Verlängerungskabel ins TreppenhausSt. Gallerin zapft auf Kosten des Vermieters illegal Strom ab
dmu
8.7.2024
Weil ihr der Strom abgestellt wurde, hat sich eine Frau im Kanton St. Gallen mit einem Verlängerungskabel bei einer Steckdose im Treppenhaus bedient. Dafür erhielt sie Post von der Staatsanwaltschaft.
dmu
08.07.2024, 18:53
Dominik Müller
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Unbezahlte Rechnungen führten dazu, dass einer 53-jährigen Deutschen im Kanton St. Gallen der Strom in der Wohnung abgestellt wurde.
Um trotzdem an Elektrizität zu gelangen, installierte sie mittels Verlängerungskabel eine Leitung zu einer Steckdose im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses.
Weil sie damit unrechtmässig Strom auf Kosten des Vermieters bezog, ist sie per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Einer 53-jährigen Deutschen wurde der Strom abgestellt. Die im Kanton St. Gallen in einem Mehrfamilienhaus wohnhafte Frau hatte zuvor Rechnungen in der Höhe von über 800 Franken nicht bezahlt.
Um trotzdem nicht im Dunkeln zu sitzen, hat sie sich eines unerlaubten Kniffs bedient. Das zeigt ein Strafbefehl, der «20 Minuten» vorliegt. Sie verlegte kurzerhand ein Verlängerungskabel ins Treppenhaus und bezog dort Strom.
Die Steckdose war allen Mieter*innen zugänglich. Erlaubt war die Aktion nach Einschätzung der St. Galler Staatsanwaltschaft aber nicht. Sie schreibt im Strafbefehl: «Über diese selbst installierte Leitung, die vorgängig nicht durch den Vermieter bewilligt worden war, bezog die Beschuldigte während rund zwei Wochen unrechtmässig für ihren Eigengebrauch Strom.»
Zu Geldstrafe verurteilt
Der abgezapfte Strom ging auf Kosten des Vermieters. Nach Einschätzung der Polizei bezog sie Strom in der Höhe eines zweistelligen Betrags.
Dabei habe die 53-Jährige vorsätzlich gehandelt: «Die Beschuldigte wusste, dass sie aus der allgemein zugänglichen Steckdose des Mehrfamilienhauses unrechtmässig Energie entzieht», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Mitte Juni wurde die Frau wegen der geringfügigen unrechtmässigen Entziehung von Energie schuldig gesprochen und zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Zudem muss sie für die Verfahrenskosten in der Höhe von 550 Franken aufkommen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.