Guanziroli am Gericht Raser-Prozess: Elsässerin bretterte mit 107 km/h durch Zürcher Quartier

Von Silvana Guanziroli

4.5.2018

Seit 2013 gilt in der Schweiz: Wer innerorts mit 50 km/h zu schnell unterwegs ist, wird zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt. Am Freitag musste sich eine Elsässerin deswegen vor Gericht verantworten. Sie bretterte mit 107 km/h durch ein Zürcher Quartier. Doch der Raserartikel ist umstritten. Der Bund arbeitet an einer Entschärfung. Richtig oder falsch?

Es ist der 6. Dezember 2016. Die 32-jährige Marie * besucht an diesem Samichlaus-Tag Bekannte in der Schweiz. Als sich die Französin auf den  Heimweg ins Elsass macht, hat sie es offensichtlich eilig. Kurz vor Mitternacht fährt sie mit ihrem Kleinkind auf dem Rücksitz auf der Hofwiesenstrasse in Zürich. Für die Frau am Steuer ist klar ersichtlich: Die Strasse ist von Mehrfamilienhäusern gesäumt, sie befindet sich innerorts, womit die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. 

Trotzdem drückt Marie ordentlich aufs Gaspedal. Sie braust in ihrem Peugeot 307 mit 107 km/h durchs Zürcher Quartier – und wird geblitzt. Mit 57 Stundenkilometern zuviel auf dem Tacho hat sie sich der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht und gegen den sogenannten Raserartikel verstossen.

So spricht die Zürcher Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auch von einem «Geschwindigkeitsexzess», wodurch Marie «die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern» sehr stark erhöht habe.

Die Hofwiesenstrasse in Zürich. Die Strecke ist von Mehrfamilienhäusern gesäumt. Es ist klar ersichtlich, dass die Strasse durch ein dichtbesiedeltes Gebiet führt.
Die Hofwiesenstrasse in Zürich. Die Strecke ist von Mehrfamilienhäusern gesäumt. Es ist klar ersichtlich, dass die Strasse durch ein dichtbesiedeltes Gebiet führt.
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Trotz harter Strafe: Geschwindkeitsüberschreitungen, wie sie Marie begangen hat, sind in der Schweiz keine Seltenheit. Bis Ende 2016 kam es im Bereich des Raserartikels bereits zu 1137 Veurteilungen. (Quelle: Bundesamt für Statistik, Zahlen für 2017 noch nicht publiziert). Und das sind nur die Raser, die erwischt wurden. Experten gehen von einer Dunkelziffer aus, die massiv höher liegt. 

Der Raserartikel ist seit 2013 in Kraft. Insgesamt kam es in der Schweiz bisher zu 1137 Verurteilungen wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung.
Der Raserartikel ist seit 2013 in Kraft. Insgesamt kam es in der Schweiz bisher zu 1137 Verurteilungen wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung.
Graphik: Bluewin

Im kantonalen Vergleich zeigt die Statistik zudem: In der Westschweiz wird entweder mehr gerast oder die dortige Polizei kontrolliert schärfer. 

So liegt der Kanton Waadt mit insgesamt 175 Verurteilungen klar an der Raser-Spitze. Und mit Genf (133) und Freiburg (86) sind in den Top-5 insgesamt drei Westschweizer-Kantone vertreten.

Zu den meisten Verurteilungen kam es in den Kantonen Waadt (175), Zürich (140), Genf (133), Sankt Gallen (88) und Freiburg (86).
Zu den meisten Verurteilungen kam es in den Kantonen Waadt (175), Zürich (140), Genf (133), Sankt Gallen (88) und Freiburg (86).
Graphik: Bluewin

Die Kantonspolizei Neuenburg stellte dieses Raser-Video ins Netz. Zur Abschreckung.

Facebook, Kantonspolizei Neuenburg

Kritik für Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis

Der Bundesrat hat den Raserartikel vor fünf Jahren als Teil des Handlungsprogramms «Via Sicura» ins Strassenverkehrsgesetz aufgenommen. Ziel war es, die Zahl der Toten und Verletzten im Verkehr zu reduzieren.

