Ein kurzer Schwatz im Zug wurde für einen jungen Reisenden teuer. Der Lernende Marvin O. wollte eigentlich von Eglisau nach Zürich in der 2. Klasse fahren, traf aber unterwegs in der 1. Klasse auf einen Kollegen.
Da das Abteil leer war, wechselte er kurz zu ihm, wie er auf der Plattform SBB Community schilderte. Zuerst berichtete «Züri Today» über den Fall.
Doch die Begegnung endete unerwartet teuer: «Ca. eine Minute später wurde mir eine Busse gegeben, weil ich mich mit meinem Kollegen, der ein 1.-Klass-Ticket hat, in der 1. Klasse unterhalten habe.»
Marvin O., der sich die zusätzliche Belastung in der Lehre kaum leisten kann, erkundigte sich daraufhin, ob die Strafe von 140 Franken storniert werden könne. «Ich kann mir mein Ticket und die Busse nicht leisten», schrieb er auf der Plattform.
Kulanz möglich, aber nicht zwingend
SBB-Mediensprecher Reto Schärli bestätigte den Vorfall und erklärte, dass das Aufenthaltsrecht in der 1. Klasse ohne entsprechendes Ticket grundsätzlich nicht gestattet sei. Der Lernende erhielt Kontaktangaben für das SBB Service Center, könne aber nicht unbedingt auf Kulanz hoffen.
Üblicherweise beträgt die Strafe für das erste Vergehen ohne gültiges 1.-Klasse-Ticket 70 Franken. Bei wiederholtem Verstoss gegen die Klassenbestimmungen steigt die Gebühr. Möglicherweise wurde Marvin O. bereits mehrfach in der 1. Klasse ohne korrektes Ticket angetroffen, weshalb er die höhere Strafe zahlen muss.
In der Schweiz bietet das offene ÖV-System Passagieren die Möglichkeit, mit einem 1.-Klasse-Ticket auch in der 2. Klasse zu reisen – umgekehrt ist dies aber nur mit einem zusätzlichen Ticket, beispielsweise einem Klassenwechsel möglich. Wie Schärli gegenüber der Plattform erläutert, nutzen viele Reisende bei ausgelasteten Zügen einen vergünstigten Klassenwechsel, um für 50 Prozent Rabatt in der 1. Klasse Platz zu finden.