Nein zu Begrenzungsinitiative Starkes Votum für die Bilateralen

SDA

27.9.2020 - 12:38

Das Schweizer Stimmvolk sagt gemäss SRG-Trendrechnung Nein zur Begrenzungsinitiative – und setzt damit ein starkes Zeichen für den Erhalt der bilateralen Beziehungen mit der EU. (Themenbild)
Das Schweizer Stimmvolk sagt gemäss SRG-Trendrechnung Nein zur Begrenzungsinitiative – und setzt damit ein starkes Zeichen für den Erhalt der bilateralen Beziehungen mit der EU. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Schweizer Volk setzt ein starkes Zeichen für die Weiterführung des bilateralen Weges mit der EU. Gemäss Hochrechnung von gfs.bern wird die SVP-Vorlage mit 63 Prozent abgelehnt.

Die Hochrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG zeigt ein klares nein zur Begrenzungsinitiative, welche die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden will: Diese würde von 63 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Das sagte Lukas Golder vom Forschungsinstitut am Sonntagmittag im Schweizer Fernsehen (SRF). Der Fehlerbereich liege bei plus/minus 3 Prozentpunkten.

Das Ergebnis war erwartet worden: Die Umfragen von SRG und Tamedia rechneten zehn Tage vor der Abstimmung mit einem Nein-Anteil von rund 65 Prozent. Die Initiative fand demnach einzig bei SVP-Sympathisanten eine Mehrheit.

Tatsächlich stand die grösste Partei der Schweiz im Abstimmungskampf praktisch alleine da, nur die SVP-nahe Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) sowie die kleine Rechtspartei EDU unterstützten die Ja-Kampagne. Alle anderen Parteien, alle grossen Wirtschaftsverbände und praktisch alle Organisationen bekämpften die Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative).

Angst vor Wohlstandsverlust

Die Initiative verlangte, dass der Bundesrat das Abkommen über die Personenfreizügigkeit innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzt. Wäre das nicht gelungen, hätte der Bundesrat das Abkommen innert weiterer dreissig Tage einseitig kündigen müssen. Wegen der Guillotineklausel wären auch alle anderen Abkommen der Bilateralen I weggefallen.

Die Gegner warnten deshalb vor den negativen volkswirtschaftlichen und finanziellen Folgen bei einer Annahme der Initiative. Sie sprachen unisono von der «Kündigungsinitiative».

Ein Wegfall der Personenfreizügigkeit mit der EU würde der Standortattraktivität schaden und den Wohlstand gefährden, lautete der Tenor. Auch eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels, negative Folgen im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus sowie eine Schwächung des Bildungs- und Forschungsstandorts Schweiz wurden befürchtet.

Verschiedene Studien bestätigten diese Ängste – und unterstrichen die Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit. So erhöhten sich dank der Einführung des freien Personenverkehrs das Bruttoinlandprodukt, die Arbeitsproduktivität und das Exportvolumen in der Schweiz.

Angst vor Verdrängung

Die SVP legte andere Studien vor, die belegen sollten, dass es wegen der Personenfreizügigkeit vermehrt zu Lohndumping und Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte komme. Die meisten Zahlen sprachen allerdings eine andere Sprache.

Bereits 2014 hatte die grösste Schweizer Partei eine «Massenzuwanderung» stoppen wollen – damals erfolgreich. Das Parlament setzte die entsprechende Initiative aber auf Gesetzesstufe nur in einer Light-Version um. Seit 2018 ist der Inländervorrang in Kraft.

Die Initianten der SVP monierten, dass mit dem Inländervorrrang den aus ihrer Sicht gravierenden Konsequenzen der zunehmenden Überbevölkerung nicht Rechnung getragen werde. Nur bei einem Ja zu ihrem Volksbegehren würde die Umwelt, der Arbeitsmarkt, die Sozialwerke und die Infrastruktur in der Schweiz geschützt – konkret vor übervollen Zügen, immer mehr Beton und endlosen Staus.

Europapolitische Debatte geht weiter

Diese Argumente fielen dieses Mal bei einer Mehrheit des Stimmvolks durch. Das deutliche Nein dürfte aber auch damit zusammenhängen, dass die Gegnerschaft geeint gegen die Begrenzungsinitiative auftrat. Bei der Masseneinwanderungsinitiative hatte die Allianz der Sozialpartner nicht funktioniert.

Der nächste Test steht aber bevor. In den kommenden Monaten dürfte das institutionelle Abkommen die europapolitischen Diskussionen bestimmen. Ein solches verlangt die EU ultimativ, um die Rechtsentwicklung, die Überwachung, die Auslegung und die Streitbeilegung bei vorerst fünf Marktzugangsabkommen zu regeln.

In der Schweiz ist ein Entwurf auf breiten Widerstand gestossen. Nach einem Nein zur Begrenzungsinitiative verlangt Brüssel von der Schweiz schnell einen Vorschlag zu den offenen Punkten. Der Bundesrat ist gefordert.

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