Schweizer Luftraum Gefährliche Drohnen: Davon bekommen Passagiere nichts mit

Silvana Guanziroli

28.3.2018

Es krachte fast beim Landeanflug. In Neuseeland konnte eine Passagiermaschine am Sonntag nur knapp einer Drohne ausweichen. Und das ist längst kein Einzelfall. Auch im Schweizer Luftraum droht die surrende Gefahr. Piloten meldeten 2017 40 Drohnen-Vorfälle. 

Sie erobern ungebrochen den Himmel. Drohnen haben sich nicht nur in der Schweiz durchgesetzt, sie erleben derzeit einen regelrechten Boom. Über 100'000 Stück sind hierzulande bereits im Einsatz und es werden jährlich mehr. Ende 2017 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) reagiert und wegen Überlastung einen temporären Anmelde-Stopp für Drohnen ausgesprochen. 

Doch es geht längst nicht mehr nur um Überlastung bei der Anmeldung. Drohnen stellen im Schweizer Luftraum zunehmend eine Gefahr dar. Das Risiko von Kollisionen im Himmel steigt. «Drohnen kommen immer wieder in die Nähe von Flugzeugen und Helikoptern», sagt BAZL-Kommunikationschef Urs Holderegger zu «Bluewin». Und er bestätigt: «Allein im Jahr 2017 hatten wir rund 40 Meldungen von Piloten oder den Verantwortlichen in den Flughafen-Towern. Die Sichtungen und damit das Problem haben deutlich zugenommen.»

Drohnen bis zu zehn Meter am Flugzeug

Die Drohnen-Begegnungen werden statistisch erhoben - seit 2016 sind Piloten verpflichtet jede Wahrnehmung in der Luft zu melden. Und diese Erhebungen machen den Stau am Himmel deutlich. «Drohnen kommen den Passagierflugzeugen bis zu zehn Meter nah», so Holderegger. «Wird das Gerät in ein Triebwerk des Flugzeuges gezogen, kann das massive Schäden anrichten.»

Und zur Kollisionen kam es tatsächlich schon. So zum Beispiel letzten September in New York. Ein Black Hawk der US-Armee kollidierte in etwa 150 Metern Höhe mit einer Drohne. Durch den Zusammenstoss entstanden Schäden am linken Fenster und am Rotor. Der Pilot musste notlanden. 

Kommt eine Drohne einem Passagierflugzeug im Schweizer Luftraum zu nahe, hat das rechtliche Konsequenzen. «Die Bundesanwaltschaft leitet dann eine Untersuchung wegen Gefährdung des öffentlichen Verkehrs ein», erklärt Holderegger. «Wird der Drohnen-Verantwortliche geschnappt, drohen ihm saftige Bussen oder sogar Gefängnis.» Bei anderen verbotenen Flügen (siehe Drohnen-Regeln) führt das Bundesamt für Zivilluftfahrt eine administrative Untersuchung durch. Auch hier kann es gemäss Holderegger eine saftige Busse geben.

Drohnenpilot bleibt unbeobachtet

Allerdings ist es in der Regel schwer, die Drohnen-Verantwortlichen ausfindig zu machen. Sie stehen ausser Sichtweite am Boden und können ungesehen wieder verschwinden. 

Deshalb sind Experten und Politiker davon überzeugt, dass die Handhabung der Fluggeräte zu wenig geregelt ist. Sie fordern schon länger, dass ein nationales System zur Registrierung und Identifizierung von zivilen Drohnen eingereicht wird. Zudem sollte es Richtlinien für die Ausbildung der Drohnenpiloten geben. Mehrere Vorstösse zur Drohnenproblematik sind zudem im Parlament hängig. 

Diese Regeln schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt für den Drohnenbetrieb bereits vor:

1. Drohnen mit einem Gewicht über 30 Kilogramm brauchen eine BAZL-Bewilligung.

2. Ein automatisierter Flug im Sichtbereichs des Piloten ist erlaubt, wenn er jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.

3. Innerhalb von Jagdzonen oder Schutzgebieten für Wasser- und Zugvögel ist das Fliegen verboten.

4. Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind zudem die Privatsphäre und das Datenschutzgesetz.

5. Im Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen dürfen Drohnen nicht betrieben werden.

6. Wer ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens einer Million Franken gewährleisten.

7. Es ist verboten, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von Flughafen-Pisten fliegen zu lassen.

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