EhrverletzungsdelikteWer Hater anzeigen will, muss dafür mitunter nun vorab zahlen
Red.
19.2.2024
Eine Neuregelung der Strafprozessordnung sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft bei Ehrverletzungsdelikten Kosten vom Anzeigenden im Voraus einfordern kann. Bis zu 3'000 Franken werden dann fällig.
Red.
19.02.2024, 14:28
Red.
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Seit Anfang des Jahres können Staatsanwaltschaften bei Ehrverletzungsdelikten vorab Geld vom Klagenden fordern.
So soll eine Flut derartiger Anzeigen eingedämmt werden.
Die Vorabkosten liegen bei 1'000 bis 3'000 Franken, können bei schweren Delikten aber auch ganz wegfallen.
Eine Änderung der Strafprozessordnung, die seit diesem Jahr in Kraft ist, sorgt für Erstaunen: Bei Ehrverletzungsdelikten kann die Staatsanwaltschaft die Person, die Anzeige stellt, zur Kasse bitten. Der oder die Klagende muss dann «innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen eine Sicherheit leisten», weiss «20 Minuten».
Eine Flut von derartigen Fällen habe den Staat zur Änderung der Regeln veranlasst, heisst es weiter: Auf diesem Weg solle verhindert werden, dass Bagatellfälle das Justizsystem belasten. Seit 2009 hätten sich die Anzeigen wegen Ehrverletzungen mehr als verdoppelt.
Anlass für «persönliche Vergeltung»
«Bei solchen Delikten ist der Antrieb für eine Anzeige oftmals eher im Wunsch nach persönlicher Vergeltung als in der Tatsache einer Rechtsgutsverletzung», sagt Rechtsanwalt Stephan Schlegel zu «20 Minuten».
Bei schwerwiegenden Fällen könne auf die Vorauszahlung jedoch verzichtet werden, erklärt Bruno Ulmi, Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft. «Meistens wird zwischen 1'000 und 3'000 Franken verlangt, diese Spanne kann aber im Einzelfall auch unter- oder überschritten werden», sagt Ulmi.
Kritik kommt vom Verband der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz. Vorstandsmitglied Leandra Columberg betont, der Zugang zum Recht dürfe keine Frage des Einkommens sein. Die Staatsanwaltschaft sollte lieber ihre Ressourcen und das Management derselben hinterfragen.