Guanziroli am Gericht Erwürgt in Zürcher Wohnung: Diese Untermiete war ihr Todesurteil

Von Silvana Guanziroli

10.9.2018

An dieser Strasse kam es im September 2016 zur Tragödie. Die 28-jährige Französin Susanne wird von ihrem Vermieter erwürgt.
An dieser Strasse kam es im September 2016 zur Tragödie. Die 28-jährige Französin Susanne wird von ihrem Vermieter erwürgt.
Bild: Google

Sie freute sich auf den beruflichen Aufstieg und eine tolle Karriere. Im Juli 2016 reiste die Französin Susanne* mit einem lukrativen Jobangebot in die Schweiz. Kurz darauf zog die 28-Jährige als Untermieterin in die Wohnung eines Mannes. Ein Entscheid mit tödlichen Folgen. Am Dienstag kam der Fall vor Gericht.

Es passierte vor fast zwei Jahren, kurz vor Mittag. Wie schon in den Tagen zuvor war an jenem 20. September ein lautstarker Streit aus der Dreizimmerwohnung im Zürcher Balgristquartier zu hören. Susanne und ihr Vermieter Claudio* (34) konnten sich schlicht nicht darüber einigen, wie sie ihr Zusammenleben genau regeln wollten – es ging um die Zimmernutzung und die Sauberkeit im kleinen Appartement. 

Erst zwei Monate zuvor war die 28-jährige Französin hier eingezogen. Sie hatte als IT-Spezialistin bei einem Schweizer Unternehmen einen attraktiven Job angetreten. Bei der Arbeit lief es gut, in ihrem neuen Zuhause fühlte sie sich jedoch gar nicht wohl. Die Lage spitzte sich von Tag zu Tag zu, bis die Fronten so verhärtet waren, dass die Französin und der IV-Rentner jeden Streit mit dem Mobiltelefon dokumentierten. 

Tödliche Eskalation im Wohnzimmer

So auch an jenem Dienstag. Susanne filmte die Konfrontation, bis Claudio ihr plötzlich das Telefon aus der Hand riss und ins Wohnzimmer stürmte. Sie folgte ihm, wollte ihr Gerät zurück.

Doch der Vermieter packte sie, zog sie zu sich und würgte sie am Hals. Über mehrere Minuten, mit konstantem Druck, mit ganzer Kraft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft schreibt in ihrer Anklageschrift, die «Bluewin» vorliegt, dass dadurch der arterielle wie auch der venöse Blutfluss zu und vom Hirn unterbrochen worden sei. Es sei beim Opfer zu «Stauungsblutungen in den Augenbinde- und lederhäuten und dem rechten Trommelfell gekommen».

«Er wollte die Würde der Verstorbenen verletzen»

 
Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte, Kanton Zürich

Susanne kämpfte um ihr Leben, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt – und hatte doch keine Chance. Der Beschuldigte habe erst von ihr abgelassen, als sie das Bewusstsein verlor, zu Boden glitt und sich nicht mehr bewegte. Susanne starb infolge eines Hirntodes, der durch die mangelhafte Versorgung mit Sauerstoff ausgelöst wurde.  

Heute muss sich IV-Rentner Claudio vor dem Bezirksgericht Zürich wegen «vorsätzlicher Tötung» und wegen «Störung des Totenfriedens» verantworten
Heute muss sich IV-Rentner Claudio vor dem Bezirksgericht Zürich wegen «vorsätzlicher Tötung» und wegen «Störung des Totenfriedens» verantworten
Bild: Keystone

Am Dienstag musste sich IV-Rentner Claudio vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Die  Behörden haben ihn wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Doch nicht nur deshalb. Denn als Susanne schon tot war, zeigte er seine dunkelste Seite.

Claudio zog seinem Opfer die Kleidung aus und verging sich am Leichnam. «Er wollte die Würde der Verstorbenen verletzen, um erstens seinem Trieb nachzugehen und zweitens die Gewalttat zu verheimlichen», schreibt die zuständige Staatsanwaltschaft. Deshalb muss sich Claudio nun auch wegen «Störung des Totenfriedens» verantworten.

Ist der Täter überhaupt schuldfähig?

Die Polizei verhaftete Claudio einen Tag nach Susannes Tod. Die Spuren an der Leiche und in der Wohnung hatten ihn schwer belastet. Schnell gestand der Vermieter die Tat auch ein. Doch bevor die Richter nun aber über eine gerechte Strafe entscheiden können, müssen sie zuerst klären, ob der IV-Rentner überhaupt schuldfähig ist. Selbst die Staatsanwaltschaft geht aufgrund von Gutachten davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Sie beantragte für den Beschuldigten deshalb eine stationäre Massnahme .

Konkret heisst das: Folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, müsste Claudio nicht ins Gefängnis – er würde in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. In einem solchen Fall müssen die Behörden mindestens einmal jährlich prüfen, ob eine Entlassung möglich ist. Solche Entscheide stützen sich auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen und der Stellungnahme einer Kommission. Sie besteht aus Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden und der Psychiatrie. 

Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet.

* Namen von der Redaktion geändert

«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
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