AHV-Reform Rentenalter 65 für Frauen – Bundesrat startet neuen Versuch

SDA/gbi

28.8.2019 - 13:05

Frauen sollen künftig erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Dank Ausgleichsmassnahmen werden die Frauen davon in den nächsten Jahren noch nicht viel spüren. (Symbolbild)
Frauen sollen künftig erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Dank Ausgleichsmassnahmen werden die Frauen davon in den nächsten Jahren noch nicht viel spüren. (Symbolbild)
Source: Keystone/Gaetan Bally

Die AHV schreibt rote Zahlen. Der Bundesrat hat heute eine Reform beschlossen, die die angeschlagenen Finanzen bis 2030 sichern soll. Im Parlament wird es die Vorlage nicht leicht haben.

Bei den Sozialpartnern muss der Bundesrat noch Überzeugungsarbeit leisten, um sie für seine AHV-Reform zu gewinnen. Der Arbeitgeberverband verlangt strukturelle Reformen und eine zurückhaltende Mehrwertsteuererhöhung, der Gewerkschaftsbund ist gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters.

Es handelt sich um die zwei zentralen Elemente der AHV-Reform, deren Eckwerte der Bundesrat schon früher beschlossen hat. Ab Inkraftsetzung voraussichtlich im Jahr 2022 soll das Frauenrentenalter über vier Jahre hinweg schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben werden. Gemäss Modellrechnungen entlastet das die AHV im Jahr 2031 um 1,4 Milliarden Franken. Ein Teil dieses Betrags wird jedoch gleich wieder für Ausgleichsmassnahmen eingesetzt. Der Bundesrat hat nämlich nicht vergessen, dass das Frauenrentenalter 65 schon zweimal an der Urne gescheitert ist.

700 Millionen Franken zum Abfedern

Die Erfahrung zeige, dass viele Personen, die gegen eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen sind, durch angemessene Ausgleichsmassnahmen für ein Ja zur Vorlage überzeugt werden könnten. Das schreibt die Landesregierung in der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft.



Der Bundesrat will dafür 700 Millionen Franken einsetzen – nur ein bisschen weniger als die Maximalvariante, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte. Zum einen werden die Renten der Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 bei einem vorzeitigen Bezug weniger stark gekürzt. Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56'880 Franken können ihre AHV-Rente ab 64 sogar ohne Kürzung vorbeziehen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass rund ein Viertel der Frauen von der Möglichkeit eines vergünstigten Vorbezugs Gebrauch machen wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich im Jahr 2031 auf 321 Millionen Franken.

Zusätzlich erhalten Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die bis zum Referenzalter oder darüber hinaus arbeiten, eine höhere Altersrente. Dafür wird die Rentenformel angepasst. Die Rentenerhöhung beträgt bis zu 163 Franken pro Monat, im Durchschnitt sind es 76 Franken. Diese Massnahme verursacht Kosten von knapp 300 Millionen Franken.

Flexibel in Rente

Wie bereits bei der 2017 gescheiterten Rentenreform vorgesehen, wird der Rentenbezug flexibilisiert. Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben wird, auch in der beruflichen Vorsorge.

Wird die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, kann durch die geleisteten Beiträge der Rentenbetrag erhöht werden. Auf einem Freibetrag von 1400 Franken pro Monat werden keine AHV-Beiträge erhoben. Die Kürzungssätze bei Vorbezug der AHV-Rente und die Aufschubszuschläge werden gesenkt, um der höheren Lebenserwartung Rechnung zu tragen.

Die Flexibilisierung schlägt mit insgesamt rund 400 Millionen Franken zu Buche. Ins Geld geht vor allem, dass Männer ein Jahr früher in Rente gehen können als heute. Kosten verursacht auch der neue Kürzungssatz bei einem Vorbezug. Nicht antasten will der Bundesrat hingegen die Kinder-, Waisen- und Witwenrenten. Frühere Diskussionen haben gezeigt, dass darin zu viel Zündstoff liegt.

Höhere Mehrwertsteuer

Unter dem Strich bringen alle Massnahmen zusammen damit lediglich Einsparungen von rund 400 Millionen Franken. Zwar hat das Stimmvolk im letzten Mai mit der AHV-Steuervorlage schon einer Zusatzfinanzierung für die AHV von rund 2 Milliarden Franken im Jahr zugestimmt. Das reicht aber nicht, um die defizitäre AHV zu stabilisieren.



Der Bundesrat schlägt daher eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor. Der Normalsatz würde damit von 7,7 Prozent auf 8,4 Prozent steigen. Der neue Sondersatz für Beherbergungsleistungen läge bei 4 Prozent, der reduzierte Satz bei 2,7. Das bringt der AHV jährliche Zusatzeinnahmen von 2,47 Milliarden Franken.

Insgesamt würde die geplante AHV-Reform die Sozialversicherung um 2,8 Milliarden Franken entlasten, was die AHV-Finanzen bis 2030 stabilisieren soll. Nun ist das Parlament am Zug. Das letzte Wort hat auf jeden Fall das Volk, weil für die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze die Verfassung geändert werden muss.

Parallel zur AHV-Reform läuft eine Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Im zuständigen Innendepartement laufen derzeit die Arbeiten an einer Vernehmlassungsvorlage. Eine formelle Verknüpfung der beiden Reformvorlagen ist nicht geplant.

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