Strassenverkehrsgesetz Schweizer Raser dürfen nun auf geringere Strafen hoffen

tmxh/SDA

6.10.2023

Raser können auf mildere Strafen hoffen (Symbolbild).
Raser können auf mildere Strafen hoffen (Symbolbild).
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Rasen wurde in der Schweiz bislang hart geahndet. Nun können die Strafen geringer ausfallen. Das veränderte Strassenverkehrsgesetz lässt den Gerichten mehr Spielraum – und bringt weitere Neuerungen mit sich.

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  • Seit Sonntag ist das veränderte Strassenverkehrsgesetz in Kraft.
  • Raser können nun weniger streng bestraft werden, da der Spielraum der Gerichte ausgeweitet wurde.
  • Änderungen gibt es auch bei Blaulichtfahrten, Strafen für Unternehmen und dem Führerschein auf Probe.

Wer auf den Strassen der Schweiz zu schnell unterwegs ist, musste bislang mit hohen Strafen rechnen. Das ändert sich ab sofort: Seit Sonntag können Raser unter bestimmten Umständen weniger streng bestraft werden. Möglich macht es das veränderte Strassenverkehrsgesetz, das nun in Kraft getreten ist. Es bietet den Richter*innen einen deutlich grösseren Ermessensspielraum.

Die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug kann jetzt unterschritten werden, sofern Raser*innen «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt haben oder zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung traten. Auch kann die obligatorische Mindestdauer des Führerscheinentzugs von zwei Jahren auf nur zwölf Monate reduziert werden. Obwohl ursprünglich Pläne bestanden, die Mindeststrafe ganz abzuschaffen, änderte eine Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross diese Position.

Mildere Strafen bei Blaulichtfahrten 

Das veränderte Gesetz bringt zudem weitere Neuerungen mit sich: Neu müssen die Gerichte die Strafe zwingend mildern, wenn Fahrer*innen bei Blaulichteinsätzen von Polizei, Feuerwehr oder Sanität die Verkehrsregeln verletzen und ihr Handeln im Nachhinein als unverhältnismässig beurteilt wird.

Ab sofort werden Polizist*innen, Sanitäter*innen und Feuerwehrleute in diesen Fällen nur noch für die Differenz zu jener Geschwindigkeit bestraft, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Bisher wurde nach der geltenden Höchstgeschwindigkeit geurteilt.

Bussen für Unternehmen und Führerschein auf Probe

Auch die Bussen für Unternehmen werden neu geregelt: Ist nicht klar, wer genau ein Firmenfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt lenkte, kann nun das Unternehmen selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Somit wird das Prinzip der Halterhaftung auf juristische Personen erweitert.

Beim Führerschein auf Probe droht indes bei leichten Verstössen gegen Verkehrsregeln keine verlängerte Probezeit mehr. Auch können die Behörden den Führerschein dann nicht mehr annullieren. Die Probezeit wird nur dann um ein Jahr verlängert, wenn jemand den Ausweis wegen eines schweren oder mittelschweren Verstosses abgeben muss.