Faktencheck Das steht wirklich im Entwurf zum Rahmenabkommen

tmxh/SDA

5.2.2021

Staatsekretärin Livia Leu verhandelte in Brüssel mit EU-Vertretern weiter über das Rahmenabkommen. Dieses sorgt in der Schweiz für Kritik.
Staatsekretärin Livia Leu verhandelte in Brüssel mit EU-Vertretern weiter über das Rahmenabkommen. Dieses sorgt in der Schweiz für Kritik.
KEYSTONE/MARCEL BIERI

Die Schweiz und die EU wollen die offenen Fragen des Rahmenabkommens klären. Während Chefunterhändlerin Livia Leu auf eine Verbesserung des Entwurfs hofft, mehrt sich hierzulande die Kritik. Doch was sieht das Abkommen wirklich vor?

Es kommt langsam wieder etwas Bewegung in die unendliche Geschichte Rahmenabkommen. Nach der zweiten Gesprächsrunde mit der EU vorgestern Mittwoch äusserte sich die Schweizer Chefunterhändlerin Livia Leu zufrieden. Bei den offenen Fragen zum Rahmenabkommen strebt sie ein Entgegenkommen der EU an. 



In den aktuellen Gesprächen geht es um die Klärung der drei noch offenen Punkte: der Lohnschutz, die Unionsbürgerschaft und die Staatsbeihilfen.

Während sich die Schweiz viel davon verspricht, handelt es sich dabei aus Brüsseler Sicht nur noch um Formalien.

Derweil wächst hierzulande die Kritik am Rahmenabkommen. Zusammen mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband forderte Economiesuisse in einer gemeinsamen Erklärung «dezidiert» ein Ende des «europapolitischen Schwebezustands».

Andere Vertreter der Wirtschaft fordern entscheidende Veränderungen am derzeitigen Entwurf – oder wollen das Abkommen in dieser Form gleich verhindern, wie etwa die NZZ berichtet. Aber was steckt hinter den Kritikpunkten der Skeptiker? Die Fakten im Check.

Ist der Lohnschutz wirklich gefährdet?

Das Rahmenabkommen würde den Lohnschutz gefährden, sagen Kritiker wie der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds Pierre-Yves Maillard gegenüber CH Media. Auch der Service public würde demnach geschwächt.



Die Fakten: In der Tat sei der hiesige Lohnschutz für die EU der Hauptgrund für das Abkommen, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Der neue Entwurf sieht vor, dass die Schweiz das Lohnschutzrecht der EU übernehmen müsste und in diesem Punkt nicht mehr autonom agieren könnte. Der Lohnschutz bliebe jedoch auf dem selben Niveau. Akzeptiert würden demnach Instrumente wie Voranmeldungen und Kautionen, bei anderen (Meldepflichten, Lohnkontrollen) würde die EU Anpassungen verlangen.

Neu wäre auch denkbar, dass die EU ein Verfahren vor einem Schiedsgericht anstrengt. Das betrifft einen weiteren Punkt der Kritiker.

Wäre die Schweiz von fremden Richtern abhängig?

«Die Schweiz würde ihre Unabhängigkeit verlieren. Sie müsste automatisch EU-Recht übernehmen und sich dem Europäischen Gerichtshof unterwerfen. Damit hätte die EU in Streitfällen das letzte Wort» – so lautete der Einwand der SVP in einer Fraktionserklärung vom 23. Januar. 

Die Fakten: So einfach ist es nicht. Für den Streitfall sieht der Entwurf ein Verfahren vor, das im Zweifel sehr langwierig ausfallen kann. Neu könnte bei Problemen mit bilateralen Verträgen ein Schiedsgericht eingeschaltet werden, das bei einer ungeklärten Frage von EU-Recht den Europäischen Gerichtshof anrufen kann. Das Schiedsgericht müsste die EuGH-Meinung zwar einbeziehen, fällt aber das Urteil. Letztlich hätte die EU also Einfluss, aber nicht das Sagen.

Muss die Schweiz tatsächlich EU-Recht übernehmen?

Die Fakten: Die Übernahme von EU-Recht bezieht sich nur auf fünf Marktsektoren: Handelshemmnisse, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, Personenfreizügigkeit – und künftige Verträge. Über Anpassungen würde verhandelt, ausserdem stimmen hierzulande Parlament und Volk ab. Die Schweiz gäbe durch die Verpflichtung, einige Rechtsbereiche anzupassen, einen Teil der Eigenständigkeit auf. Im Gegenzug hätte sie aber Mitspracherecht bei der Rechtsetzung der EU. 

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