Verstoss gegen Verfassung Oligarchen-Gelder einzuziehen, wäre laut Bund illegal

SDA, gbi

15.2.2023

Aussenminister und FDP-Bundesrat Ignazio Cassis wurde wiederholt gefragt, wieso die Schweiz keine russischen Vermögen beschlagnahmt. 
Aussenminister und FDP-Bundesrat Ignazio Cassis wurde wiederholt gefragt, wieso die Schweiz keine russischen Vermögen beschlagnahmt. 
Bild: Keystone

Das Beschlagnahmen privater russischer Vermögen würde gegen die Schweizer Verfassung und internationale Verpflichtungen verstossen. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe des Bundes.

SDA, gbi

Sollen die Vermögen russischer Oligarchen im Ausland konfisziert werden? Auch Aussenminister und FDP-Bundesrat Ignazio Cassis musste sich diese Frage mehrfach öffentlich anhören – so etwa an der internationalen Ukraine-Konferenz im Sommer 2022 in Lugano. Aus dem Parlament gingen auch Vorstösse zu dem Thema ein.

Aufgrund der Debatte um dieses Thema setzte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamts für Justiz ein, um die rechtlichen Aspekte zu klären. Die Schweiz hat aufgrund internationaler Sanktionen gegen Russland rund 7,5 Milliarden Franken an  Vermögenswerten gesperrt.

Die Arbeitsgruppe kam nun zum Schluss, dass die Enteignung ohne Entschädigung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig sei. Dieses Fazit der Arbeitsgruppe gab der Bundesrat am Mittwoch bekannt.

Würden eingefrorene private Vermögenswerte eingezogen, widerspräche dies der Bundesverfassung und der geltenden Rechtsordnung, und es verletze internationale Verpflichtungen der Schweiz. Andere Staaten würden ähnliche verfassungsmässige Rechte und Garantien kennen.

Diskussion auf internationaler Ebene dauert an

Auf internationaler Ebene würden Möglichkeiten diskutiert, Währungsreserven der russischen Nationalbank sowie weiteres russisches Staatseigentum einzuziehen, schrieb der Bundesrat.

Aussenminister Cassis hatte die gesperrten Vermögenswerte im Januar in Interviews eine wichtige Finanzierungsquelle für den Wiederaufbau in der Ukraine genannt. Er räumte dabei aber ein, dass der Schweiz die rechtlichen Grundlagen dafür fehlten.

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