Guanziroli am Gericht Staatsanwaltschaft klagt Ali B. wegen sechs schwerer Delikte an

Von Silvana Guanziroli

13.8.2018

Der vorläufig Aufgenommene Ali B. steht am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach. Ihm werden sechs schwerste Delikte vorgeworfen. Darunter Vergewaltigung, Raub und Betrug.
Der vorläufig Aufgenommene Ali B. steht am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach. Ihm werden sechs schwerste Delikte vorgeworfen. Darunter Vergewaltigung, Raub und Betrug.
Bild: Keystone

Er kam als Flüchtling in die Schweiz und wurde vorläufig aufgenommen. Doch an die Schweizer Gesetze wollte sich der Afghane Ali B. * (24) offenbar nicht halten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihn wegen schwerer Delikte gleich in sechs Fällen angeklagt.

Am Mittwoch muss sich der gelernte Koch vor dem Bezirksgericht in Bülach verantworten. Aussergewöhnlich ist die Delikt-Liste der Staatsanwaltschaft, die «Bluewin» vorliegt: Sie ist lang und umfasst schwerste Straftaten. Geht es nach der Anklage, soll Ali B. deshalb hinter Gitter – und zwar für die nächsten fünfeinhalb Jahre.

Dabei hätte der 24-Jährige schon längst gar nicht mehr in der Schweiz sein sollen. Ali B. floh als Jugendlicher aus seinem Heimatland Afghanistan und stellte darauf in der Schweiz einen Asylantrag. Dieser wurde abgewiesen, wegen der kritischen Lage in seinem Heimatland konnte Ali B. jedoch bleiben – als vorläufig Aufgenommener erhielt er den Ausländerausweis F. «Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Wegweisungsvollzug gegenwärtig nur in die drei Städte Kabul, Herat und Mazar-i-Sharif zumutbar, und nur, wenn begünstigende individuelle Faktoren vorliegen», sagt Lukas Rieder, Mediensprecher beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Ein solch begünstigter Faktor ist zum Beispiel, wenn die Familie Unterstützung leistet.

«Der Wegweisungsvollzug ist gegenwärtig nur in die drei Städte Kabul, Herat und Mazar-i-Sharif zumutbar.»

 
Lukas Rieder, Mediensprecher beim Staatssekretariat für Migration.

Ab 2013 lebte Ali B. in Kloten und soll ab dann immer wieder gegen das Gesetz verstossen haben. Das führte schliesslich zu seiner Verhaftung im August 2017, seither sitzt der Afghane im Gefängnis in Winterthur ZH.

Diese Delikte wirft die Staastanwaltschaft dem jungen Mann vor:

Mehrfache Vergewaltigung

Ali B. hat mehrfach seine Ex-Freudin vergewaltigt. Die junge Frau trennte sich Ende 2016 vom Afghanen, weil er sie immer wieder brutal zusammenschlug, wie sie aussagte. Doch auch nach der Trennung habe er nicht von ihr abgelassen und sie unter Gewaltanwendung wiederholt zum Beischlaf gezwungen. Die zierliche Frau, sie wiegt lediglich 48 Kilogramm, habe versucht sich zu wehren, hätte aber gegen Ali B. keine Chance gehabt.

Raub

Auf der Josefwiese mitten in Zürich hat der Beschuldigte einer Frau die Handtasche aus dem Velokorb geklaut. Als sie ihm nachrannte und ihn stellte, soll Ali B. ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.

Unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe

Ab August 2016 ging Ali B. einer Arbeit nach. Bezüglich seines Lohns gab er beim Sozialamt aber deutlich weniger Geld an, als er effektiv bekam. Dadurch habe er sich deutlich mehr Sozialhilfe ergaunert, als ihm zustand.

Zu einem der vielen sexuellen Übergriffe kam es in diesem Haus in Kloten ZH.
Zu einem der vielen sexuellen Übergriffe kam es in diesem Haus in Kloten ZH.
Bild: Google
Wiederhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Anfang August 2017 reiste Ali B. nach Graz in Österreich und wieder zurück in die Schweiz. Beim Ausländerausweis F handelt es sich allerdings um keinen gültigen Reisepass oder ein entsprechendes Visa. Als vorläufig Aufgenommenen ist es Ali B. nicht erlaubt, die Schweiz zu verlassen.

Erpressung

Ebenfalls unter Androhung von Gewalt forderte Ali B. von seiner Ex-Freundin wiederholt höhere Geldsummen - Insgesamt rund 10'000 Franken.

Mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Ali B. kaufte, konsumierte und dealte mit Marihuana im grossen Stil. Gegen seine Drogenlieferanten läuft ein seperates Gerichtsverfahren.

Der Fall wird am Bezirksgericht in Bülach verhandelt. Hier entscheidet der Richter nicht nur über das Strafmass, sondern auch darüber ob Ali B. nach Absitzen seiner Strafe die Schweiz verlassen muss.
Der Fall wird am Bezirksgericht in Bülach verhandelt. Hier entscheidet der Richter nicht nur über das Strafmass, sondern auch darüber ob Ali B. nach Absitzen seiner Strafe die Schweiz verlassen muss.
Bild: Keystone

Landesverweis und Ausschaffung

Eine Verurteilung kann für Ali B. jetzt mehr als nur einen längeren Aufenthalt im Knast bedeuten. «Die vorläufige Aufnahme wird nicht verfügt oder erlischt, wenn eine Landesverweisung nach Art. 66a oder 66abis StGB rechtskräftig geworden ist», sagt Patrice Robert, Mediensprecher des Zürcher Migrationsamtes. Tatsächlich hat die Staastsanwaltschaft einen solchen beantragt, für mindestens zehn Jahre. Der Ball liegt jetzt beim Richter, er muss darüber entscheiden, ob Ali B. direkt nach der Haft in seine Heimat ausgeschafft wird.

Die akutelle Lage in Afghanistan

Kabul, die Hauptstadt Afganistans, liegt 12 Flugstunden von Zürich entfernt. Das Land wird seit Jahrzehnten vom Krieg gebeutelt. 
Kabul, die Hauptstadt Afganistans, liegt 12 Flugstunden von Zürich entfernt. Das Land wird seit Jahrzehnten vom Krieg gebeutelt. 
Bild: Google

Das Staatssekretariat für Migration prüft die Situation in Afghanistan laufend. Es wertet dabei Erkenntnisse von ausländischen Partnerorganisationen, internationalen Organisationen, NGOs und Medien aus und lässt diese in seine Lagebeurteilung einfliessen. «Wir prüfen jedes Asylgesuch individuell und sorgfältig. Ist eine Person an Leib und Leben gefährdet, wird Asyl gewährt», erklärt Lukas Rieder vom SEM. «Vor der Anordnung eines allfälligen Wegweisungsvollzugs nach Afghanistan wird immer im Einzelfall geprüft, ob ein solcher zulässig und zumutbar ist.»

Was passiert, wenn sich die Situation in Afghanistan ändert? Rieder: «Sind die Voraussetzungen für eine vorläufige Aufnahme nicht mehr gegeben, kann die vorläufige Aufnahme nach Art. 84 des Ausländergesetzes aufgehoben werden.»

* Name der Redaktion bekannt

«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
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