Moskau blitzt ab Bundesgericht suspendiert russisches Gesuch um Amtshilfe

SDA/uri

30.11.2022 - 12:00

Das Bundesgericht hat die Suspendierung der Amtshilfe in Steuersachen suspendiert. Russland hatte im Jahr 2018 ein entsprechndes Gesuch gestellt. 
Das Bundesgericht hat die Suspendierung der Amtshilfe in Steuersachen suspendiert. Russland hatte im Jahr 2018 ein entsprechndes Gesuch gestellt. 
Archivbild: Keystone

Das Bundesgericht hat ein Gesuch von Russland um Amtshilfe in Steuersachen suspendiert. Der Fall betrifft eine Gesellschaft, deren Berechtigte ukrainische Staatsangehörige sind.

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30.11.2022 - 12:00

Das Bundesgericht entschied Ende Mai über die Suspendierung der Amtshilfe, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Verfügung hervorgeht. Damit sorgt es für Kohärenz im Zusammenhang mit den gegen das Land verhängten internationalen Sanktionen.

Der Fall betrifft eine Gesellschaft, deren Berechtigte ukrainische Staatsangehörige sind. Das Gesuch stellte Russland im Oktober 2018.

Die eidgenössische Steuerverwaltung hiess das Begehren im Dezember 2019 gut. Diese Entscheidung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am 21. Februar 2022, also kurz vor der russischen Invasion in die Ukraine am 24. Februar.

In seinen Erwägungen geht das Bundesgericht auch auf die internationalen Sanktionen gegen Russland ein. Die Aussetzung der Amtshilfe gewährleiste eine einheitliche Durchsetzung aller Massnahmen. So habe auch die Bundesanwaltschaft beschlossen, keine Rechtshilfe in Strafsachen zu leisten.

Die Suspendierung wurde vorerst für eine Dauer von vier Monaten verhängt – das heisst bis am 30. September. Nun muss das Gericht die Situation erneut prüfen.

Verfügung 2C_219/2022 vom 31.5.2022

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