Neue Massnahmen Bundesrat verschärft die Corona-Regelungen ein weiteres Mal

Von Julia Käser und Anna Kappeler

16.3.2020

Ein Plakat mit der Aufschrift «Stop Corona - Bleiben sie zuhause. Retten sie Leben» hängt im Vorzimmer des Konferenzsaals, während einer Medienkonferenz des Bundesrates zur Coronakrise.
Ein Plakat mit der Aufschrift «Stop Corona - Bleiben sie zuhause. Retten sie Leben» hängt im Vorzimmer des Konferenzsaals, während einer Medienkonferenz des Bundesrates zur Coronakrise.
Bild: Keystone

Die Schweiz befindet sich wegen des Coronavirus im Ausnahmezustand. Hier finden Sie die neuesten Massnahmen des Bundesrates im Kampf gegen die Ausbreitung. 

Am Freitag hat der Bundesrat erneut weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Im öffentlichen Raum – also etwa auf der Strasse, am Seeufer oder in Pärken –  sind neu jegliche Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen verboten. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung hat man mit Ordnungsbussen zu rechnen.  

Von dieser Regel vorerst ausgenommen sind Versammlungen im privaten Raum. Für kleinere Personengruppen, die sich in der Öffentlichkeit aufhalten, gilt: Zwischen den einzelnen Personen muss einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten werden.

Die neuen Massnahmen betreffen weiter die Arbeitgeber im Baugewerbe und der Industrie. Sie werden dazu verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes punkto Abstandhalten und Hygiene einzuhalten. 

Schliesslich bietet der Bund Zivilschützer auf, um die Kantone im Kampf gegen das Coronavirus zu unterstüzten. Diese sollen insgesamt bis zu 850'000 Diensttage leisten. Bereits am Montag wurde beschlossen, dass bis zu 8'000 Armeeangehörige die Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich unterstützen sollen.

«Ausserordentliche Lage» gilt seit vergangenem Montag

Mit dem Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen verschärft der Bund die am Montag ergriffenen Massnahmen – und schon die hatten es in sich: Alle Läden, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis zum 19. April geschlossen. Ausgenommen die Gesundheitseinrichtungen und die Lebensmittelläden. Die Landesregierung betonte deshalb wiederholt: «Es ist nicht nötig, Notvorräte anzulegen.»

Fiona Furrer vom Medizinischen Fachpersonal zeigt, wie man Patienten mit Verdacht auf das Coronavirus einen COVID-19-Abstrich in deren häuslicher Umgebung macht.
Fiona Furrer vom Medizinischen Fachpersonal zeigt, wie man Patienten mit Verdacht auf das Coronavirus einen COVID-19-Abstrich in deren häuslicher Umgebung macht.
Bild: Keystone

Seit Montagabend stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein – das ist die höchste von drei möglichen Stufen. Letzten Freitag hatte der Bundesrat bereits die besondere Stufe – das entspricht der zweiten – ausgerufen. 

Ausserdem: Seit Dienstag in der Früh gibt es an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich wieder Kontrollen. An den Grenzen zu Italien wurden solche bereits am Freitag eingeführt.

Die Massnahmen wirken laut Bundesrat auch: Durch die Grenzkontrollen im Süden reisten rund ein Viertel weniger Leute in die Schweiz ein, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter auf eine Journalistenfrage hin. Und: Bezogen auf den Kanton Tessin verzeichnete die Schweiz am Sonntag einen Verkehrsrückgang von minus 88 Prozent an der Grenze. 



Seit Montag sind zudem sämtliche Schulen, Hochschulen und sonstige Ausbildungsstätten in der ganzen Schweiz bis zum 4. April geschlossen. Bereits angesetzte Prüfungen können unter bestimmten Schutzmassnahmen trotzdem durchgeführt werden.

BAG empfiehlt Homeoffice und ÖV-Verzicht 

Weiter empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit Freitag, den öffentlichen Verkehr möglichst zu meiden. Personen über 65 Jahre und solche mit Atemwegserkrankungen sollen die Benützung des ÖV konsequent unterlassen. Neben weiteren Massnahmen zum Schutz des Transportpersonals soll in Zügen auf den Service verzichtet werden.

Diese Verhaltensregeln empfiehlt der Bund bereits seit letztem Freitag. 
Diese Verhaltensregeln empfiehlt der Bund bereits seit letztem Freitag. 
Screenshot: BAG

Wenn immer möglich, empfiehlt der Bund, dass Mitarbeitende Homeoffice machen können. Auf Freizeit- und Tourismusverkehr mit dem ÖV sollte verzichtet werden. Von nicht dringlichen Auslandsreisen jeglicher Art rät der Bundesrat der Bevölkerung in nächster Zeit ab.



Situation an der Grenze

Lageabhängig sollen Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen wieder eingeführt werden. Diese Massnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Zudem schränkt der Bund die Einreise aus Italien weiter ein. Erlaubt ist diese nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel hierzulande sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen. Schliesslich sind Transit- und Warenverkehr weiterhin erlaubt. 

Die Coronavirus-Krise: Eine Chronologie

Verhaltensregeln gelten weiterhin

Bereits am 6. März hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Verhaltensempfehlungen bekannt gegeben – erst einmal betrafen diese auch den öffentlichen Verkehr. Damals wurde empfohlen, diesen zu Stosszeiten möglichst zu meiden. An Haltestellen und in Verkehrsmitteln sollte Abstand zu anderen Personen gehalten werden.

Zum Schutz von älteren Menschen sowie Personen mit Vorerkrankungen sollten Besuche in Alters- und Pflegeheimen möglichst unterlassen werden. Dass man sich regelmässig und gründlich die Hände waschen, bei Fieber und Husten zu Hause bleiben und in die Armbeuge niesen soll, galt bereits davor – ebenso der Verzicht aufs Händeschütteln. 

Das Hotline-Angebot des BAG erreichen Sie weiterhin unter der Nummer 058 463 00 00. 

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