Bundesgericht ändert Praxis Neu gibt es bei Adipositas grundsätzlich eine IV-Rente

zs, sda

21.11.2024 - 13:25

Der Adipositas-Patient Bernd, aufgenommen beim Krankenhaus Freudenstadt, an dem ein Adipositas-Zentrum aufgebaut wird.
Uli Deck/dpa

Früher galt schweres Übergewicht als «überwindbar», eine IV-Rente gab es deshalb grundsätzlich nicht. Doch jetzt hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung geändert.

SDA / blue News Redaktion

Die Behandelbarkeit von starkem Übergewicht steht einem Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung nicht mehr von vornherein entgegen Übergewichtige könnten bald eine Invalidenrente erhalten.: Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es passt damit seine Rechtsprechung zum Anspruch auf IV-Leistungen bei Adipositas an.

Die Behandelbarkeit von starkem Übergewicht steht einem Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung nicht mehr von vornherein entgegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es passt damit seine Rechtsprechung zum Anspruch auf IV-Leistungen bei Adipositas an.

Dabei berücksichtigt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, dass es sich bei der Adipositas um eine chronische, komplexe körperliche Krankheit handelt. Die Rechtsprechung sei deshalb dahingehend zu ändern, dass die grundsätzliche Behandelbarkeit einem Rentenanspruch nicht per se entgegenstehe.

Im Einzelfall ist gemäss den Ausführungen des Gerichts danach zu fragen, wie sich die Krankheit in Bezug auf die Leistung limitierend auswirkt. Jedoch besteht auch bei einer Adipositas die Pflicht zur Schadenminderung. Ein Anspruch auf eine IV-Rente setze in diesem Sinne voraus, dass die betroffene Person zumutbare diätische oder medikamentöse Therapien, Verhaltenstherapien oder Bewegungsprogramme unternehme.

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