Video von Enthauptung Mutmasslicher Schweizer IS-Anhänger: «Übel bekämpft man mit Übel»

Von Jennifer Furer, Bellinzona

10.8.2020

Der Hauptangeklagte wurde am Montag vor Gericht aussagen. Der Prozess findet vom 10. bis 12. August am Bundesstrafgericht in Bellinzona statt.
Der Hauptangeklagte wurde am Montag vor Gericht aussagen. Der Prozess findet vom 10. bis 12. August am Bundesstrafgericht in Bellinzona statt.
Keystone

Zwei mutmassliche Schweizer Islamisten müssen sich ab heute vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Dabei geht es auch um eine 15-Jährige. «Bluewin» berichtet fortlaufend vom Prozess in Bellinzona.

Seine leise Stimme passt so gar nicht zum Erscheinungsbild des Hauptbeschuldigten im Islamisten-Prozess in Bellinzona. Die Muskeln des Mannes sind unter seinem weissen Hemd deutlich zu erkennen. Er trägt Brille, Dreitagebart und ist braungebrannt. «Ich bin etwas nervös», sagte der 34-jährige Familienvater dem vorsitzenden Richter. Immer wieder muss dieser den Beschuldigten darauf hinweisen, etwas lauter zu sprechen.

Für Beobachterinnen und Beobachter ist kaum vorstellbar, dass dieser modisch gekleidete und unsicher wirkende Mann in Syrien für den Islamischen Staat (IS) gekämpft und dafür Menschen aus dem Umfeld der umstrittenen Winterthurer An'Nur-Moschee rekrutiert haben soll, wie es ihm die Bundesstaatsanwaltschaft vorwirft.

Selbstmordattentate und Chemiewaffen

Laut der Anklage hat der Islamische Staat zum Zeitpunkt des Aufenthalts des Beschuldigten in Syrien «unzählige terroristische Aktivitäten» begangen – etwa gegen Zivilisten gerichtete Selbstmordattentate, den Einsatz von Chemiewaffen, sexuelle Gewalt gegen die Bevölkerung oder Exekutionen.

Dem 34-jährigen Beschuldigten wird zudem zur Last gelegt, einschlägiges Propagandamaterial hergestellt sowie Gewaltdarstellungen besessen zu haben.

Beschuldigte bestreitet Vorwürfe

Bei seiner Befragung durch den vorsitzenden Richter beteuerte der Mann, nichts mehr mit dem IS zu tun zu haben. «Ich habe nur für eine kurze Zeit – etwa zwei Jahre – die Akte des IS gutgeheissen.» Inzwischen verurteile er sie.

«Ich war streng gläubig», so der 34-Jährige. Heute führe er ein ganz anderes Leben und distanziere sich von seiner Vergangenheit. Seine Deradikalisierung sei erfolgt, nachdem er eingesehen habe, was der IS für einen Schaden anrichte. «Das ist völliger Irrsinn.»

Der Beschuldigte gibt vor Gericht zu, ein Enthauptungsvideo des IS auf dem Handy gespeichert und befürwortet zu haben. Laut ihm handelte es sich beim Enthaupteten um einen andersgläubigen Vergewaltiger. «Ich habe geglaubt, dass Übel mit Übel bekämpft werden muss.»

Der 34-Jährige gibt auch zu, nach Syrien gereist zu sein. Jedoch nicht, um den IS beziehungsweise deren Vorgänger- oder Teilorganisationen zu unterstützen, wie es die Bundesanwaltschaft ihm vorwirft. Der Grund, weshalb er nach Syrien gereist sei, sei die Lieferung und Verteilung von Hilfsgütern gewesen.

«Ich habe gerne gepost»

«Ich war in einem Camp mit Frauen und Kindern», so der Beschuldigte. Er habe sich nicht auf dem Gebiet des IS aufgehalten. Im Camp hätten zwar Leute trainiert, aber: «Es war ein sicheres Gebiet.» Der Mann gibt weiter an, er habe sich zwei bis drei Wochen dort aufgehalten. «Ich habe Wachdienste geleistet, war aber nicht Teil von Kampfhandlungen.»

Auf die Frage des vorsitzenden Richters, wieso er in Kampfmontur und mit einer Kalaschnikow posiert habe, sagt der mutmassliche IS-Sympathisant: «Ich habe Actionfilme geliebt, gerne gepost und Waffen waren für mich faszinierend. Ich wollte einfach cool sein.»

Wieso er sich als IS-Sympathisant nicht der Organisation angeschlossen habe, fragt der Richter. «Ich weiss nicht, ob ich den Mut dazu gehabt hätte.» Man müsse seinen Pass abgeben – eine Rückkehr in die Schweiz wäre ausgeschlossen.

