118 Laptops, 17 Notebook-Tasche, zwei Ladekabel, fünf Mäuse, eine Tastatur, ein Stempel und 45 Couverts verschwanden letzten Winter aus zwei Suva-Gebäuden in Luzern. Nun wurde der Dieb vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt. Dabei handelt es sich ausgerechnet um einen Sicherheitsangestellten der Suva selbst.
Begonnen hat alles im Zeitraum vom 26. November 2022 bis 3. März 2023, knapp drei Monate nachdem der 36-jährige Slowene den Job antrat. Nachts sollte er die Gebäude bewachen, dabei liess er aber mehrheitlich neue und auch gebrauchte Notebooks und mehr mitgehen. Der Gesamtwert des Diebesgutes beläuft sich auf 187'957.95 Franken.
Mindestens 29 der gestohlenen Notebooks schickte er an Freunde und Bekannte in Slowenien. Ihnen verschwieg er jedoch, dass es sich bei den Laptops um Diebesgut handelte.
Verkaufte das Diebesgut für 500 Franken
Um zu behaupten, dass er die Geräte selbst gekauft hätte, fälschte er mit einem Bearbeitungsprogramm Lieferscheine und setzte jeweils den Verkaufspreis von 500 Franken ein. Die Lieferscheine unterschrieb er mit dem Stempel, den er zuvor in den Suva-Räumlichkeiten gestohlen hatte, schreibt «20 Minuten». «Dadurch schuf er mehrfach eine unechte und unwahre Urkunde», heisst es im Gerichtsurteil.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei eine Luftdruckpistole und einen illegalen Schlagstock. Der Täter wurde für die Beweise, die man in seiner Wohnung und das Diebstahlsdelikt verurteilt.
Das Kriminalgericht wertet sein Verhalten als «besonders verwerflich». Grund dafür: Die Diebstähle wurden im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit als Sicherheitsangestellter begangen.«Es wäre seine Aufgabe gewesen, für Recht und Ordnung zu sorgen. Stattdessen wurde er selbst straffällig», heisst es im Urteil. Weiter steht: «Erst seine Versetzung in die Untersuchungshaft hielt ihn vom Begehen weiterer Diebstähle und Urkundenfälschungen ab». Der 36-Jährige sei bis zu seiner Verhaftung arbeitstätig gewesen.
Sechs Monate hinter Gitter
Schlussendlich wurde der Mann wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Urkundenfälschung, grober Verletzung der Verkehrsregeln, Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis, Führens eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung und mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt.
Nun wandert er für sechs Monate unbedingt ins Gefängnis. Zwei Jahre seiner Freiheitsstrafe sind bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren zu vollziehen. Zudem muss er für die Verfahrens- und Anwaltskosten aufkommen, die sich auf 13'980.20 Franken belaufen.