Ehemann erschlagen Berner Obergericht prüft Mord-Urteil gegen Boxerin

zc, sda

19.2.2024 - 05:36

Sicht auf das geschlossene Restaurant Des Alpes (rechter Teil) in Interlaken, dessen Wirt im Oktober 2020 erschlagen wurde. (5. November 2022)
Sicht auf das geschlossene Restaurant Des Alpes (rechter Teil) in Interlaken, dessen Wirt im Oktober 2020 erschlagen wurde. (5. November 2022)
Bild: Keystone/Peter Schneider

Das Berner Obergericht prüft ab heute Montag das Urteil gegen eine ehemalige Boxweltmeisterin, die 2020 in Interlaken ihren Mann erschlagen haben soll. Die 37-jährige Frau bestreitet die Tat.

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Das erstinstanzliche Regionalgericht in Thun hatte die Frau im Dezember 2022 nach einem Indizienprozess wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Sie soll ihren Gatten, einen Interlakner Wirt, im Oktober 2020 umgebracht haben.

Laut Anklageschrift war es während Ferien des Paars zum Streit gekommen. Danach habe der Mann seine Frau weitgehend ignoriert. Am Tatabend soll sie zur Wohnung ihres Mannes gefahren sein. Als dieser nach Hause kam, soll ihn die Kampfsportlerin mit einem Baseballschläger angegriffen haben.

Das Opfer erlitt massive Schädelverletzungen. Der 61-jährige Mann müsse unglaubliche Schmerzen und einen langen Todeskampf ausgestanden haben, folgerte die Anklage aus dem Spurenbild in der Wohnung.

Freiheitsstrafe und Landesverweis

Das fünfköpfige Gericht kam zum Schluss, es gebe keine Zweifel an der Schuld der Frau. Zwölf Indizien fügten sich zu einem stimmigen Mosaik zusammen. Nebst der Freiheitsstrafe sprach das Gericht einen Landesverweis von zwölf Jahren gegen die Brasilianerin aus.

Die Frau betonte immer wieder, mit ihr sei die falsche Person vor Gericht gestanden. «Jemand hat meinen Mann umgebracht und ich stehe nun vor Gericht. Warum? Weil ich Brasilianerin bin, weil ich Boxerin bin, weil mein Mann 27 Jahre älter ist als ich?»

Die Beschuldigte hatte 2018 den Championtitel des weltgrössten Boxverbandes erobert, der World Boxing Association (WBA). Sie betrieb in Interlaken einen Boxkeller. Das Berner Obergericht will sein Urteil am kommenden Freitag (23. Februar) verkünden.