Berset zur Corona-Lage Ungeimpfte Ferien-Rückkehrer benötigen künftig zwei Tests

afi/uri

17.9.2021

Nach Ferienrückkehr sind zwei Tests vorgeschrieben

Nach Ferienrückkehr sind zwei Tests vorgeschrieben

Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Einreise in die Schweiz ab Montag umständlicher und auch teurer. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.

17.09.2021

Reiserückkehrer und Touristen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen künftig mehr Aufwand betreiben und auch mehr bezahlen: Ab Montag brauchen sie für eine Einreise insgesamt zwei Tests. 

afi/uri

17.9.2021

Der Bundesrat zieht Schlüsse aus den Sommerferien, als viele Reisende mit Covid in die Schweiz zurückgekehrt sind. Zu den Herbstferien will man ein entsprechendes Szenario verhindern und verschärft deshalb die Einreiseregeln.

Ab Montag müssen nun alle, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und unabhängig davon, aus welchem Land die Person kommt. Bislang besteht eine solche Testpflicht nur für Flugreisen.

Die mit einem negativen Test eingereisten Personen müssen sich vier bis sieben Tage nach ihrer Ankunft erneut testen lassen und diesen Test auch bezahlen. Das Resultat muss dem zuständigen Kanton übermittelt werden.

Neu müssen auch alle einreisenden Personen – egal ob geimpft, genesen oder getestet – das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen. Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, das auch tatsächlich getan haben.

Allerdings bestehen auch Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt einlegen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche.

Die Einhaltung der Regeln soll unter anderem mit «risikobasierten Kontrollen» im Grenzverkehr überprüft werden. Fehlt der Testnachweis, wird eine Ordnungsbusse von 200 Franken fällig. Wer das Passagier-Lokalisierungsformular nicht ausfüllt, riskiert 100 Franken Busse.

Bundesrat Alain Berset erläutert während der Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage die aktuellen Einreise-Regelungen. 
Bundesrat Alain Berset erläutert während der Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage die aktuellen Einreise-Regelungen. 
Bild: Keystone

Der Ticker zum Nachlesen

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  • 15.52 Uhr 

    Schluss 

    Die Medienkonferenz mit Alain Berset ist beendet. Wir danken für das Interesse. 

  • 15.52 Uhr 

    Gibt es bei den Tests eine Übergangsfrist?

    Gerber sagt, die Regelungen würden am Montag in Kraft treten, das Recht kenne da keine Übergangsphase. Man gehe aber davon aus, dass sich die Personen, die nun eine Reise antreten würden, gründlich informieren würden und es «recht reibungslos» anlaufe.

  • 15.51 Uhr

    Welche Fehler wurden bei Reiserückkehrern im Sommer gemacht?

    Der Bundesrat habe gesehen, dass es keine Korrelation zwischen Inzidenz und Hospitalisieren gegeben habe: Die Spitaleinweisungen haben sich in einigen Regionen merklich erhöht, obwohl die Inzidenz nicht gestiegen ist. Das sei auf die infizierten Reiserückkehrer zurückzuführen. Mit dem neuen Testregime lasse sich das Infektionsgeschehen besser kontrollieren.

  • 15.45 Uhr

    Warum müssen auch geimpfte Personen das Einreiseformular ausfüllen?

    Michael Gerber erläutert, das hänge mit der Praxistauglichkeit zusammen. Man könne sonst nicht sehen, ob überhaupt eine Reise stattgefunden habe. Wenn alle Einreisenden das Formular ausfüllen, würden die Behörden wissen, wer eingereist ist, und dabei der Testpflicht unterliegt. Die Daten aus dem Formular dürfen maximal zwei Wochen gespeichert werden.

  • 15.44 Uhr

    Wie lange werden die Daten gespeichert?

    Die Daten dürften maximal 14 Tage aufbewahrt werden, erklärt Michael Gerber vom BAG. Für die Kantone sei das Einreiseformular ein gutes Instrument zur Kontrolle der zweiten Tests. Gerber führt aus, dass alle – auch Geimpfte – das Formular ausfüllen müssten, da man sonst womöglich eine hohe Dunkelziffer bekomme.

  • 15.40 Uhr

    Wie steht es um Kontrollen?

