Emix-Skandal Daran erkennen Sie gefälschte und unsichere Masken

Von Maximilian Haase

11.3.2021

Woran erkennt man, dass eine FFP2-Maske nicht gefälscht ist? (Symbolbild)
Woran erkennt man, dass eine FFP2-Maske nicht gefälscht ist? (Symbolbild)
Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Eine Schweizer Firma soll gefälschte FFP2-Masken mit einem Filterschutz von weniger als 5 Prozent an ein Spital verkauft haben. Für den Konsumenten stellt sich derweil die Frage: Woran erkennt man eigentlich eine Masken-Fälschung?

Von Maximilian Haase

Der Masken-Skandal um die Firma Emix zieht immer weitere Kreise. Hatten die Jungunternehmer Jascha Rudolphi und Luca Steffen erst der Schweizer Armee mutmasslich qualitativ minderwertige FFP2-Masken verkauft, kam nun heraus: Bereits im Frühjahr soll das Unternehmen massenhaft gefälschte Masken an ein Spital und weitere Gesundheitseinrichtungen im Kanton Glarus geliefert haben. Gemäss Recherchen der SRF-«Rundschau» hätten diese FFP2-Masken nie verkauft werden dürfen.

Wie die SRF-Sendung berichtet, seien der angebliche Hersteller «KGT» und wahrscheinlich auch das Produktzertifikat von «Apave Sudeurope» gefälscht. Ein von SRF in Auftrag gegebener Test beim deutschen FFP2-Maskenhersteller «Univent» zeige, welche Gefahr von den Produkten ausgehen kann: Die Fake-Masken hätten demnach eine Filterleistung von unter 5 Prozent. Normalerweise müssen derlei Masken 95 Prozent der Kleinstpartikel herausfiltern.



«Ich bin sprachlos», zitiert der Sender «Univent»-Geschäftsführer Thomas Vosseler, der von einem «katastrophalen Ergebnis» spricht. Es handle sich um die «schlechteste Maske, die wir bisher getestet haben» – und das bei über 1000 getesteten Produkten. 40'000 Masken soll das Kantonsspital Glarus laut «Rundschau»-Bericht in der ersten Pandemie-Welle bestellt haben, für sich und den Kanton, 7,90 respektive 9,90 Franken pro Stück. 5500 Masken seien in Altersheimen, Spitex und Arztpraxen eingesetzt worden. 

Juristische Folgen?

Dass die Masken das Gesundheitspersonal nicht geschützt hätten, sei ein «unerträglicher Gedanke», wie die verantwortliche Firma «Emix Trading» in einer Stellungnahme laut SRF schreibt. Man sei allerdings «nicht der verantwortliche Importeur dieser Masken» gewesen und davon ausgegangen, dass es sich um korrekte Ware handle. Man werde die Masken ersetzen, hiess es weiter.

Derweil könnte die Causa auch juristische Folgen haben: Nicht nur laufe in Zürich bereits ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Wucher. Auch der Glarner Regierungsrat Rolf Widmer wolle laut «Rundschau» prüfen lassen, «ob wir rechtliche Schritte einleiten müssen oder ob das von den Strafverfolgungsbehörden von sich aus verfolgt wird.» Nach Angaben des Portals «Inside Paradeplatz» soll es bereits eine Razzia bei Emix gegeben haben. Bestätigt wurde dies nicht.

Als «völlig illegal» bezeichnet Experte Vosseler im «Rundschau»-Test auch 65'000 ägyptische Masken, die Emix dem Bund verkauft hatte. Diese Produkte, die nach Schimmelfund im Sommer zurückgerufen wurden, dürften «in Europa so gar nicht in Verkehr gebracht werden». Diese hätten zwar den Filtertest bestanden. Doch fehlten jegliche Kennzeichnungen, zudem sei unklar, wer die Masken geprüft habe. Auf der Packung stehe ausser FFP2 nichts – dies sei laut Vosseler «natürlich völliger Quatsch.» Sämtliche in der Armeeapotheke gelagerten Masken, die Emix geliefert hatte, werden nun umgetauscht.

Masken-Fälschungen erkennen

Das führt zu der Frage, die sich im Zuge des Masken-Skandals so mancher stellen dürfte: Wie erkennt man eigentlich als Laie eine gefälschte FFP2-Maske? Die Suva (Schweizer Unfallversicherung) hat aufgezählt, worauf beim Kauf zu achten ist.

1. Die Maske besitzt ein CE-Zeichen, gefolgt von einer vierstelligen Kennziffer der notifizierten Stelle (beispielsweise: CE 1437). Dieselbe Nummer findet sich auf der Packung. Auf der Verpackung ist das CE-Zeichen mit derselben Nummer aufgedruckt.

2. Auf der Packung finden sich zudem die Normenbezeichnung EN 149:2001+A1:2009 und die Adresse eines Inverkehrbringers in der EU oder in der Schweiz.

3. Beigelegt ist eine Kopie der Konformitätserklärung, respektive eine Onlineadresse, unter der diese abrufbar ist. Verweisen muss die Erklärung auf eine Baumusterprüfung («type examination») nach EN 149:2001+A1:2009. Auf der Verpackung und in der Konformitätserklärung ist derselbe Hersteller und dieselbe Firmenadresse angegeben.

4. Eine Anleitung in den Landessprachen ist beigelegt.

Werden diese Punkte nicht erfüllt, «ist die Qualität der Masken zweifelhaft», wie die Suva schreibt. Allerdings bezieht sich die Institution dabei auf die Verwendung der Masken als Arbeitsschutzausrüstung. 

«Die grösste Gefahr besteht darin, dass sich der Träger oder die Trägerin der Maske sicher fühlt, weil er oder sie davon ausgeht, dass der Schutz der Maske gewährleistet ist», teilt die Suva auf Anfrage von «blue News» mit.

Für das Bundesamt für Gesundheit beginnt die Vorsicht schon vorher: «Das BAG rät vom Tragen von FFP2-Masken im Alltag ab», teilt BAG-Mediensprecher Daniel Dauwalder auf Anfrage von «blue News» mit. «Bei Atemschutzmasken wie FFP2-Masken ist die Zuverlässigkeit schwer zu gewährleisten, da unter anderem die Handhabung und das korrekte Tragen der Atemschutzmasken Schwierigkeiten darstellen», schreibt das BAG auf seiner Website.

Vorsicht auch bei OP-Masken

Vorsicht ist aber auch bei medizinischen Masken unterhalb des FFP2-Standards angebracht. So rät Swissmedic, beim Kauf dieser oft als «OP-Masken» bezeichneten Produkte darauf zu achten, dass sie der Norm EN 14683 entsprechen und damit als Medizinprodukte eine CE-Markierung besitzen müssen. Bei «nicht konformen oder gefälschten medizinischen Gesichtsmasken» sei das Schutzniveau nach dieser Norm «nicht sichergestellt».

Beachtet werden sollten zudem folgende Merkmale:

1. Konformitätserklärung/Declaration of Conformity gemäss der Richtlinie 93/42/EWG (oder der Verordnung (EU) 2017/745) durch Hersteller oder europäischen Bevollmächtigten.

2. Angabe des europäischen Bevollmächtigten (EC-REP) auf der Verpackung bei Herstellern ausserhalb Europas.

3. Angabe des Herstellers auf dem Produkt (identisch mit den Angaben in der Konformitätserklärung).

Auch auf der Website des Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) finden sich hilfreiche Hinweise zur Benutzung der Atemschutzmasken in der Pandemie. Zudem können fehlerhafte Masken per Formular direkt gemeldet werden.