Laut der Bundesanwaltschaft diente die Koranverteilaktion «Lies!» zur Rekrutierung von IS-Kämpfern.
Laut der Bundesanwaltschaft diente die Koranverteilaktion «Lies!» zur Rekrutierung von IS-Kämpfern.
Keystone

Vor Gericht bestreitete der 34-jährige Familienvater, Leute für den IS rekrutiert zu haben, wie es Bundesanwaltschaft ihm vorwirft. Laut ihr soll er in einem Kampfstudio und mittels der Koranverteilaktion «Lies!» Leute für den IS rekrutiert haben. Dass er Teil dieser zwei «Rekrutierungsorte», so die Bundesanwaltschaft, gewesen ist, bestreitet der Beschuldigte nicht.

Das Kampfstudio will er jedoch nicht gegründet haben – bloss Teil dieser zwei Projekte sei er gewesen. Der Beschuldigte sagte, dass er nicht weiss, ob er damals Menschen vor der Reise nach Syrien aufgehalten hätte, wenn er davon gewusst hätte.

Job verloren

Während der Beschuldigte ausführlich auf die Fragen des vorsitzenden Richters zur Sache antwortet, bleibt er zu den persönlichen Fragen verschwiegen. Grund: die Medien.

Diese hätten ausführlich über ihn berichtet, inklusive Vorname und Anfangsbuchstaben seines Nachnamens. «Ich will nicht aussagen, weil ich mich und meine Familie schützen möchte», sagt der Sozialhilfebezüger, der Verlustscheine im Wert von knapp 47'000 Franken hat.

Er habe wegen seiner Vergangenheit und der Berichterstattung darüber bereits Jobs verloren, und ihm seien Mietverträge gekündigt worden. «Es ist schwierig für mich, so in ein normales Leben zu finden.» Ein Arzt hätte ihn zu 100 Prozent krankgeschrieben.

Zweiter Beschuldigter

Vor dem Bundesstrafgericht muss sich ein zweiter Beschuldigter verantworten. Auch er wird heute noch befragt. Dem 36-Jährigen wirft die Bundesanwaltschaft vor, sich an einer kriminellen Organisation beteiligt zu haben, im Besitz von Gewaltdarstellungen gewesen zu sein und Pornografie sowie sexuelle Handlungen mit Kindern vollzogen zu haben.

Laut der Bundesanwaltschaft hat sich der Mann ebenfalls dem IS in Syrien angeschlossen haben zu wollen. Allerdings sei der Mann in Mazedonien an seiner Reise nach Syrien gehindert worden.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er mit einer damals noch 15-Jährigen intim geworden sei – was sie und er bestreiten. Die 15-Jährige soll sich zusammen mit ihrem Bruder radikalisiert haben und nach Syrien gereist sein. 

Beschuldigter bestreitet Sex mit Minderjährigen

Vor Gericht betritt der Mann, der ebenfalls in weissem Hemd auftrat, mit der 15-Jährigen Sex gehabt zu haben. Er sagte, dass seine Frau diese Anschuldigungen erfunden habe, weil er eine Affäre gehabt habe. «Sie war in einem Ausnahmezustand und wollte die Scheidung.» Er bestritt, die 15-Jährige emotional an sich gebunden und ihren Wunsch zum IS zu reisen bestärkt zu haben.

Auch der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, dass er nach Syrien zum IS reisen wollte, bestritt der 36-Jährige. Er habe seinen Pass in Mazedonien abholen wollen. Auf die Frage des Richters, warum er knapp 3000 Franken vor seiner abgehoben und seine Mietwohnung gekündigt hat, antwortete der Beschuldigte nicht.

Der Prozess dauert insgesamt drei Tage. Am Montagnachmittag werden drei Zeugen befragt. 

Rolle der umstrittenen An'Nur-Moschee

Laut dem «Tages-Anzeiger» sind neun Männer und drei Jugendliche aus dem Umfeld der Moschee nach Syrien gereist, um sich mutmasslich dem dortigen Terrorregime anzuschliessen.

Inzwischen sind gemäss der Zeitung vier der Dschihad-Reisenden tot, ein weiterer sitzt im Gefängnis. Andere befinden sich wieder in der Schweiz – auf freiem Fuss. Unter ihnen der 34-Jährige. Die Bundesanwaltschaft bezeichnet ihn als «Leitfigur der Salafisten» in der Schweiz.

Der zweite Beschuldigte soll laut der Bundesanwaltschaft Koordinator der Moschee gewesen sein.

Mehr Artikel zu diesem Prozess:


Zurück zur Startseite