Garagist mit 175 km/h erwischt «Ich bin nicht zu schnell gefahren, sprechen Sie mich bitte frei»

tafi

7.10.2024

Die Thurgauer Kantonspolizei hat 2022 einen Raser erwischt, der ausserorts über 90 km/h zu schnell fuhr. Jetzt kam es zur Gerichtsverhandlung. (Symbolbild)
Die Thurgauer Kantonspolizei hat 2022 einen Raser erwischt, der ausserorts über 90 km/h zu schnell fuhr. Jetzt kam es zur Gerichtsverhandlung. (Symbolbild)
sda

Die Kantonspolizei Thurgau hat mit einer Drohne einen Raser überführt, der auf einer Landstrasse mit 175 km/h unterwegs war. Erlaubt waren 80 km/h. Vor Gericht bat der Mann um einen Freispruch.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Bei einer Geschwindigkeitskontrolle bei Mettendorf TG wurde im Juni 2022 ein Autofahrer erwischt, der ausserorts zuerst mit 137 km/h und auf dem Rückweg mit 175 km/h unterwegs war.
  • Überführt wurde der Mann mithilfe von Videoaufzeichnungen einer Drohne.
  • Vor Gericht zweifelte die Verteidigung das Verfahren an – hatte aber keinen Erfolg. Für den Raser wird's nun teuer.

80 km/h Höchstgeschwindigkeit sind auf der Landstrasse zwischen Felben-Wellhausen und Mettendorf TG erlaubt. Ein 39-jähriger Garagist aus dem Thurgau rast sie im Juni 2022 zweimal deutlich schneller als erlaubt entlang. Polizisten der Verkehrsüberwachung filmen den Mann mit einer Drohne: Auf der Hinfahrt, so ergibt die Auswertung des Videos, fuhr er 137 km/h, auf der Rückfahrt sogar 175 km/h.

Mehr als zwei Jahre später steht der Mann vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Dass er den Wagen gefahren sei, gibt er vor Gericht zu. Dass er gerast sei, bestreitet er. «Ich bin nicht zu schnell gefahren, sprechen Sie mich bitte frei», zitiert ihn das «Tagblatt».

Anwalt zweifelt am Vorgehen der Polizei

Der Fall ist nicht einfach. Dass Raserdelikte mit Drohnen ermittelt werden, ist in der Schweiz laut «Tagblatt» nur bei der Kantonspolizei Thurgau üblich. Die Rechtmässigkeit werde regelmässig angezweifelt.

Auch der Anwalt des Garagisten zweifelt die Auswertung an. Mehr noch: Er glaubt, die Polizei habe den Verkehr mit der Drohne grossflächig überwacht. Dies sei nicht rechtens: Die Aufzeichnungen seines Mandanten wären damit vor Gericht nicht zulässig.

Kommt hinzu, dass das Messrad, mit dem die Polizei die aufgezeichnete Strecke nachgemessen hatte, nicht mehr existiert. Zudem seien weder Messrad noch Drohne geeicht. Für seinen Mandanten komme nur der Freispruch infrage.

Drohnen sind bei der Verkehrsüberwachung rechtens

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht. Zum einen hatten mehrere Urteile, unter anderem vom Thurgauer Obergericht, in den vergangenen Monaten die Rechtmässigkeit des Einsatzes von Drohnen zur Ermittlung von Raserdelikten bestätigt.

Zum anderen wies die Staatsanwältin darauf hin, dass Drohnen, da sie keine Messmittel sind, auch nicht geeicht sein müssen. Nicht zuletzt hat ein Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (Metas) bestätigt, dass die Polizei die Geschwindigkeit korrekt berechnet hat.

Das Gericht verurteilte den Garagisten schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und blieb damit zwei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 2100 Franken. Aufkommen muss der Mann ebenfalls für 4780 Franken Untersuchungskosten und knapp 8000 Franken Gerichtskosten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.