Appell an ÖV-Branche Passagiere sollen Billet auch kurz nach der Abfahrt lösen können

red

19.12.2023

SBB, unterwegs mit Zugbegleitern der SBB zwischen Zürich und Luzern am Montag 20. März 2017.
SBB, unterwegs mit Zugbegleitern der SBB zwischen Zürich und Luzern am Montag 20. März 2017.
© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER

Das Billet erscheint erst auf dem Smartphone, nachdem der Zug oder Bus schon losgerollt ist? Da kennen die Kontrolleur*innen kein Pardon. Jetzt mehren sich Forderungen an die ÖV-Branche, ein Auge zuzudrücken.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Wer sein Zug- oder Trambillet mit dem Smartphone löst, muss dies unbedingt vor Abfahrt erledigt haben: Kommt es nur schon eine Sekunde zu spät, ist es ungültig und es wird eine Strafe fällig.
  • Jetzt wird die Kritik an dieser Nulltoleranz-Politik von SBB und Co. lauter: Sowohl der Konsumentenschutz als auch der Ombudsmann für den öffentlichen Verkehr fordern mehr Kulanz.
  • Der Branchenverband Swiss Pass Alliance beugt sich nun nochmals über die entsprechende Regelung. 

Wer öfter mal knapp dran ist, kennt das wohl: Wird das Billet für den Zug oder das Tram mit dem Smartphone auch nur eine Sekunde nach der Abfahrt gelöst, ist es ungültig.

Die Folgen sind happig: Es wird Zuschlag von 90 Franken fällig, zudem wird der Passagier oder die Passagierin ins nationale Schwarzfahrerregister eingetragen. Im Wiederholungsfall steigt der Zuschlag auf 160 Franken an.

Das Personal an Bord darf bei der Kontrolle auch kein Auge zudrücken, wie die Tamedia-Titel am Montag berichten: Dadurch wollten SBB und andere ÖV-Betriebe Willkür vorbeugen und das Personal entlasten.

Dabei ist bei den Gestraften oft keine böse Absicht im Spiel: Manchmal klemmt auch die Verbindung, und das Ticket wurde zwar rechtzeitig gelöst, erscheint aber erst mit einer Verzögerung auf dem Smartphone. Hans Höhener, Ombudsmann öffentlicher Verkehr, bestätigt den Tamedia-Titeln, dass dieses Problem immer wieder zu Beanstandungen führe.

Konsumentenschutz fordert 2-Minuten-Schonfrist

Auch Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz wird immer mal wieder mit dem Thema konfrontiert. Sie hat «gar kein Verständnis» für die starre Regelung der ÖV-Betreiber. Sie verlangt, dass bis zwei Minuten nach Abfahrt noch ein Billet gelöst werden kann, ohne dass eine Strafe drohe.

Stalders Begründung: Wenn die SBB den Billettkauf im Zug abschaffen und die Kontrollen reduzieren würden, dann sei das nicht das Problem der Passagier*innen.

Alliance Swiss Pass, der Verband der ÖV-Branche, begründete die Null-Toleranz auch mit den Unterschieden im Orts- und Fernverkehr. Wenn in einer Stadt die nächste Tramhaltestelle nach nur 30 Sekunden erreicht sei, könnten sich Passagier*innen ja völlig legal um den Ticketkauf drücken.

Der Ombudsmann Hans Höhener ist ebenfalls unglücklich mit der heutigen Regelung. Den Tamedia-Titeln sagte er, er hoffe auf eine «vernünftige Lösung». So sollte im Fernverkehr eine Kulanzfrist eingeführt werden. Der städtische Verkehr mit Tram und Bus wäre davon ausgenommen.

Nimmt sich Alliance Swiss Pass die Kritik zu Herzen? Mediensprecher Reto Hügli wird mit den Worten zitiert, dass die zuständige Kommission die entsprechende Regelung derzeit «bearbeitet». Ins Detail geht er aber nicht.

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