Urkundenfälschung fliegt auf Manager erklärt seine Mutter für tot, um nicht arbeiten zu müssen

tafi

13.11.2023

Ein Zürcher Manager erfindet den Tod seiner Mutter und fälscht ihre Todesurkunde, um nicht zur Arbeit gehen zu müssen. (Symbolbild)
Ein Zürcher Manager erfindet den Tod seiner Mutter und fälscht ihre Todesurkunde, um nicht zur Arbeit gehen zu müssen. (Symbolbild)
Sebastian Gollnow/dpa

Weil er nicht arbeiten kann, fälscht ein Zürcher Manager die Todesurkunde seiner Mutter. Doch der Betrug fliegt auf und kommt den Mann teuer zu stehen.

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  • Ein Zürcher Manager will seinem Arbeitgeber eine Erkrankung verschweigen.
  • Um nicht arbeiten zu müssen, erfindet er den Tod seiner Mutter und reicht eine gefälschte Todesurkunde ein.
  • Weil der Chef misstrauisch beim Bevölkerungsamt nachfragt, fliegt der Schwindel auf und landet bei der Staatsanwaltschaft.

Mit Ausreden von Angestellten, die nicht zur Arbeit erscheinen, kennen sich wohl viele Arbeitgeber aus. Ein Manager in Zürich hat nun aber eine Geschichte erfunden, die seinem Chef neu gewesen sein dürfte. Der Man täuschte den Tod seiner Mutter vor und hatte sogar die Todesurkunde parat. Die allerdings hatte er gefälscht, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.

Demnach habe der Manager psychische Probleme gehabt, die er seinem Arbeitgeber verschweigen wollte. Statt sich krankschreiben zu lassen, erzählte er, dass seine Mutter gestorben sei. Glaubwürdig ist seine Ausrede aber nicht: Der Chef will die Todesurkunde sehen.

Todesurkunde des Vaters am Computer manipuliert

Um nicht aufzufliegen und seinen Job wegen der Lüge zu verlieren, manipuliert der Mann daraufhin am Computer die Todesurkunde seines bereits verstorbenen Vaters. Mit wenig Erfolg: Der Chef bleibt misstrauisch und fragt beim Bevölkerungsamt der Stadt Zürich nach, worauf der Schwindel auffliegt.

Den Manager kommen seine Lügen teuer zu stehen. Nach der Anzeige durch das Bevölkerungsamt wird er wegen Urkundenfälschung verurteilt. Zwar ist die Geldstrafe von 2700 Franken zur Bewährung ausgesetzt, doch muss der Mann eine zusätzliche Busse von 500 Franken sowie die Gerichtskosten in Höhe von 1000 Franken bezahlen.