    Ein Journalist will wissen, wie die Einreisen kontrolliert werden. Bock vom BAG erläutert, man führe Risikokontrollen durch. Es gebe aber keine systematischen Kontrollen im Schengenraum. Alle Grenzübergänge blieben offen.

  • Befürchtet Berset, dass sich der soziale Druck zwischen Geimpften und Ungeimpften noch erhöht?

    Die Pandemie sei die schlimmste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg, sagt Alain Berset: «Diese Krise ist noch nicht zu Ende.» Der beste Weg aus der Pandemie seien die Impfstoffe. Das hätten Länder mit hohen Impfquoten wie Spanien und Italien gezeigt.

  • 15-37 Uhr 

    Wie sieht es mit Allergikern und Auslandsschweizern aus?

    Berset sagt, dass in der Schweiz drei Impfstoffe zugelassen sind und man das Vakzin von Johnson & Johnson bereits bestellt habe. Damit können sich aber nicht nur Allergiker impfen lassen, sondern alle Menschen, die keinen mRNA-Impfstoff wollen. Auslandsschweizer und Diplomaten können sich mit allen Impfstoffen impfen lassen, die auf der WHO-Liste stehen, und würden damit ein Zertifikat bekommen.

  • 15.34 Uhr 

    Anerkennung von Impfstoffen

    Berset sagt, «es gibt unterschiedliche Elemente», um Impfstoffe aus dem Ausland in der Schweiz anzuerkennen. So könnten Zertifikate anerkannt werden, etwa bei Ländern, die schon entsprechende Regeln mit der EU hätten. Die könne man schnell übernehmen. Leute mit «Impfstoffen, die aus anderen Gründen noch nicht anerkannt sind», müssten sich aber eben weiterhin testen lassen. Das gelte etwa auch für Personen mit einer russischen Sputnik-Impfung. Michael Gerber vom BAG ergänzt, man strebe eine Lösung mit der EU an.

  • 15.29 Uhr 

    Wie sieht es im Einkaufstourismus aus?

    Christian Bock vom EFD erklärt, bei den Regelungen würde schweizweit beim Überqueren der Kantonsgrenzen kein Unterschied gemacht. Entscheidend sei bei den Einreiseanforderungen, ob man sich in einer entsprechenden Grenzregion ausserhalb der Schweiz befunden habe.

  • 15.28 Uhr

    Welche Ausnahmen gelten bei den Einreisetests konkret?

    Die Ausnahmen für Grenzgänger gelten für alle Personen, die in die Schweiz einreisen – egal, in welchem Kanton sie wohnen. Die grenznahen Regionen werden grosszügig bemessen, präzisiert Michael Berger, Rechtsexperte des BAG. Berset ergänzt: «In den meisten Grenzregionen im Ausland ist die Durchimpfungsrate höher als in der Schweiz. Man könnte sagen, dass wir für unsere Nachbarn eine grössere Gefahr darstellen als sie für uns.»

  • 15.25 Uhr 

    Was spricht gegen eine Verlängerung von Gratistests?

    Die Überlegungen des Bundesrats dazu seien sehr gründlich erfolgt, sagt Berset. Es gebe nun gute Gründe, die Gratistests zu beenden, denn die Kosten für die Allgemeinheit könnten sehr gross sein: «Es waren wirklich viele Hunderte von Millionen.» Nun wolle man aber einen Übergang schaffen, der gut funktioniert, sagt Berset. «Die Diskussion ist noch nicht am Ende.»

  • 15.22 Uhr

    Gibt es doch noch etwas länger Gratis-Tests?

    Es ist noch nicht sicher, ob die Tests ab 1. Oktober kostenpflichtig werden, sagt Berset. Die Auslegeordnung ist noch nicht fertig, aktuelle Diskussionen würden in die Überlegungen miteinbezogen.

  • 15.18 Uhr

    Die Fragerunde ist eröffnet

    Wie sehen die Anpassungen bei den Gratistests aus, will ein Journalist wissen.

    Berset sagt, der Bundesrat schaue sich das nochmals genauer an und werde die Diskussion dann führen. Man könne dann womöglich flexibel sein in der Übergangsphase, etwa für Personen, die bereits einmal geimpft seien, dann aber noch weitere Tests bis zur vollständigen Impfung bräuchten.

