Parlament verlängert Massnahmen So geht es weiter mit dem CO2-Gesetz

lmy

7.12.2021

Elektro-Lastwagen – hier präsentiert im Verkehrhaus Luzern – sind für den Bundesrat die Zukunft.
Elektro-Lastwagen – hier präsentiert im Verkehrhaus Luzern – sind für den Bundesrat die Zukunft.
KEYSTONE

Ein neues CO2-Gesetz ist in Arbeit – doch einige Massnahmen der alten Regelung laufen Ende Jahr aus. Das Parlament hat diese rechtzeitig verlängert. Nun hat der Bundesrat drei Jahre Zeit für eine neue Lösung.

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Im Juni lehnte das Volk das CO2-Gesetz ab – obwohl der Bundesrat und alle Parteien ausser der SVP dafür waren. «Die Vorlage war vermutlich überladen», sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga damals.

Bis Ende Jahr will der Bundesrat ein neues CO2-Gesetz vorlegen und in Vernehmlassung schicken. Er hat als Eckwerte bereits festgelegt, dass er am Halbierungsziel bis 2030 und an der Netto-Null bis 2050 festhält. Bestehende Instrumente sollen grundsätzlich weitergeführt werden. Neue Massnahmen sollen es ermöglichen, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren und zu klimafreundlichem Verhalten motivieren. Dagegen soll auf neue Abgaben verzichtet werden.

Noch offen ist, wie viel CO2 im Inland und wie viel im Ausland kompensiert werden soll. Beim Klimagipfel COP26 in Glasgow hat die Schweiz weitere Klima-Abkommen unterzeichnet, bei denen sie eine Vorreiterrolle einnimmt. So unterstützt die Schweiz Klimaschutzprojekte im Ausland und kann die erzielten Emissionsverminderungen an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.



Die Schweiz hat am Klimagipfel auch zugesagt, bis 2040 keine Last- und Lieferwagen mehr zuzulassen, die dem Klima schaden. Insgesamt sollen ab 2030 mindestens 30 Prozent «saubere» neue Fahrzeuge verkauft werden. Im Jahr 2050 will die Schweiz vollständig klimaneutral sein.

Massnahmen verlängert

Basis für das neue CO2-Gesetz ist das geltende CO2-Gesetz von 2011 – von dem einige wichtige Massnahmen allerdings Ende Jahr auslaufen. Nun hat das Parlament diese verlängert. Der Nationalrat hat am Montag die letzten Differenzen zum Ständerat bereinigt.

Damit müssen die Treibhausgasemissionen bis 2024 pro Jahr um 1,5 Prozent reduziert werden, mindestens 75 Prozent davon müssen mit Massnahmen im Inland kompensiert werden. Auch Verminderungsverpflichtungen bleiben möglich. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel wäre Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung ausgelaufen. Die Treibstoffimporteure sollen nun als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.

Zudem sollen Treibstoffe aus Biomasse weiterhin gefördert werden. Diese Massnahme sei für die CO2-Reduktion wichtig, die Kosten seien vertretbar, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH) in der Debatte.

Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) lobt das Parlament auf Twitter für die erzielte Einigung: Man habe die Ärmel sofort wieder hochgekrempelt und die unbestrittenen Klimaschutzinstrumente verlängert.

Vorbild Zürich

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat am 28. November das neue Energiegesetz deutlich angenommen. Öl- und Gasheizungen, die am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind, müssen nun durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden – etwa Wärmepumpen oder Biogas-Heizungen.



Auch das Parlament des Kantons Bern hat vergangene Woche eine Revision des Energiegesetzs verabschiedet – allerdings ohne ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Die energetischen Ziele könnten auch ohne Verbote erreicht werden, hiess es von der bürgerlichen Ratsmehrheit.