Föderalistisches Wirrwarr Das Burka-Verbot umsetzen? Ist Sache der Kantone

Von Tobias Bühlmann

8.3.2021

Das Verhüllungsverbot steht nun in der Verfassung – doch wie genau es umgesetzt werden soll, ist damit noch nicht klar.
Das Verhüllungsverbot steht nun in der Verfassung – doch wie genau es umgesetzt werden soll, ist damit noch nicht klar.
Bild: Keystone//Urs Flüeler

Gestern hat das Schweizer Volk Ja gesagt zum Burka-Verbot, nun steht es in der Bundesverfassung. Doch wer es wie genau umsetzen soll, ist unklar. Der Bund zeigt auf die Kantone, aber die wollen davon nichts wissen.

Von Tobias Bühlmann

Mit dem Ja zum Verhüllungsverbot sind längst noch nicht alle Fragen geklärt, wie sich schon am Abend der Abstimmung gezeigt hat. Denn nun muss der Verfassungsartikel umgesetzt werden. Und da hat der Bund klare Vorstellungen, wie das zu geschehen hat: Das sei Sache der Kantone.

Die Verfassungsbestimmung trete zwar sofort in Kraft, doch sie sei nicht direkt anwendbar, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Sonntagabend vor den Medien. Dazu brauche es ein Ausführungsgesetz – und zeigt dabei weg von sich: «Diese Aufgabe obliegt nicht dem Bund, sondern den 26 Kantonen.»

Diese Information kommt für die Betroffenen überraschend: «Das war bis jetzt bei uns kein Thema», sagt Fredy Fässler auf die Frage, wie die Kantone das Verhüllungsverbot umsetzen wollen. Der St. Galler Justizdirektor steht der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vor.

«Das kann nicht sein!»

Auch Walter Wobmann vom Initiativ-Komitee des Burkaverbots reagiert befremdet: «Mir wäre neu, dass nur die Kantone zuständig sind. Das kann nicht sein», zitiert ihn der «Blick». Dabei stand diese Information bereits in der Botschaft des Bundesrates, als die Initiative in den Räten behandelt wurde. Und auch im Abstimmungsbüchlein hat der Bund darauf hingewiesen: «Zugleich würde ein schweizweites Verbot aber nicht die einheitliche Lösung bringen, welche die Initianten versprechen», heisst es da.

KKJPD-Präsident Fässler, selber Jurist, kann nicht nachvollziehen, warum nun die Kantone jeweils in Eigenregie die Ausführungsgesetze erlassen sollen: «Mir leuchtet nicht ein, warum der Bund für das Verbot zuständig ist, aber die Kantone es umsetzen sollen.»

St. Gallens Verbot taugt nicht zum Vorbild

Wenn am Ende gar nicht der Bund für das Verbot zuständig ist, sei ihm ein Rätsel, warum die Initiative überhaupt so zur Abstimmung gekommen ist, sagt Fässler zu «blue News»: «Wenn die Kantone zuständig sind, hätte man die Initiative eigentlich für ungültig erklären müssen.» Aber das sei nicht passiert, und wenn der Bund oder der Vorstand der KKJPD darauf beharre, machten sich nun eben die Kantone an die Umsetzung.

Fässlers Kanton ist der zweite neben dem Tessin, der bereits ein Verhüllungsverbot kennt. Das St. Galler Gesetz tauge allerdings nicht als Vorlage. Denn dort ist lediglich festgehalten, dass eine Verhüllung weder die öffentliche Sicherheit noch den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedrohen oder gefährden dürfe. Ein Paragraf, der in den zwei Jahren seiner Gültigkeit übrigens noch kein einziges Mal zur Anwendung gekommen ist.

Die nun angenommene Bestimmung gehe deutlich weiter, so Fässler. Als Vorlage tauge da darum eher das Verhüllungsverbot, wie es der Kanton Tessin schon kenne, denn da seien die Ausnahmen auch schon ausgeführt.

Dem St. Galler Justizdirektor wäre es aber lieber, wenn der Bund diese Aufgabe übernehmen würde. Aus seiner Sicht liesse sich das über das Strafgesetzbuch erledigen, das ja wiederum in der Hoheit des Bundes liegt.