SVP-Politiker tritt nicht zurück Diethelm: «Mein Sexleben gehört mir und nicht der Öffentlichkeit»

red

28.6.2023

Schwyzer Kantonsrat will SVP-Mitgliedschaft nicht ruhen lassen

Schwyzer Kantonsrat will SVP-Mitgliedschaft nicht ruhen lassen

Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) will seine Parteimitgliedschaft nicht ruhen lassen, obwohl er von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Lebens angeklagt worden ist. Das machte Diethelm am Mittwoch vor den Medien in Schwyz deutlich. Es handle sich um eine rein private Angelegenheit ohne Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit. «Mein Sexleben gehört nicht an die Öffentlichkeit.» Er sehe keinen Anlass, von den politischen Ämtern zurückzutreten, seine SVP-Mitgliedschaft aufzukündigen oder zu sistieren. Das käme einem Schuldgeständnis gleich. Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen seien krass übertrieben. Es handle sich um ein Vier-Augen-Delikt, Aussage stehe gegen Aussage. Durch die Medienberichterstattung fühlt sich Diethelm vorverurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft Diethelm Gefährdung des Lebens, versuchte sexuelle Nötigung und verbotene Pornografie vor. Die SVP Schwyz will, dass die Ortspartei die Parteimitgliedschaft Diethelms sistiert.

28.06.2023

Der Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm steht wegen sexueller Nötigung und verbotener Pornografie vor Gericht. Vor den Medien hat er erklärt, weshalb er keinen Grund sehe zurückzutreten. 

red

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm ist wegen mehreren Delikten angeklagt.
  • Er soll eine Prostituierte sexuell genötigt haben. Darüber hinaus war er im Besitz von verbotener Pornografie.
  • Er sagt, die Anschuldigungen seien «einseitig und völlig überrissen». Sie basierten allein auf der Darstellung der Klägerin.
  • Bernhard Diethelm sieht deshalb keinen Anlass von seinem Amt als Kantonsrat im Kanton Schwyz zurückzutreten. Auch seine Partei, die SVP, wolle er nicht verlassen.
  • Für ihn gilt die Unschuldsvermutung, worauf Diethelm in seiner Stellungnahme selber mehrmals hingewiesen hat.

Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) will seine Parteimitgliedschaft nicht ruhen lassen, obwohl er von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Lebens angeklagt worden ist.

Das machte Diethelm am Mittwoch vor den Medien in Schwyz deutlich. Es handle sich um eine rein private Angelegenheit ohne Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit. «Mein Sexleben gehört nicht an die Öffentlichkeit.»

«Rücktritt wäre verfrüht»

Er sehe keinen Anlass, von den politischen Ämtern zurückzutreten, seine SVP-Mitgliedschaft aufzukündigen oder zu sistieren. Dies wäre «verfrüht» und käme einem Schuldgeständnis gleich.

Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen seien krass übertrieben. Es handle sich um ein Vier-Augen-Delikt, Aussage stehe gegen Aussage. Durch die Medienberichterstattung fühlt sich Diethelm vorverurteilt. 

Die Staatsanwaltschaft wirft Diethelm Gefährdung des Lebens, versuchte sexuelle Nötigung und verbotene Pornografie vor. Die SVP Schwyz will, dass die Ortspartei die Parteimitgliedschaft Diethelms sistiert.

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  • 12.40 Uhr

    Diethelm sagt nichts zur Sache

    Der Schwyzer Kantonsrat erinnert daran, dass das Verfahren laufe. Darum sage er nichts zu dessen Inhalt.

    Diethelm bedankt sich für das Erscheinen und verlässt den Raum.

  • 13.39 Uhr

    «Es bleibt immer etwas hängen»

    Diethelm kritisiert die Medien für das Veröffentlichen von Teilen der Anklageschrift. Das werde unabhängig vom Urteil an ihm hängen bleiben.

    Er bittet die anwesenden Medienschaffenden um Rücksicht auf ihn und sein Umfeld.

  • 12.37 Uhr

    Kein Anlass, zurückzutreten

    Er sehe keinen Anlass, zurückzutreten. Auch ein Verzicht auf sein Amt oder Rückzug aus der SVP käme einem Schuldeingeständnis gleich, sagt Diethelm. Erst nach dem Urteil könne über seine politische Zukunft entschieden werden.

  • 12.35 Uhr

    «Mein Sexleben gehört mir und nicht in die Öffentlichkeit»

    Die Staatsanwaltschaft habe mit ihrer Verlautbarung die Sicht der Klägerin übernommen und damit ihn von den Medien vorverurteilen lassen. Es sei ein medialer Sturm über ihn und seine Liebsten hereingebrochen. Er bedauert, dass sein Umfeld dies ertragen müsse.

    Es gebe keinen Zusammenhang zwischen seinen persönlichen sexuellen Vorlieben und seiner politischen Tätigkeit. «Mein Sexleben gehört mir und nicht in die Öffentlichkeit.»

  • 12.34 Uhr

    Vier-Augen-Delikt

    Es stehe Aussage gegen Aussage, betont Diethelm. Die Medien hätten aber nur die Darstellung der Klägerin übernommen. Er werde dadurch noch über Jahre Schaden davon tragen. 

    Es sei ein laufendes Verfahren, es gelte die Unschuldvermutung.

  • 12.33 Uhr

    «Einseitig und überrissen»

    Er trage seit zwei Jahren eine Last, die er nur schwer ertrage. Er bedankt sich bei seiner Familie für die Unterstützung. Er spricht damit von der Zeit seit der Einvernahme.

  • 12.30

    Bernhard Diethelm beginnt seine Erklärung

    Er habe auf zwei Sessionstage des Kantonsrat verzichtet. Der Medienaufmarsch an seiner Orientierung zeige ihm, dass er damit richtig gehandelt habe.

    Er werde nach seiner Stellungnahme keine Fragen beantworten.