Die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit hängt auch wesentlich von der Raumtemperatur ab. Und bei Frauen verhält es sich anders als bei Männern: Sie bringen bei kühleren Zimmertemperaturen eine geringere Leistung. (Symbolbild)
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Wann ist es zu heiss zum Arbeiten? Einen festen Richtwert gibt es dafür im Gesetz nicht.
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So gelten für Arbeitnehmer, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, niedrigere Temperaturempfehlungen als etwa für Büroarbeiter.
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Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, «ein der Gesundheit nicht abträgliches und der Art der Arbeit angemessenes Raumklima» zu gewährleisten und «Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung, die durch Betriebseinrichtungen und Arbeitsvorgänge verursacht wird, zu schützen».
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Ob nun Bau- oder Büroarbeiter: Viel trinken sollten bei grosser Hitze alle Arbeitnehmer. Die Wasserversorgung ist dabei auch Chefsache.
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Hartes Los für Banker: Auch bei Hitze gilt der vom Chef ausgeschriebene Dresscode. Doch der wird in der Regel etwas gelockert.
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Flip Flops im Büro? Auch bei grosser Hitze sollte man das lieber bleiben lassen.
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Wie heiss darf es im Büro sein?
Die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit hängt auch wesentlich von der Raumtemperatur ab. Und bei Frauen verhält es sich anders als bei Männern: Sie bringen bei kühleren Zimmertemperaturen eine geringere Leistung. (Symbolbild)
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Wann ist es zu heiss zum Arbeiten? Einen festen Richtwert gibt es dafür im Gesetz nicht.
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So gelten für Arbeitnehmer, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, niedrigere Temperaturempfehlungen als etwa für Büroarbeiter.
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Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, «ein der Gesundheit nicht abträgliches und der Art der Arbeit angemessenes Raumklima» zu gewährleisten und «Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung, die durch Betriebseinrichtungen und Arbeitsvorgänge verursacht wird, zu schützen».
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Ob nun Bau- oder Büroarbeiter: Viel trinken sollten bei grosser Hitze alle Arbeitnehmer. Die Wasserversorgung ist dabei auch Chefsache.
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Hartes Los für Banker: Auch bei Hitze gilt der vom Chef ausgeschriebene Dresscode. Doch der wird in der Regel etwas gelockert.
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Flip Flops im Büro? Auch bei grosser Hitze sollte man das lieber bleiben lassen.
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Ob in Zürich, Basel oder Bern: Die Schweiz schwitzt. Ein Recht auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer nicht - wohl aber auf ein «angemessenes Raumklima». Und was heisst das im Klartext?
Spätestens, wenn die Plastikpflanze in der Büroecke zu schmelzen beginnt, sollte auch dem uneinsichtigsten Chef klar werden: Zum Arbeiten ist es hier zu heiss. «Ein ungünstiges Raumklima vermindert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Jemand, der zu kalt oder zu warm hat, leistet weniger», stellt der Gesetzgeber in der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz fest. «So ist zum Beispiel bei grosser Sommerhitze und Innentemperaturen um 30 Grad mit einer Leistungseinbusse von zehn Prozent oder mehr zu rechnen.» Doch ab wann gilt eine hohe Temperatur als «ungünstig»? Und welche Rechte hat der Arbeitnehmer in diesem Fall? Diese Regelungen sollten Sie kennen.
Wie viel Hitze muss man am Arbeitsplatz ertragen?
Eine allgemeingültige Regelung gibt es in dieser Frage nicht. Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber lediglich dazu, «ausreichend natürlich oder künstlich zu lüften», «ein der Gesundheit nicht abträgliches und der Art der Arbeit angemessenes Raumklima» zu gewährleisten und «Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung, die durch Betriebseinrichtungen und Arbeitsvorgänge verursacht wird, zu schützen».
Allerdings spricht der Gesetzgeber in der entsprechenden Wegleitung eindeutige Temperaturempfehlungen aus. Wird eine schwere, körperliche Arbeit verrichet, liegt die Idealtemperatur im Arbeitsbereich bei 12 bis 17 Grad. Für Büroarbeiter, die vorwiegend im Sitzen und geistig arbeiten, ist eine Temperatur zwischen 21 und 23 Grad optimal. «Bei hohen Aussentemperaturen sind die empfohlenen Lufttemperaturen nach oben anzupassen (bis maximal 28 Grad)», heisst es weiter. Sobald das Thermometer im Büro also über 28 Grad anzeigt, muss der Arbeitgeber Massnahmen zum Schutz seiner Arbeiter ergreifen - bei schwerer körperlicher Arbeit entsprechend früher.
Wie haben diese Massnahmen auszusehen?
