Ausweitung der Zertifikatspflicht So teuer wird der Alltag ohne Impfung

uri

10.9.2021

Ein Sicherheitsmitarbeiter prüft ein Covid-Zertifikat beim Eingang eines Clubs in Lausanne. Wer sich das Zertifikat über Tests sichern will, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. (Symbolbild)
Ein Sicherheitsmitarbeiter prüft ein Covid-Zertifikat beim Eingang eines Clubs in Lausanne. Wer sich das Zertifikat über Tests sichern will, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Weder geimpft noch von Covid genesen? Dann kann die Freizeit teuer werden. Mit der erweiterten Zertifikatspflicht sind Tests nötig – und die kosten bald. Eine Musterrechnung für das Vergnügen.

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Ab dem nächsten Montag, 13. September, wird die Zertifikatspflicht auf weitere Lebensbereiche wie Innenräume von Restaurants, Theater, Schwimmbäder und Zoos ausgeweitet. Klar ist: Die Impfung bleibt kostenlos und sichert das Zertifikat nach der letzten Dosis für 365 Tage. Und auch Covid-Genesene können sich immerhin 180 Tage lang ins Leben stürzen, ohne sich ständig Gedanken um den Einlass machen zu müssen.

Aufwendig und womöglich auch teuer können Aktivitäten aber werden, wenn man sich für das Zertifikat via Test entscheidet, denn ab dem 1. Oktober muss man dafür selbst bezahlen. Bei Personen mit Symptomen werden die Kosten zwar auch künftig vom Bund übernommen – diese Tests berechtigen allerdings nicht für die Erlangung eines Zertifikats.



Wer nachrechnet, was die Testerei bei Alltagsaktivitäten kostet, dürfte sich womöglich rasch dafür entscheiden, einfach zu Hause zu bleiben. Oder man folgt der Ratio des Bundes und lässt sich doch zügig impfen. Hier einige Beispiele, welche Kosten für das Testen entstehen können.

In diesen Bereichen gilt ab dem 13. September 2021 Zertifikatspflicht. 
In diesen Bereichen gilt ab dem 13. September 2021 Zertifikatspflicht. 
Grafik: Bundesrat

Zweimal in die Beiz für 160 Franken

Beginnen wir bei einer ungeimpften Person aus Zürich. Sie möchte zweimal in der Woche nach der Arbeit mit den Kolleg*innen in die Beiz – und zwar am Montag und Freitag. Sie kann sich in dem Fall für den günstigeren Antigen-Schnelltest entscheiden. Dessen Ergebnis liegt in der Regel bereits 30 Minuten nach der Probeentnahme vor und schlägt derzeit im Corona-Testzentrum Standort Triemli mit 80 Franken zu Buche.

Der Antigentest ist 48 Stunden gültig. Das bedeutet, dass man in den zwei Tagen danach noch etliche andere Aktivitäten, etwa Museums- oder Schwimmbadbesuche, abwickeln kann. Allerdings nimmt der Druck, das Maximum aus dem 80-Franken-Investment herauszuholen, wohl auch etwas vom Spass der Veranstaltungen.

Ein PCR-Test hat zwar eine Gültigkeit von 72 Stunden, das Resultat liegt in der Regel aber erst nach 24 bis 48 Stunden vor und kostet 137 Franken, weshalb er sich eigentlich nur für Reisen anbietet.

Abo-Variante macht 320 Franken

Auch ein «GA-Zertifikat» via Antigenschnelltest nur für sich selbst, geht ins Geld. Will man jeden Tag in der Woche ohne grosses Nachdenken spontan ins Kino oder in die Bar gehen kann, müsste man sich eigentlich alle zwei Tage testen lassen – also mindestens dreimal die Woche, für eine lückenlose Abdeckung sogar vier. Das kostet dann 240 oder sogar 320 Franken pro Woche. 

Kommen die Kinder mit, wird es richtig teuer

Noch teurer wird es für unsere Person, wenn sie ihre/n Partner*in zusätzlich am Sonntag zum Essen ausführen will und ihm/ihr – weil sie auch nicht geimpft ist – dafür auch einen Antigen-Schnelltest bezahlt: Ausser ihren zwei Tests für die Beizenbesuche am Montag und Freitag muss sie nun nämlich noch einmal 80 Franken für sich und noch einmal 80 Franken für die Begleitung lockermachen, ist also bereits bei 320 Franken in einer Woche angekommen.

Steigern lässt sich dieser Betrag noch, wenn sie die ebenfalls nicht geimpften Kinder im Alter von 16 und 18 Jahren mitnimmt, wofür noch einmal Tests im Wert von insgesamt 160 Franken fällig werden. In dem Fall kommt sie nun nämlich bei 480 Franken an – allein für die Tests.

Kinder unter 16 Jahren sind dagegen budgetschonend: Sie sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. 

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