Prügelattacke in AnwaltswohnungSchaffhauser Regierung will gegen «Rundschau»-Beitrag im SRF vorgehen
sda/toko
7.6.2024 - 18:39
Der Kanton Schaffhausen will gegen einen SRF-Beitrag vorgehen. Bei der gezeigten Prügelattacke gegen eine Frau in Schaffhausen seien mehrere Rechte verletzt worden.
Keystone-SDA, sda/toko
07.06.2024, 18:39
07.06.2024, 18:42
SDA
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Wegen eines Beitrags in der «Rundschau» will die Schaffhauser Regierung eine Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle einreichen.
Bei dem in der Sendung gezeigten Fall einer Prügelattacke gegen eine Frau in Schaffhausen seien gleich mehrere Rechte verletzt worden.
Die «Rundschau» berichtete über das laufende Verfahren zu einer mutmasslichen Prügelattacke auf eine 43-jährige Schaffhauserin in der Wohnung eines Anwalts.
Die Schaffhauser Regierung will eine Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle wegen eines Beitrags in der «Rundschau» einreichen. Bei dem in der Sendung gezeigten Fall einer Prügelattacke gegen eine Frau in Schaffhausen seien gleich mehrere Rechte verletzt worden.
Die «Rundschau» habe mit dem Bericht Verunsicherung geschürt. Bereits vor der Ausstrahlung hätten Kantonsvertreter die Journalisten auf «die Problematik einer solchen Berichterstattung hingewiesen», schrieb ein Vertreter des Schaffhauser Volksdepartements an Keystone-SDA am Freitag und bestätigte einen Bericht von «tagesanzeiger.ch».
Die Regierung werde bei der SRF-Ombudsfrau rügen, dass die Berichte trotz dieser Warnung journalistische Sorgfaltspflichten, Programmvorschriften und Grundrechte der betroffenen Behörden und Verfahrensparteien missachtet hätten.
Die «Rundschau» berichtete über das laufende Verfahren zu einer mutmasslichen Prügelattacke auf eine 43-jährige Schaffhauserin in der Wohnung eines Anwalts. Die Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Der Vorfall ereignete sich 2021.