Am deutlichsten ist in der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz der Sonnenschutz für Arbeitnehmer geregelt: Wer im Freien arbeitet, muss vom Arbeitgeber ausserdem Beschattung, Sonnenschutzkleidung oder zumindest Sonnencreme gestellt bekommen. Doch auch Büroarbeiter müssen nicht im Backofen sitzen. «Einer unerwünschten Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter etc. muss vorgebeugt werden», sagt der Gesetzgeber, und schlägt vor, etwa durch Beschattungselemente in der Fassade, Sonnenstoren, reflektierende Folien oder Sonnenschutzgläser Abhilfe zu schaffen.
Entsteht die Hitze am Arbeitsplatz nicht durch Sonneneinstrahlung, sondern beispielsweise durch Maschinen, sind diese «grundsätzlich auf das Notwendigste zu beschränken». Ausserdem seien entsprechende Arbeitsschutzmassnahmen zu treffen. Neben baulichen Lösungen wie ein Kühlsystem sind dabei auch organisatorische Massnahmen vorgesehen, etwa die «Reduzierung der Muskelarbeit auf das unbedingt notwendige Mass». Zudem schlägt der Gesetzgeber Kühlungspausen von mindestens 10 Minuten pro Stunde vor und setzt fest, dass «der Flüssigkeitsverlust der Arbeitnehmer durch geeignete Getränke zeit- und mengengerecht auszugleichen». Frisches Wasser sollte übrigens auch Büroarbeitern immer zu Verfügung stehen.
Der Kampf um die Klimaanlage
Wer in einem klimatisierten Büro arbeitet, hat es da natürlich einfacher. Doch auch dafür gibt es gesetzliche Empfehlungen: «Im Sommer sollte ein zu grosser Wärmeunterschied zwischen draussen und drinnen vermieden werden. Deshalb wird empfohlen, die Zulufttemperatur von Klimaanlagen nicht mehr als etwa 4 bis 8 Grad Celsius unterhalb der Aussenlufttemperatur zu regeln. Beispielsweise sollten bei einer Aussenlufttemperatur von 34 Grad die Innenräume nicht unter 26 Grad gekühlt werden.» Schliesslich belastet auch der Gang vom kalten Büro ins backofenwarme Freie den Kreislauf.
Müssen Kleidervorschriften auch bei grosser Hitze eingehalten werden?
Wenn es um Sicherheitskleidung geht - unbedingt! Ansonsten zählt eine Lockerung der Kleiderordnung in Firmen tatsächlich zu den Massnahmen, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt. Doch: «Ein Arbeitgeber darf vorschreiben, wie die Angestellten zur Arbeit zu erscheinen haben», weiss SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «Bei tagelangen Hitzeperioden muss er aber Tenue-Erleichterungen erlauben, auch wenn sonst im Betrieb ‹Business Look› vorgeschrieben ist.»
Ein Recht auf Flip-Flops und kurze Hosen wird dem Arbeitnehmer damit aber nicht eingeräumt: «Frauen können Röcke tragen, die etwa bis zum Knie reichen, und hinten offene Schuhe. Männer sollten lange Hosen und geschlossene Schuhe tragen», erklärt Büro-Knigge-Expertin Susanne Abplanalp und empfiehlt im «Migros-Magazin»: «Die Kleidung sollte luftig und leicht sein, die Stoffe aus natürlichen Materialien wie Viskose oder Baumwolle. Wer im Sommer Jeans anzieht, ist selber schuld.»
Was, wenn der Chef seine Pflichten nicht erfüllt?
Empfinden Arbeitnehmer die Hitzeschutz-Massnahmen, die der Arbeitgeber getroffen hat, als unzureichend, können sie sich an das kantonale Arbeitsinspektorat wenden.
Was kann ich selbst gegen die Hitze am Arbeitsplatz tun?
Generell sollte man bei grosser Hitze zwischen zwei bis drei Liter am Tag trinken, ob nun am Wochenende oder an einem Arbeitstag. Statt grosser, schwere Mahlzeiten sind kleinere leichte mit etwas höherem Salzanteil vorzuziehen. Ausserdem empfiehlt es sich, in den jeweiligen Pausen gezielt Schatten oder kühle Räume aufzusuchen - und dort vielleicht ein erfrischendes Fussbad zu nehmen.
Eine Frau betrachtet bei Märjela die Eismassen des Aletschgletschers aus der Nähe. Der mächtigste Gletscher der Alpen ist Unesco-Weltkultuerbe – womöglich aber nicht mehr allzu lange. Wissenschaftler der ETH Zürich haben kürzlich simuliert, dass aufgrund der Klimaerwärmung zu Ende des Jahrhunderts wohl nur noch ein paar kleine Eisfelder von dem derzeit über 80 Quadratkilometer grossen Gletscher übrig sind.