  • 15.17 Uhr

    Allgemeinheit soll nicht für Impfunwillige zahlen

    Berset will noch ein «letztes Wort zu den kostenpflichtigen Tests» loswerden: «Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit, die Kosten für Tests zu übernehmen.» Schliesslich stehen Impfungen zur Verfügung, und die sind «billiger als ein Test».

  • 15.13 Uhr

    Einreiseregeln sind kein Patentrezept

    Berset sagt, die neuen Einreiseregeln seien «kein Patentrezept», aber sie sollten dabei helfen, die Spitäler zu entlasten und sicherzustellen, dass alle Menschen die notwendige medizinische Versorgung bekämen, die sie brauchten.

  • 15.12 Uhr

    Berset wirbt erneut für Impfungen

    «Tests helfen uns nicht dabei, aus der Krise rauszukommen. Das machen nur die Impfungen», appelliert Alain Berset.

  • 15.10 Uhr 

    Gratistests nur an Schulen und in Unternehmen

    Berset informiert, dass Tests in Unternehmen und Schulen auch weiterhin vom Bund bezahlt werden. Ebenfalls für Personen, die getestet werden müssen, weil sie sich nicht impfen lassen können. Für alle anderen gelte, dass die Tests ab 1. Oktober kostenpflichtig seien.

  • 15.08 Uhr 

    Zertifikat für Impfungen aus dem Ausland

    Ein weiteres Element sei ein Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen, die mit einem Vakzin geimpft seien, der hier nicht zugelassen sei, etwa Astrazeneca. Damit sie künftig am «öffentlichen Leben teilnehmen können», bekämen sie künftig in jedem Kanton ein entsprechendes Zertifikat.

    In einer Übergangsphase bis zum 10. Oktober müssen die Kantone ein entsprechendes System ausarbeiten. Touristen können bis dahin ihre Impfung, etwa für den Besuch von Restaurants, auch über den gelben Impfpass nachweisen.

  • 15.08 Uhr

    Grenzgänger sind von der Testpflicht befreit

    Ausnahmen bei der Testpflicht gibt es für Grenzgänger, Transitpassagier und im Warenverkehr. Dort müssen keine Tests vorgelegt werden.

  • 15.07 Uhr

    Online-Registrierung für alle Einreisende

    «Geimpfte müssen keine Tests bei der Einreise vorweisen», sagt Berset. Doch alle Einreisende müssten ein Online-Formular ausfüllen, damit man über ihren Status informiert sei. 

  • 15.06 Uhr

    Zwei Tests für Ungeimpfte

    Neu müssen Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, ab Montag bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.

  • 15 Uhr 

    Beginn der Medienkonferenz 

    Bundesrat Alain Berset eröffnet die Medienkonferenz und erklärt, dass man hinsichtlich der Herbstferien die Einreiseregeln im Blick habe.  Man habe dabei auch aus den Sommerferien gelernt und wolle die Überlastung der Spitäler vermeiden. 

Die Ausgangslage

In Sachen Corona-Pandemie hat der Bundesrat bei seiner heutigen Sitzung über die Verschärfung der Einreiseregeln zu den Herbstferien und über Gratistests diskutiert. Während es als wahrscheinlich gilt, dass der Bundesrat im Fall der Gratistests erst in der nächsten Woche entscheiden wird, sollen heute die Beschlüsse zu den Einreisebestimmungen fallen. 

Laut Informationen des «Blick» will Alain Berset hier eine Variante, bei der sich Ungeimpfte und Nichtgenesene vor der Einreise und nochmals vier bis sieben Tage nach der Einreise testen lassen müssen. Zudem müssten sie sich elektronisch registrieren.

Als schärfere Massnahme steht auch eine Quarantäne von zehn Tagen zur Debatte, aus der man sich frühestens nach sieben Tagen freitesten lassen können soll. 

Alain Berset informiert über die aktuellen Corona-Entscheide des Bundesrats. (Archiv)
Alain Berset informiert über die aktuellen Corona-Entscheide des Bundesrats. (Archiv)
Bild: Keystone