Friedhof Von wegen Totenruhe – das muss man über Grabräumungen wissen

tali

13.8.2019

Auch dieser kleine Engel wird eines Tages nicht mehr auf das Grab blicken, das unter ihm liegt.
Auch dieser kleine Engel wird eines Tages nicht mehr auf das Grab blicken, das unter ihm liegt.
Keystone

Rund 20 Jahre nach der Bestattung werden vielerorts in der Schweiz die Gräber geräumt. Doch was genau heisst das eigentlich?

Sich von einem geliebten Menschen für immer zu verabschieden, ist schwer genug. Doch die meisten Trauernden sind sich nicht bewusst, dass die Beerdigung nicht der letzte Abschied sein wird. Denn rund 20 Jahre später – die Laufzeiten unterscheiden sich von Region zu Region – steht meist ein weiterer an: die Grabräumung.

Ob sie es nun per Aushang am Friedhof, in amtlichen Publikationen oder per Anschreiben davon erfahren haben – für Angehörige ist die Nachricht oft nicht leicht zu verdauen. Wohl auch, weil das Wort Grabräumung einen falschen Eindruck von dem vermittelt, was tatsächlich geschieht. «Man muss sich nicht vorstellen, dass ein grosser Bagger auffährt, ein tiefes Loch aushebt und womöglich noch Gebeine zutagefördert», erklärt Reto Wassmer, Leiter des Bestattungsamt Wohlen, in der «Aargauer Zeitung».

Das Grab verschwindet, die Gebeine nicht

Aussortierte Grabsteine: Nach Grabräumungen werden sie in der Regel zu Kies verarbeitet, falls die Hinterbliebenen sie nicht mitnehmen wollen.
Aussortierte Grabsteine: Nach Grabräumungen werden sie in der Regel zu Kies verarbeitet, falls die Hinterbliebenen sie nicht mitnehmen wollen.
Keystone

Tatsächlich sind es nur die ersten 15 bis 20 Zentimeter Erdschicht, die nach Ablauf der Grabruhe abgetragen werden. Sprich: Entfernt werden nur die Einfassungen, die Bepflanzung und der Grabstein, der in der Regel zu Kies zermahlen wird. Die Gebeine der Verstorbenen liegen viel tiefer und werden nicht angerührt.

Es sei denn, die Hinterbliebenen bestehen darauf. In Einzelfällen kann Anträgen auf Exhumierung von Urnen stattgegeben werden: «In den meisten Fällen handelt es sich um Mitglieder von Familien, die im Ausland leben. Die Hinterbliebenen möchten die Gebeine ihrer Verwandten mit in ihre Heimat nehmen», erläuterte Bruno Bekowies vom Bestattungs- und Friedhofamt Zürich von einigen Jahren im «Tagesanzeiger». Oder aber die Urne soll in ein Familiengrab verlegt werden, für die andere Regelungen gelten als für Reihengräber.

In der Regel versuchen die zuständigen Behörden jedoch, eine andere Lösung zu finden: «In der Praxis sind wir in der Bewilligung sehr zurückhaltend, da es einerseits technisch schwierig ist, die Urne nach so langer Zeit unversehrt zu bergen. Andererseits soll von Gesetzes wegen der Totenfrieden möglichst eingehalten, sprich der Verstorbene nicht hin- und her transferiert werden», zitiert das «Tagblatt Zürich» Rolf Steinmann, den Leiter des städtischen Bestattungs- und Friedhofsamtes.

Eine Art Grab-Wohngemeinschaft

Für Reihengräber gelten meist andere Fristen als für Familiengräber.
Für Reihengräber gelten meist andere Fristen als für Familiengräber.
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Geräumte Gräber werden übrigens nicht wie Mietwohnungen sofort neu bezogen: Aus Pietätsgründen werden die geräumten Grabfelder zunächst mit Rasen bepflanzt und in der Regel für einige Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, brach liegen gelassen. «Dann folgen 20 Jahre mit Urnengräbern, die nicht so tief gehen», beschreibt Dieter Suter, Substitut in Stäfa, im «Landboten» den üblichen Bestattungsrhythmus.

Über den sterblichen Überresten des ürsprünglichen Grabbewohners wird also noch eine Urne bestattet und ein neuer Grabstein gesetzt. «Bis zur nächsten Erdbestattung vergehen also je nach Platzbedarf 60 bis 80 Jahre, bis an derselben Stelle wieder ein Sarg beerdigt wird», versichert Suter. Bis dahin sind die sterblichen Überreste im Normalfall längst verwest.

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