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Im Kiental wurden rund 150 Alpaka-Tiere beim «Alpabzug» zurück ins Tal getrieben. Touristen in einem Bus fühlten sie wie in den südamerikanischen Anden.
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Ein Kalb hat auf der traditionellen Viehschau in Schwellbrunn wenig Lust auf aktive Teilnahme.
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Ob diese Rinder auf der Schwyzer Viehausstellung ganz besonders gut dastehen, erschliesst sich aus dieser Perspektive wohl nur dem Profi.
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Am Wochenende hat im freiburgischen Charmey das traditionelle Heuwagenrennen für Stimmung gesorgt. Der Anlass in dem Greyerzer Dorf findet seit 1972 jährlich zum Chilbi-Fest statt. Dazu werden alte Heukarren geschmückt und von verschiedenen Teams so schnell wie möglich durch das Dorf gezogen.
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Die BMX-Bande ist zurück und will an den Europameisterschaften in Cadenazzo TI hoch hinaus.
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Berufswunsch Nationalrätin? Ein Mädchen führt im Bundeshaus zumindest schonmal eine Sitzprobe durch. Am Samstag veranstaltete das Bundeshaus einen Tag der offenen Tür.
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Hoch hinauf geht es bei der Einweihung der neuen Kletterrouten am Sambuco-Staudamm bei Fusio am Ende des Val Lavizzara. Nun stehen Sportklettern insgesamt vier Routen zur Verfügung.
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Ein Lamborghini Veneno Roadster as dem Jahr 2014 war die grösste Attraktion bei der Versteigerung von zwei Dutzend Luxusautos, die von Genfer Behörden 2016 beschlagnahmt worden ewaren: Sie hatten dem Diktatorensohn Teodorín Obiang aus Äquatorialguinea gehört, dem Geldwäsche und Missmanagement öffentlicher Vermögen vorgeworfen worden war.
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Eine junge Frau geleitet mit einer Herde von Kühen während der 50. Ausgabe der Desalpe de Charmey im Kanton Freiburg ins Tal. Tausende Zuschauer wohnten dem Spektakel bei.
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Wahlplakate stehen in der Bundesgasse, am Donnerstag, 26. September 2019, in Bern. Am 20. Oktober 2019 finden die Parlamentswahlen statt.
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Klimastreik in Zürich am Freitag, 27. September 2019.
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In Saint-Maurice VS haben Archäologen im Zuge von Bauarbeiten einen Friedhof aus dem Hochmittelalter freigelegt, in dem bis zu 250 Menschen bestattet wurden.
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Auf der Kantonsstrasse T 332 bei Hemishofen ist der Anhängerzug eines Schaustellers ausser Kontrolle geraten. Ein mitgeführter Latrinenwagen kollidierte dabei mit einem Signalisationsmasten. Der Aufbau wurde bei der Kollision auseinandergerissen und zerschellte auf der Fahrbahn. Verletzt wurde niemand.
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Rund 100 Umweltaktivisten haben einen Trauermarsch zum geschmolzenen Pizol-Gletscher im Kanton St. Gallen gemacht. Mit der Aktion wollten sie auf die Bedrohung des Klimawandels aufmerksam machen.
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Bei der Kunstinstallation «Mirage Gstaad» werden die Besucher schon seit Längerem mit surreal anmutenden Bildern konfrontiert. Der Grund: Der US-Künstler Doug Aitken hat eine spiegelnde Gebäudeskulptur errichtet. Auch im Spätsommer ist das Werk ein visuell aussergewöhnliches Erlebnis.
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In Lugano ist die «wopart – Work on Paper Fair» gestartet. Eine Kunstausstellung, die sich mit der Arbeit auf Papier beschäftigt.
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Jäger Peter Marugg (links) und Sohn Men beobachten Gamswild vor der Kulisse des «Chessler», aufgenommen in der zweiten Woche der Bündner Hochjagd.
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Mit Humor auf der Suche nach Spendern: Vor Bechern am Bahnhofplatz in Bern zeigen Schilder, was sich eine kanadische Bettlerin wünscht: «New Socks», «Ferrari» und «Food».
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Auf der Autobahn A7 bei Frauenfeld ist eine 26-Jährige mit ihrem Fahrzeug mit einem Signalisationsanhänger kollidiert. Die verletzte Frau musste mit dem Rettungswagen ins Sputal gebracht werden. Die Kantonspolizei Thurgau sucht Zeugen.
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Detailaufnahme vom Füdli des Asiatischen Elefantenbullen «Maxi» im Zürcher. Das Tier feiert irgendwann diese Tage – ganz genau kennt man das Datum nicht – seinen 50. Geburtstag und ist damit ältester «Mitarbeiter» des Zoos.
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