Wirte in Not Bund soll der Gastro-Branche einen Teil der Kredite erlassen

SDA/tjb

21.4.2020

Restaurants und Cafés stehen wegen der Coronavirus-Pandemie seit Wochen ohne Einnahmen da.
Restaurants und Cafés stehen wegen der Coronavirus-Pandemie seit Wochen ohne Einnahmen da.
Bild: Keystone

Gastrobetrieben und anderen, die auch Anfang Mai noch von restriktiven Corona-Massnahmen betroffen sind, soll ein Teil der erhaltenen Notkredite erlassen werden. Das fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats.

Für Betreiber von Restaurants, Bar und Nachtclubs hat der Bundesrat vergangene Woche noch kein fixes Datum für den Ausstieg aus dem Lockdown kommuniziert. Dies sorgte teils für harsche Kritik.

Die ständerätliche Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) will darum die Wogen etwas glätten. Betreiberinnen und Betreiber von Unternehmen, die über den 27. April hinaus geschlossen bleiben müssen, sollen einen Erlass des erhaltenen Covid-19-Kredits in Höhe von maximal drei Monatsmieten erhalten. Dieser Antrag beschloss die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Mieten für Unternehmen, die nur schwer Lösungen mit dem Vermieter finden, eine erhebliche Belastung darstellen. Es sei für sie deshalb wichtig, auf staatliche Unterstützung zählen zu können. Es gehe um die Vermeidung von Konkursen. Die Massnahme solle nur in Härtefällen zur Anwendung kommen.

Nach Ansicht einer Kommissionsminderheit soll eine Lösung gefunden werden, bei der auch der Vermieter einen Beitrag leistet.

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