Fragen und Antworten Was ändert sich mit dem Schweizer Covid-Zertifikat bei der Einreise in die EU?

lmy/sda

8.7.2021

Ein QR-Code für das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone.
Ein QR-Code für das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone.
Matthias Balk/dpa/dpa-tmn/Archivbild

Ab Freitag gilt das Schweizer Covid-Zertifikat in der EU. Kann man damit nun überall einreisen? Gelten in allen Ländern die gleichen Regeln? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Ab morgen Freitag ist das Schweizer Covid-Zertifikat in der EU gültig und wird von allen EU-Staaten anerkannt. Die EU-Kommission hat dafür grünes Licht gegeben. 

«Das wird EU- und Schweizer Bürgern erlauben, in diesem Sommer sicherer und freier zu reisen», sagt EU-Justizkommissar Didier Reynders in einer Mitteilung der EU-Kommission. Die Schweiz ist das erste Land ausserhalb der EU und des EWR, das am EU-Zertifikat-System teilnimmt.

Das Impfzertifikat der EU ist am 1. Juli offiziell gestartet. Das Schweizer Covid-Zertifikat ist seit Ende Juni im Einsatz.

Wie funktioniert das Zertifikat beim Reisen?

Schweizer*innen, die in ein EU-Land oder nach Island oder Norwegen reisen, können ihr Covid-Zertifikat bei der Einreise vorweisen. Der im Zertifikat enthaltene QR-Code weist nach, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist.

Ist das Zertifikat Pflicht bei Reisen in der EU?

Nein. Es soll aber das Reisen und die Kontrollen an den Grenzen vereinfachen und einen neuen Standard setzen. Man kann aber weiterhin etwa auch mit dem gelben Impfpass reisen.



Kann ich mit dem Covid-Zertifikat nun einfacher in der EU herumreisen?

Ja, aber: Ganz so einfach ist es doch nicht. Einige unterschiedliche Einreise-Vorschriften bleiben weiterhin bestehen. So etwa gibt es keine EU-weit einheitliche Gültigkeitsdauer von Zertifikaten für Genesene sowie PCR-Tests. Ausserdem ist unterschiedlich geregelt, ab wann bei einer geimpften Person der Impfschutz als vollwertig anerkannt wird. Zudem ist es von Land zu Land unterschiedlich, ab welchem Alter Kinder einen PCR-Test vorweisen müssen.

Sind alle EU-Staaten dabei?

Alle Länder sind zwar an die gemeinsame Technik angeschlossen, doch bis zum 12. August gilt eine Übergangsfrist. Einige Länder sind bei der praktischen Umsetzung in Verzug, etwa Schweden, Malta und Irland. In dieser Zeit sollen auch andere Formen des Nachweises akzeptiert werden.

Was braucht es zusätzlich zum Zertifikat?

Für die Einreise muss man in vielen Ländern zudem ein Einreise-Formular – im Fachjargon Passenger Locater Form – ausfüllen.

Hilfreiche Informationen zu den unterschiedlichen Vorschriften findet man unter Re-Open EU.

Kann man mit dem Zertifikat auch in Restaurants?

Wie das Zertifikat innerhalb eines Landes genutzt wird, kann jeder Staat selber entscheiden. Ob man es auch für den Besuch im Restaurant oder einer Veranstaltung verwenden kann, ist noch offen.

Spielt die Art des Impfstoffs eine Rolle?

Ja, aber die in der Schweiz verwendeten Impfstoffe sind auch in der EU anerkannt und entsprechend kein Problem. Alle Impfstoffe, die in der EU zugelassen sind, müssen akzeptiert werden. Die EU anerkennt etwa Covishield, die indische Version des Astrazeneca-Impfstoffes, nicht. Die Schweiz und acht andere europäische Länder tun dies jedoch.

Was müssen Getestete beachten?

Welche Tests zugelassen sind, entscheiden die EU-Staaten selber. In der Schweiz sind etwa für Zertifikate von Getetesten auch Antigentestes zugelassen, in der EU teils jedoch nur PCR-Tests. Man sollte sich also vor Reiseantritt erkundigen, wie es im Zielland mit den Tests bestellt ist.

Was, wenn die Zahlen wieder stark steigen?

Dann könnte schnell Schluss sein mit dem einfacheren Herumreisen. Je nach Lage – etwa wenn die Zahlen stark steigen oder neue Mutationen auftauchen – können die Länder selbständig Reisebeschränkungen einführen, auch für Geimpfte. Die Länder müssen dies der EU-Kommission aber melden und begründen. Auch hier gilt: Vor der Abreise sollte man sich gut über die Corona-Situation im Zielland informieren.