Sogar Regeln für Schuhe 9 Dinge darfst du zu Hause nach 22 Uhr nicht machen

vab

7.10.2024

Staubsaugen sollte man untertags oder am Samstag erledigen. Nachbar*innen könnten die Hausarbeit als ruhestörend empfinden.
Staubsaugen sollte man untertags oder am Samstag erledigen. Nachbar*innen könnten die Hausarbeit als ruhestörend empfinden.
Unsplash/norevisions

Nach 22 Uhr gilt Nachtruhe in der Schweiz. Dass sich Nachbarn daran stören, wenn dann noch gestaubsaugt wird, ist keine Seltenheit. Diese Tätigkeiten solltest du spätabends besser nicht mehr ausüben. 

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • In der Schweiz gelten Ruhezeiten: Nachtruhe ist in der Regel von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr, während an Sonn- und Feiertagen ganztägig Ruhe herrscht.
  • Hausarbeiten wie Staubsaugen, Rasenmähen und andere lärmige Tätigkeiten sollten während der Ruhezeiten vermieden werden.
  • Ruhestörender Lärm, wie laute Musik, handwerkliche Arbeiten oder Streit, kann zu Konflikten zwischen Nachbar*innen führen.

Hand aufs Herz: Du warst bestimmt auch schon einmal etwas lauter als üblich, hast abends den Boden gesaugt oder nachts die Waschmaschine laufen lassen. Daher gilt, wenn die Nachbarin oder der Nachbar mal über die Stränge schlägt, tolerant zu sein. Nur so funktioniert das Zusammenleben in Mietwohnungen. 

Doch wird der Lärm zum Dauerzustand, lässt sich irgendwann das Auge kaum mehr zudrücken. Schliesslich ist die Nachtruhe heilig. Menschen brauchen sie, um sich körperlich als auch mental vom stressigen Alltag zu erholen.

Um den Frieden zu wahren, gibt es in der Schweiz Reglungen und Gesetze, die klarmachen, was wann erlaubt ist und wie es sich in der Nacht zu verhalten gilt. So hält das Obligationenrecht unter anderem fest: «Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.» Ab wann rücksichtslos gehandelt wird, ist jedoch nicht genauer beschrieben.

Und auch im Zivilgesetzbuch heisst es, dass alle schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen verboten sind. Darunter reiht sich neben üblem Geruch, Schall oder Erschütterung eben auch Lärm. Auch hier fehlt aber eine detaillierte Beschreibung, wie schädlicher Lärm definiert wird.

Strapaziert die Nachbarin oder der Nachbar deine Nerven zu sehr, lohnt es sich, in einem ersten Schritt das Gespräch zu suchen. Besser ist es, dies gesittet und sachlich anzugehen. Im Nachthemd und mit erhobenem Finger mitten in der Nacht sturmzuklingen – davon ist eher abzuraten. Und falls keine Einigung möglich ist, können Drittpersonen oder eine professionelle Schlichtungsstelle helfen.

Wann Nachtruhe und Ruhezeit herrscht, wird in der Schweiz kantonal festgelegt. In Zürich finden sich die genauen Angaben beispielsweise in der Polizeiverordnung

An den meisten Orten schweizweit gilt:

  • Nachtruhe: ab 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr (während der Sommerzeit beginnt die Nachtruhe vor Wochenend- und öffentlichen Ruhetagen um 23 Uhr)
  • Ruhezeiten: werktags von 12 bis 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: ganztags Ruhetag

Vielerorts bedeutet das also: Ab 22 Uhr ist Schluss mit Lärm. Erlaubt ist nur noch Zimmerlautstärke. Was genau als störender Lärm angesehen wird, variiert auch je nach Individuum. Hier gilt, auf seinen gesunden Menschenverstand zu verlassen und sich im Mieterumfeld taktvoll zu verhalten.

Um dem Ärger auszuweichen, vermeidest du am besten folgenden Tätigkeiten:

Laute handwerkliche Tätigkeiten

Nägel in die Wand schlagen oder das neue Ikea-Möbel zusammenbauen, solltest du besser nicht auf die Nacht schieben. Wenn die handwerklichen Tätigkeiten nicht lärmintensiv sind, darfst du sie natürlich jederzeit erledigen, gehen damit aber lauten Geräusche einher, dann besser auf den Tag legen. 

