Die Lockerungen im ÜberblickWarum darf ich ins Fitness, aber auf einer Hochzeit nicht tanzen?
Von Andreas Fischer
23.6.2021 - 17:07
Die Masken haben ab kommendem Samstag fast überall ausgedient. Das gilt auch für kulturelle und sportliche Aktivitäten. Fragen und Antworten zu den Öffnungsschritten des Bundesrats im Überblick.
Von Andreas Fischer
23.06.2021, 17:07
23.06.2021, 17:46
Andreas Fischer
Heute hat der Bundesrat neue Lockerungen vorgestellt. Der «grosse Öffnungsschritt» ist laut Gesundheitsminister Alain Berset «ziemlich mutig». Die geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus werden stark reduziert. So fällt die Maskenpflicht im Freien und am Arbeitsplatz, die Clubs dürfen wieder öffnen, Grossveranstaltungen sind mit Covid-Zertifikat uneingeschränkt erlaubt. Auch die Einreise in die Schweiz wird erleichtert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ab wann gelten die Lockerungen?
Die heute beschlossenen Lockerungen treten am Samstag, 26. Juni, in Kraft.
Wo muss ich noch eine Maske tragen?
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, etwa in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und auf Restaurantterrassen. In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Ausnahme: An der Arbeit und in der Sekundarschule II muss keine Maske mehr getragen werden.
Heisst das, ich muss in manchen Bahnhöfen Maske tragen, nicht aber im Grossraumbüro?
Genau. Der unterirdische Bereich des Zürcher Hauptbahnhofs gilt als Innenraum, weil er nicht «mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen» aufweist, wie der Bundesrat erklärt. In Büros darf auf Masken verzichtet werden, wenn es die Arbeitgebenden erlauben. Denn sie sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Eine Pflicht zum repetitiven Testen besteht nicht mehr.
Die entfällt und wird in eine Empfehlung umgewandelt.
Was gilt an Schulen?
In der Sekundarstufe II hebt der Bund die Maskenpflicht auf. Für Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind die Kantone zuständig.
Gibt es an Unis und Berufsschulen wieder Präsenzunterricht?
Es gibt neu keine Einschränkung der Personenanzahl mehr im Unterricht bei Fachhochschulen, Universitäten und in der höheren Berufsbildung. Ebenfalls ohne Testpflicht.
Welche Beschränkungen gibt es noch bei Veranstaltungen?
Wenn ausschliesslich Personen mit Covid-Zertifikat zugelassen sind, gibt es keine Beschränkungen mehr: Veranstaltungen dürfen auch in Innenräumen mit voller Kapazität, ohne Personenbeschränkung und Maskenpflicht durchgeführt werden. Dies gilt für Sport, Kultur, Messen et cetera.
Wie jetzt? Volle Konzerthallen und Stadien sind wieder erlaubt?
Laut Bundesrat ja. Es muss lediglich ein Schutzkonzept vorliegen, wie der Zugang auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen ausserdem eine kantonale Bewilligung.
Was ist mit Fitnesscentern und Chören?
Alles wieder erlaubt, in Aussenbereichen ohne jegliche Einschränkung. In Innenräumen müssen lediglich die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.
Kann ich auch wieder mit grösseren Gruppen in Restaurants?
Ab Samstag ist alles möglich: In Restaurants gilt dann keine Beschränkung mehr bei der Anzahl Gästen pro Tisch. Nur in Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation und eine Maskenpflicht im Stehen. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe.
Was gilt für Veranstaltungen ohne Zertifikat?
Hier gibt es noch einige Einschränkungen. Die Kapazität darf höchstens zu zwei Dritteln genutzt werden. Bei Sitzpflicht dürfen maximal 1000 Personen teilnehmen. Ohne Sitzpflicht sind draussen 500 Personen erlaubt, in Innenräumen nur 250. Getanzt werden darf nicht.
Es gibt also ein Tanzverbot? Was ist bei Hochzeiten?
Das Tanzverbot gilt bei allen Veranstaltungen, bei denen kein Covid-Zertifikat verlangt wird. Bei einer Hochzeit etwa muss sichergestellt sein, dass alle Gäste über den entsprechenden Nachweis von Test, Impfung oder Genesung verfügen. Dann darf auch getanzt werden, sagt Alain Berset.
Was gilt bei privaten Veranstaltungen?
An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Personen in Aussenbereichen treffen. Der Grund: Hier kann nicht überprüft werden, ob alle ein Covid-Zertifikat haben.
Wo ist überall ein Covid-Zertifikat nötig?
Das Covid-Zertifikat kann in Bars, Restaurants und Unterhaltungsbetrieben eingesetzt werden, um Kapazitätsbeschränkungen aufzuheben oder die Maskenpflicht zu umgehen.
Das Covid-Zertifikat muss bei Grossanlässen, Tanzveranstaltungen und im internationalen Verkehr eingesetzt werden.
In Bereichen des alltäglichen Lebens (öffentlicher Verkehr, Einkaufen, Arbeit, Ausbildung) ist kein Covid-Zertifikat nötig.
Wann ist das Schweizer Covid-Zertifikat in anderen Ländern gültig?
Das hängt von den anderen Ländern ab, sagt Alain Berset. Man solle daher bei Auslandsreisen sein Zertifikat nicht nur in der App, sondern auch ausgedruckt auf Papier dabei haben. Dies gelte als offizielles Dokument.
Dürfen Geimpfte und Genesene überall hinreisen ohne Quarantäne-Pflicht bei der Rückkehr?
Ja, solange das Land nicht als Virusvariantengebiet gilt. Geimpfte und genesene Personen können ohne Test- und Quarantäne-Pflicht in die Schweiz einreisen. Alle anderen müssen einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen. Nur wer aus einem Staat mit besorgniserregender Virusvariante zurückkehrt, muss in Quarantäne.
Könnte ich die Schweiz beim EM-Final in London anfeuern oder gilt die in Grossbritannien zirkulierende Delta-Variante als besorgniserregend?
Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen bieten einen nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante, sagt der Bundesrat. Daher dürfen geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten, in denen die Delta-Variante dominiert, einreisen, ohne einen negativen Test vorweisen zu müssen oder nach der Einreise in Quarantäne zu gehen.
Warum wartet man mit den Öffnungen nicht, bis alle Impfwilligen geimpft sind?
Es ist immer ein Abwägen. «Wir haben keine negativen Effekte bei den vorherigen Öffnungen gesehen», sagte Alain Berset vor Medien und verwies auf den Einklang der Massnahmen mit der Realität. Der Impffortschritt trage bereits zur guten Entwicklung bei. Zudem blieben einige Massnahmen, etwa die Beschränkungen der Personenzahl in Innenräumen.