Mit ein Grund für die Verschärfung waren schwere Raserunfälle in den 2000er Jahren, die in der Bevölkerung Entsetzen auslösten: 2004 prallten in Rüti ZH vier Fahrzeuge ineinander, wobei drei Menschen ihr Leben verloren. Und wegen eines Strassenrennens in Schönenwerd SO im Jahr 2008 musste eine 21-jährige Frau sterben.

Seither sorgt der Raserartikel für viel Zündstoff: «Zu scharf» oder «unverhältnismässig», heisst es bei den Gegner. Stossend für sie: Die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. 

Tatsächlich kritisieren auch Rechtsexperten, es sei nur schwer nachvollziehbar, dass im Vergleich dazu bei einer schweren Körperverletzung lediglich sechs Monate als Mindeststrafe gefordert sind. SVP-Nationalrat Ueli Giezendanner polterte deshalb wiederholt: «Hier werden Autofahrer kriminalisiert.»

Das Gesetz schreibt genau vor, ab wann ein Autolenker wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung angeklagt werden muss.
Das Gesetz schreibt genau vor, ab wann ein Autolenker wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung angeklagt werden muss.
Quelle: Bluewin

Bundesrat muss Gesetz lockern

Nun hat auch das Parlament Handlungsbedarf erkannt. Es sprach sich Ende Februar für eine Lockerung aus und gab dem Bundesrat damit den Auftrag zur Gesetzesänderung.

Das Parlament verlangt, dass die Richter bei Fahrlässigkeit des Täters einen Ermessensspielraum erhalten. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen werden. 

«Die Richtervereinigung begrüsst im Grundsatz jede Gesetzesanpassung, welche eine einzelfallgerechte Beurteilung ermöglicht», sagt Patrick Guidon, Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter. «Eine solche war, respektive ist mit der bisherigen Regelung stark erschwert.» 

Dennoch finden Guidon und die Vereinigung: «Es ist unbefriedigend, dass Gesetze immer häufiger schon nach kurzer Zeit wieder geändert werden.»

Patrick Guidon, Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR).
Patrick Guidon, Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR).
Quelle: vg

Von einer völlig unnötigen Gesetzesänderung gar spricht Roadcross, die Stiftung für Verkehrssicherheit. «Die heute bestehende Regelung hätte genügt», sagt Mediensprecher Stefan Krähenbühl. 

«Nach unserer Erfahrung ist die deutliche Mehrheit der Fälle die den Raserartikel betreffen vorsätzlich», so Krähenbühl. «Und diese Tempoexzesse werden auch in Zukunft hart bestraft. Zudem sind wir der Meinung, dass bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerorts von über 40 Stundenkilometern kaum jemand von einem fahrlässigen Handeln sprechen kann.»

Eine Ausnahme wäre zum Beispiel, wenn in einer ländlichen Gegend der Autofahrer das Ortsschild übersieht und nicht realisiert, dass er sich schon in einem Dorf befindet. 

Roadcross will das Resultat der Gesetzesänderung genau prüfen. «Weil die Präzisierung der heutigen Gesetze nicht dazu führen darf, dass deren präventiver Effekt abgeschwächt wird», so Krähenbühl. 

Gegen Marie läuft bereits neues Strafverfahren

Marie ist am Freitag nicht vor Gericht erschienen. Für die Elsässerin war der Weg nach Zürich offenbar zu weit. Mit der Begründung, sie müsse sich um ihre zwei Kinder kümmern, blieb sie der Verhandlung fern. Das war möglich, weil die Frau die Tat vollumfänglich eingestand.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Marie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Das sei die geltende Mindeststrafe, wie das Gericht argumentierte. Ob das bei der Delinquentin allerdings einen bleibenden Eindruck hinterlässt, darüber äusserte die Einzelrichterin ihre Zweifel. «Die Geschwindkeitsüberschreitung war massiv und dann auch noch mit einem Kleinkind im Auto», begründet sie. «Und zudem läuft in Neuenburg bereits ein neues Strafverfahren gegen die Frau.»

* Name von der Redaktion geändert.


«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert.silvana.guanziroli@swisscom.com
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert.
silvana.guanziroli@swisscom.com
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