Gericht vs. GenossenschaftRichter urteilen: Mieter wurde zu Unrecht wegen eines Huskys gekündigt
sda
11.9.2018
Das Bundesgericht hat entschieden, dass einem Mann im Kanton Waadt nicht die Wohnung wegen seines Huskys hätte gekündigt werden dürfen. Hundebesitzer sollten sich dennoch nicht zu früh freuen.
Der Fall ist noch speziell: Eine Genossenschaft durfte einem Husky-Besitzer trotz Tierhalteverbots nicht die Wohnung kündigen – weil der Mann nicht Genossenschaftsmitglied war, sondern ein einfacher Mieter. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Genossenschaft abgewiesen.
Der tut nichts, der will nur spielen, der rieeeeesige Hund:
Molosser Euphrates ist erst 10 Monate alt, wiegt aber bereits 83 Kilogramm.
Bild: Dukas
Stellt sich der Hund auf seine Hinterpfoten und richtet sich auf, ist er insgesamt über 1,82 Meter gross.
Bild: Dukas
Marcus Curtis züchtet die Giganten auf vier Pfoten: Hier sieht man ihn mit Sasquatch. Der Hund brachte mit lediglich fünf Monaten bereits 48 Kilogramm auf die Waage.
Bild: Dukas
Curtis meint, dass er mit seiner Kreuzung die Rasse der alten Molosser, wie sie vor rund 7000 Jahren auf der Balkanhalbinsel existierten, wiedererweckt hat. Auch Alexander der Grosse soll mehrere der furchteinflössenden Giganten auf Feldzügen mit sich geführt haben - und die dürften damals wie heute Schrecken verbreitet haben.
Bild: Dukas
Curtis beteuert, dass die Tiere aber friedliebend seien. Bereits im Altertum seien sie eingesetzt worden, um Kinder, Tiere und den eigenen Besitz zu bewachen.
Bild: Dukas
Auch achtet Curtis - nach eigenen Angaben - bei seiner Zucht darauf, dass nur sehr gesunde Tiere mit friedlichem Wesen zum Zuge kommen.
Bild: Dukas
Umgerechnet rund 5000 Franken kostet ein Welpe aus der Zucht Curtis' - und auch danach braucht man Geld, denn die Hunde fressen einem fast die Haare vom Kopf: Ein Tier benötigt rund 1,5 Kilogramm Hundefutter am Tag oder zwei grosse Hühner.
Bild: Dukas
Auch sollte man die Hunde frühzeitig gut erziehen, denn sind sie erst eimmal ausgewachsen, kann sie auch ein grossgewachsener Mann nicht mehr halten, falls sie davon stürmen.
Bild: Dukas
Jared Howser, der Besitzer von Euphrates, etwa meint: «Ich bin 1,90 gross und wiege 118 Kilogramm, aber wenn sie sich dazu entschliesst loszurennen, dann kann ich sie nicht mehr an der Leine halten. Sie würde mich locker die Strasse runter ziehen.»
Bild: Dukas
Howser sagt auch, dass Euphrates ihn schon allein mit einem freudigen Schwanzwedeln von den Beinen holen kann. Wütend will man diesen Hund definitiv nicht erleben.
Bild: Dukas
Der Mann war im September 2005 eingezogen. Die Statuten der Genossenschaft untersagten damals das Halten von Hunden und anderen Tieren. Zwei Jahre später wurden die Statuten dahin gehend geändert, dass die Mieter nicht mehr zwingend Genossenschaftsmitglieder sein mussten. Sie konnten neu auch «einfache Mieter» werden. Damit unterlagen sie den Mietrechtsregeln des Kantons Waadt. Der Mann entschied sich für diese Variante.
Nur ein einfacher Mieter
Als sich der Mieter 2015 einen Husky zulegte, kündigte die Genossenschaft dem Mann den Mietvertrag. Sie berief sich dabei auf das in den Statuten der Genossenschaft festgehaltene Tierhalteverbot. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil festhält.
Die Lausanner Richter bestätigen den Entscheid des Kantonsgerichts Waadt. Dieses hatte entschieden, die Genossenschaft könne nicht davon ausgehen, dass sich der Mietvertrag mit dem Husky-Besitzer 2007 nicht verändert habe und für ihn weiter die Statuten gelten würden.
Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, dass der Hundehalter ein einfacher Mieter sei und nicht mehr in einem genossenschaftlichen Verhältnis zu Kooperative stehe. Weil der Mieter seinen Status gewechselt habe, unterstehe er den Mietrechtsregeln des Kantons Waadt. Aus diesem Grund habe er sich in Treu und Glauben auf die dort geltenden Bestimmungen für das Halten eines Hundes stützen dürfen.
Dieser Hund liess sich auch von 400 Kilometern Entfernung nicht von seiner Familie trennen:
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