Justizfall in Dietlikon ZHBüsi Streifli ertrinkt – Besitzer des Pools wird freigesprochen
Lea Oetiker
19.12.2024
Im Februar 2021 ertrinkt Kater Streifli im Schwimmbecken eines Nachbarn in Dietlikon ZH. Der Poolbesitzer muss sich heute vor dem Bezirksgericht Bülach wegen fahrlässiger Tierquälerei verantworten.
Lea Oetiker
19.12.2024, 12:49
19.12.2024, 12:51
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Im Februar 2021 ertrinkt der geliebte Kater von Beatrice Putz und Albert Scheller in Dietlikon ZH im Pool eines Nachbarn.
Daraufhin zeigt das Ehepaar ihn an, weil er keine Sicherheitsmassnahmen am Schwimmbecken einrichten wollte.
Am Donnerstagvormittag wird am Bezirksgericht Bülach entschieden, ob es sich im Fall um fahrlässige Tierquälerei handelt.
Update 12.49 Uhr: Laut «Radio Central» ist der Poolbesitzer am Morgen vor Gericht freigesprochen worden.
Kater Streifli ertrinkt im Februar 2021 im Pool eines Nachbars von Beatrice Putz und Albert Scheller in Dietlikon ZH. Daraufhin zeigen sie ihren Nachbar an. Der Grund: Nach einem Brief an ihn nach dem Tod des Katers, zeigte er sich wenig einsichtig und sicherte das Schwimmbecken nicht mit den Massnahmen ab, die das Ehepaar nach dem Tod ihrer geliebten Katze gefordert hatten.
Zuerst landete der Fall vor der Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland, wie «20 Minuten» schreibt. Dort wird die Strafanzeige jedoch zurückgewiesen, weshalb das Paar beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde einlegt. Diese wird schliesslich gutgeheissen.
Das Obergericht hatte festgestellt, dass jeder, der mit einem Schwimmbecken eine Gefahrenlage schafft, alles Zumutbare unternehmen muss, damit die Gefahr gebannt ist. Deshalb kommt der Fall am heutigen Donnerstagvormittag vors Bezirksgericht Bülach. Sie müssen entscheiden, ob es sich hier um fahrlässige Tierquälerei handelt.
Beschuldigter soll Kater «misshandelt» haben
Der Beschuldigte soll den Kater laut der Anklageschrift «misshandelt» haben, indem er es pflichtwidrig unterlassen hat, das Schwimmbecken in geeigneter Art und Weise abzusichern. Dadurch hätte er eine «besondere Gefahrenlage für das Tier» erschaffen, heisst es in der Anklageschrift weiter. Zudem sei es Streifli nicht möglich gewesen, wieder aus dem Schwimmbecken zu gelangen.
Dem Kater wurden «unnötige Leiden verursacht», indem er über einen längeren Zeitraum im Schwimmbecken schwimmen musste, bis er schliesslich keine Kraft mehr hatte und ertrank.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 360 Franken, was 10'800 Franken ergeben würde – jedoch bedingt. Eine Schadensersatzforderung für den Kater müsse das Ehepaar auf zivilem Weg einholen.
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