst gewesen, dass ihr Begleiter lediglich mit dem Handy navigierte. Keiner der beiden habe eine Karte bei sich gehabt. «Im Regelfall hat jeder Alpinist zunächst für sich selbst zu sorgen», sagte die Richterin einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» zufolge.
Das ganze Verhalten der Frau und ihre Äusserungen während der Wanderung zeigten, dass sie in der Lage gewesen sei, ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und gemeinsame Entscheidungen zum weiteren Verlauf der Tour zu treffen.
Auch hätten beide gemeinsam entschieden, die Bergrettung zu rufen. Damit bleibe es bei der Eigenverantwortung der Frau für den Rettungseinsatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.