Fragen und Antworten Wie viel Swissness braucht's für eine Schweizer Schoggi?

Von Monique Misteli

3.3.2023

Mit dem Schweizerkreuz oder der Bezeichnung «Swiss made» lassen sich Produkte und Dienstleistungen teurer verkaufen. Doch dafür muss das Swissness-Gesetz eingehalten werden. Was das genau ist, erfährst du hier.

Von Monique Misteli

Die Schweiz wird nach wie vor als schönes Land mit hoher Lebensqualität wahrgenommen. Klischees vom Märchenland mit Bergen, Schoggi und Uhren halten sich nach wie vor wacker.

So verwundert es nicht, dass Produkte und Dienstleistungen gern mit der Marke Schweiz werben. Nicht zuletzt, weil Studien zeigen, dass Konsumentinnen und Konsumenten bereit sind, einen sogenannten Swissness-Aufschlag zu bezahlen. 

Wer seine Produkte mit dem Markenzusatz Schweiz vermarkten will, muss die Regeln des Anfang 2017 in Kraft getretenen Swissness-Gesetzes einhalten. 

Wer diese nicht einhält, darf für seine Produkte oder Dienstleistungen weder mit dem Schweizerkreuz noch mit anderen Nationalsymbolen werben. Deshalb verliert nun auch die Toblerone-Schokolade das Matterhorn. 

Doch was sind diese Swissness-Regeln überhaupt und welchen Zweck verfolgen Sie? blue News liefert die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum gibt es die Swissness-Regeln?

Gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW soll damit die Bezeichnung «Schweiz» und die Verwendung des Schweizerkreuzes besser geschützt und einem Missbrauch vorgebeugt werden, damit der Wert der Marke Schweiz langfristig erhalten bleibt.

Das Swissness-Gesetz ist seit gut sechs Jahren (1.1.2017) in Kraft. Das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG, SR 232.11) bildet dazu die rechtliche Grundlage.

Welches sind die wichtigsten Regeln?

Das Schweizerkreuz oder ein anderes Nationalsymbol dürfen bei Lebensmitteln dann angegeben werden, wenn:
- mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz kommen. Bei Milch und Milchprodukten müssen es sogar 100 Prozent sein.
- der wesentliche Verarbeitungsschritt in der Schweiz erfolgt.

Für Schweizer Schoggi gilt eine Ausnahme, weil für deren Produktion Tonnen von Kakao und Nüssen aus dem Ausland importiert werden müssen. Deshalb muss die Rezeptur und Produktion schweizerisch sein.

Wer überprüft, ob die Swissness eingehalten wird?

Ob überall Schweiz drin ist, wo Schweiz draufsteht, überprüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE. Laut eigenen Angaben werden jährlich bis zu 300 Fälle geprüft, bei denen der Swissness-Faktor unklar ist. Die Fälle würden meist von Konkurrenten oder Konsumentinnen und Konsumenten der IGE gemeldet. 

Wie wertvoll ist die Marke Schweiz überhaupt?

Viele Konsumenten sind bereit, für Schweizer Produkte und Dienstleistungen mehr zu bezahlen als für Konkurrenzprodukte. Das zeigt eine bereits 2016 veröffentlichte Studie des Instituts für Marketing an der Universität St. Gallen und der HTP St. Gallen Managementberatung AG in Zusammenarbeit mit der Agentur Jung von Matt/Limmat.

Konsument*innen bewerten Schweizer Produkte und Dienstleistungen als «sehr gut». Gemäss den Studienergebnissen bevorzugen zwischen 52 und 89 Prozent der Befragten Schweizer Produkte gegenüber Angeboten aus unbekannter Herkunft.

Zudem zeigen sich die Befragten im In- und Ausland bereit, für Schweizer Produkte einen Aufpreis in Form einer «Swissness-Prämie» zu bezahlen. Diese beträgt etwa bei Luxusuhren über 100 Prozent, bei Käse und Kosmetika über 50 und bei Skiferien noch 7 Prozent.

Laut dem jünsten Bundesbericht aus dem Jahr 2020 bringt die Marke Schweiz der hiesigen Volkswirtschaft jährlich bis zu 1,4 Milliarden Franken ein.

Vom Schweizerkreuz bis zum Schweizer Wappen: Um welche Bezeichnungen geht's?

«Schweiz» allein oder zusammen mit anderen Begriffen wie «Made in Switzerland», «Schweizer Rezept» oder «Swiss Quality» kategorisiert das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum als Herkunftsangabe.

Auch Bildzeichen wie das Schweizerkreuz, das Matterhorn, Wilhelm Tell, dessen Armbrust oder die Helvetia gelten als Schweizer Herkunftsangaben.

Produzenten und Dienstleister können die Herkunftsangabe «Schweiz» frei verwenden, sofern die oben erwähnten Swissness-Regeln eingehalten werden.

Dies garantiert, dass auch Schweiz drin ist, wo Schweiz draufsteht. Unternehmen, die die Herkunftsangabe «Schweiz» verwenden wollen, müssen deshalb darauf achten, dass ihre Waren und Dienstleistungen den gesetzlich verankerten Kriterien für die Schweizer Herkunft entsprechen.

Und dann noch die Sache mit dem Schweizerkreuz beziehungsweise Wappen: Private Unternehmen dürfen das Schweizerkreuz verwenden, das Schweizer Wappen hingegen nicht: Dieses ist dem Bund und seinen Behörden als Hoheitszeichen vorbehalten.

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