Rasenmähen

Während viele Haushaltsgeräte dank neuen Techniken heute eher ruhiger geworden sind, kann man das vom Rasenmäher nicht behaupten. Es gibt zwar auch hier Geräte, die weniger lärmen. Aber: Da die Arbeit draussen verrichtet wird und es sich generell um eine laute Tätigkeit handelt, sollte man davon am Abend, nachts oder an Sonn- sowie Feiertagen besser die Finger lassen. 

Lärmige Hausarbeiten

Gerade für Berufstätige ist es nicht leicht, den Haushalt neben der Arbeit immer in Schuss zu halten. Müde vom stressigen Alltag vertagt man die lästigen Hausarbeiten lieber aufs Wochenende. Doch dann gilt an einem Tag Ruhe. Trotzdem sollte man den Nachbar*innen zu liebe, laute Putzaktivitäten wie Staubsaugen dann nicht erledigen. Wer spätabends oder an einem Sonntag den Boden säubern will, kann das alternativ – falls es die Bodenbeschaffenheit zulässt – auch mit einem Besen tun.

Auch Geschirrspüler, Waschmaschinen und Tumbler sind keine leisen Maschinen. Je nach Standort und Art des Geräts solltest du auch hier bedenken, wann du sie anschmeisst. 

Mit hohen Schuhen laufen

Klack, klack, klack – Schuhe mit Absätzen machen auf Böden ohne Teppiche einen ganz schönen Lärm. Wer in den eigenen vier Wänden Schuhe tragen will, sollte darum auf leise Modelle setzen und laute Fussbekleidung zu Ruhezeiten erst kurz vor dem Verlassen der Wohnung anziehen. 

Ein Bad nehmen

Duschen oder die WC-Spülung betätigen? Beides kein Problem. Wäre dies verboten, würde das ein strenger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mietenden bedeuten. Bei den zwei Tätigkeiten ist der Lärm auch nur von kurzer Dauer, anders hat es sich aber mit einem Bad. Um das Wasser in der Wanne ein- und wieder ablaufen zu lassen, ist eine längere Zeit nötig, die nicht ganz so ruhig ist.

Üben auf Musikinstrumenten

Schlagzeug, Trompete, Klavier – egal, welches Instrument du spielst, wenn es sich dabei nicht um eine E-Variante handelt, die mit Kopfhörern verbunden ist, erzeugst du beim Üben ganz schön grossen Lärm. Während die einen sich womöglich über ein kleines Konzert am Abend freuen, stören sich andere daran. 

Streitgespräche

Lautes Geschrei und hitzige Gespräche wollen die Personen von nebenan nun wirklich nicht mitbekommen. Gibt es also Dinge zu diskutieren, sollte das nicht während der Nachtruhe in der Wohnung getan werden. Aber klar, Streitereien lassen sich nicht immer planen, wenn nicht vermeidbar, dann also in gesittetem Rahmen und in rücksichtsvoller Lautstärke. 

Schreien sollte während der Nachtruhe nur jemand – und das sind Babys. Der kleine Nachwuchs darf sich lauthals mitteilen, das muss von den Nachbar*innen ausgehalten werden.

Türen zuknallen

Während Streitigkeiten kann es auch vorkommen, dass aus Wut Türen zugeknallt werden. Vielleicht ist es aber auch einfach deine Art, sie zu schliessen. Denk spätabends daran, dass du Türen besser lautlos oder einfach leise schliessen solltest.

Laute Musik und langes Feiern

Partys sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbar*innen. Wenn die Lautsprecher beben, laute Musik durchs Gebäude schallt und auch das Stimmengewirr nicht abnehmen will, freut sich nicht jede*r im Haus. Planst du eine Feier in deiner Wohnung, solltest du am besten deine Nachbar*innen vorwarnen – oder gleich einladen. Wenn es nicht ständig vorkommt und nicht völlig ausartet, haben sie womöglich Nachsicht und zeigen Verständnis.


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