Vereinfachte VerzollungMit App des Bundes bezahlen Einkaufstouristen oft zu viel
SDA/Helene Laube
13.1.2025
Wer im Ausland einkauft, muss seit Anfang des Jahres Jahr auf Einkäufe ab 150 Franken Mehrwertsteuer bezahlen. Quickzoll soll die Selbstverzollung ermöglichen. Aber: Wer die der App des Bundes nutzt, bezahlt oft zu viel.
SDA/Helene Laube
13.01.2025, 06:25
13.01.2025, 07:07
Helene Laube
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Seit dem 1. Januar dürfen Einkaufstouristen nur noch für 150 statt 300 Franken steuerfrei einkaufen.
Die Smartphone-App Quickzoll ermöglicht Privatpersonen eine einfache und schnellere Selbstverzollung.
Aber aufgepasst: Wer die App Quickzoll nutzt, zahlt auf alle Produkte eine Mehrwertsteuer in Höhe von 8,1 Prozent – auch auf Waren mit einem tieferen Steuersatz.
Seit dem 1. Januar dürfen Einkaufstouristen nur noch für 150 statt 300 Franken steuerfrei einkaufen. Privatpersonen können ihre Waren mit QuickZoll selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die Smartphone-App entrichten.
Die Verzollung der ausländischen Waren über die App des Bundes kommt Konsument*innen allerdings teurer zu stehen als am Schalter an der Grenze. Denn die App des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit verrechnet alles mit dem Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent, wie Tamedia schreibt.
Darunter seien auch Produkte, die zu einem reduzierten Satz von 2,6 Prozent besteuert würden. Dazu zählen Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Medikamente, Bücher, Zeitschriften und neu auch Tampons oder Binden.
Nach Meinung des Steuerexperten Martin Kocher sei die «Rechtsgrundlage nicht gegeben, die eine solche ‹Vereinfachung›, wie sie Quickzoll anwendet, billigen würde», heisst es in dem Bericht. Vielmehr führe die App zu «Falschbesteuerungen und fördert tendenziell den Einfuhrschmuggel, was beides nicht erwünscht und gesetzwidrig ist», schreibt Koch auf Anfrage.
Auch die Stiftung für Konsumentenschutz moniere, dass Waren zum höchsten Mehrwertsteuersatz verzollt werden müssen. Dies sei «noch nie nachvollziehbar» gewesen, schreibe André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft bei der Stiftung auf Anfrage von Tamedia. Werde nur ein Mehrwertsteuersatz angeboten, «müsste der wenn schon zwischen dem reduzierten und dem Normalsatz liegen», so Bähler.
Vereinfachung oder Abzocke?
Der Bund begründe die unterschiedlichen Sätze mit einer möglichst «schnellen und einfachen Lösung». Die Behörden argumentierten, sie hätten seit dem Start von Quickzoll ausreichend «transparent und offen» über die standardmässige Anwendung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes kommuniziert.
In der App würde auf die einheitliche Verzollung hingewiesen. Wer Quickzoll zum ersten Mal öffnet, wird laut dem Bericht darauf hingewiesen, dass er mit der Nutzung der App für die Verzollung standardmässig den Normalsatz von 8,1 Prozent akzeptiert.
Ab 2026 soll die Verzollung voraussichtlich auch zum reduzierten Satz möglich sein.
Zu den Mehreinnahmen liegen beim Bund «keine Zahlen vor», wie Tamedia schrieb.
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