Urteil des Bundesgerichts Schweiz liefert mutmassliches PKK-Kadermitglied an Deutschland aus

sda/tafu

24.6.2020

Das Bundesgericht hat am Mittwoch der Auslieferung eines PKK-Kadermitglieds an Deutschland zugestimmt.
Das Bundesgericht hat am Mittwoch der Auslieferung eines PKK-Kadermitglieds an Deutschland zugestimmt.
Bild: Keystone

Da die Kurdische Arbeiterpartei PKK vom Bundesgericht als kriminelle Organisation eingestuft wird, steht nun der Auslieferung eines PKK-Kadermitglieds an die deutschen Nachbarn nichts mehr im Wege.

Das Bundesgericht hat die Kurdische Arbeiterpartei PKK als kriminelle Organisation qualifiziert und deshalb der Auslieferung eines PKK-Kadermitglieds aus Saarbrücken in Deutschland zugestimmt. Gemäss deutschen Strafverfolgungsbehörden hat der Mann Personen für die Volksverteidigungskräfte (HPG) rekrutiert, die als Kampfeinheiten der PKK gelten.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bejaht das Bundesgericht die beidseitige Strafbarkeit der begangenen Taten. Die PKK ist in Deutschland verboten. Bedingung für eine Auslieferung ist, dass Taten im gesuchstellenden und im ausliefernden Staat verboten sind.



Das Bundesgericht erachtet diese Voraussetzung als erfüllt. Die HPG habe im für diesen Fall relevanten Zeitraum von 2014 bis 2016 mehrere Terroranschläge in der Türkei verübt. Nicht entscheidend sei bei der Prüfung des Auslieferungsbegehrens, dass die HPG die kurdischen Streitkräfte in Syrien im Kampf gegen die Terrormiliz IS unterstützt habe.

Summarische Prüfung

Das Bundesgericht zieht diese Schlüsse im Kontext, dass ein Gericht im Auslieferungsverfahren die Strafbarkeit nur «prima facie» – also summarisch – prüfen müsse. Die juristische Abgrenzung zwischen legitimem Widerstandskampf und terroristischer Kriminalität bezeichnet es als eine der delikatesten Aufgaben der internationalen Rechtshilfe.

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hatten den kurdischstämmigen Türken Ende August 2019 im Schengener Informationssystem (SIS) zur Fahndung ausgeschrieben. Am 1. November wurde er am Flughafen Zürich verhaftet.

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