Entschädigung für KurzarbeitWeitere Hilfe für Lernende und befristet Angestellte
su, sda
11.6.2021 - 15:55
Lernende sowie Personen, die befristet oder auf Abruf angestellt sind, sollen unter Bedingungen ab 1. Juli und bis Ende September Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Und die Kurzarbeitsentschädigung soll bis zu zwei Jahre lang bezogen werden können.
11.06.2021, 15:55
11.06.2021, 17:10
SDA/red.
Die Vorschläge zur Kurzarbeitsentschädigung hat der Bundesrat am Freitag in Konsultation gegeben. Kantone, die Sozialpartner und die zuständigen Kommissionen des Parlaments können sich nun dazu äussern. Entscheiden will der Bundesrat am 23. Juni.
Angedacht ist: Lernende sowie Personen, die befristet oder auf Abruf angestellt sind, sollen unter Bedingungen ab 1. Juli und bis Ende September Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Und die Kurzarbeitsentschädigung soll bis zu zwei Jahre lang bezogen werden können.
Viele Betriebe und Angestellte könnten trotz der Öffnungen noch nicht arbeiten wie vor der Pandemie, schrieb der Bundesrat am Freitag zum Entscheid. Der Anspruch von Lehrlingen und Lehrtöchtern auf Kurzarbeitsentschädigung besteht nur, wenn die Ausbildung Vorrang hat und ihr Betrieb behördlich geschlossen wurde.
Temporärangestellte und Angestellte auf Abruf erhalten die Entschädigung unter der Bedingung, dass behördlich angeordnete Massnahmen wie Kapazitätsbeschränkungen verhindern, dass sie ihre Arbeit vollständig aufnehmen können.
Vom 1. Juli an will der Bundesrat zudem für den Bezug der Kurzarbeitsentschädigung wieder eine Karenzzeit einführen. Diese dauert einen Tag. Verlängern will er auch das summarische Abrechnungsverfahren.
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