Ohne Führerausweis unterwegs 7 Wochen nach Verurteilung fährt Raser wieder 100 km/h zu schnell

dmu

16.9.2024

Die erste Raserfahrt endete 2022 in einem Unfall in Nänikon ZH.
Die erste Raserfahrt endete 2022 in einem Unfall in Nänikon ZH.
Kantonspolizei Zürich

Nur sieben Wochen nach seiner Verurteilung ist ein junger Raser erneut mit 100 km/h zu schnell erwischt worden. Der 20-Jährige ist ohne Fahrausweis und mit den Autos seines Vaters unterwegs gewesen.

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  • Ein 20-jähriger Mann, der ausserorts mit 180 km/h unterwegs war, hat im Raum Uster ZH einen Unfall verursacht.
  • Der Täter war bereits wegen eines ähnlichen Raserdelikts verurteilt und hatte nie einen Führerschein.
  • Das Gericht verurteilte ihn nun zu 34 Monaten Haft, setzte diese jedoch zugunsten einer stationären Suchttherapie aus.

Im Juni 2023 ist ein junger Mann im Kanton Zürich auf der Seestrasse von Greifensee nach Uster verunfallt. Der 20-jährige Schweizer ist dabei mit 180 statt der erlaubten 80 km/h gerast und mit seinem Tesla Model 3 auf einen Audi TT, der gerade am Abbiegen war, aufgefahren. Das geht aus einem Gerichtsverfahren hervor, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Demnach bleiben die beiden Fahrer unverletzt. Die Beifahrerin im Audi TT erleidet aber ein Schleudertrauma und muss notfallmässig ins Spital. Der Unfallverursacher hat sich gemäss Anklageschrift vom Ort des Geschehens entfernt, ohne mit den Opfern ein Wort gesprochen zu haben.

Der junge Mann ist kein Unbekannter: Nur sieben Wochen vor dem Unfall ist er vom Bezirksgericht Uster wegen einer ähnlichen Raserfahrt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden.

Auch im Dezember 2022 war er mit dem Auto seines Vaters mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Nachdem er zuerst in Volketswil ZH ins Schleudern geriet und mit einer Ampel kollidierte, schlitterte kurz darauf in Nänikon ZH in eine Baumreihe. Auch damals machte er sich aus dem Staub, wurde allerdings erwischt, als er rund eine halbe Stunde später zur Unfallstelle zurückkehrte.

Therapie statt Haft

Einen Fahrausweis hatte der junge Raser laut «Tages-Anzeiger» nie. Die Autos nahm er ohne die Erlaubnis seines Vaters. Bei der ersten Raserfahrt soll er mindestens 2,5 Promille intus gehabt haben.

Im zweiten Gerichtsverfahren zeigt sich der Beschuldigte reuig: «Ich kann mir nicht erklären, warum ich das getan habe.» Obwohl er beim zweiten Vorfall nicht betrunken war, stelle sein Alkoholkonsum das wahre Problem dar.

Das Gericht folgt denn auch der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger und verurteilt den Mann zu einer Gesamtstrafe von 34 Monaten – die Strafe wird aber zugunsten einer stationären Suchttherapie aufgeschoben. Scheitert die Behandlung, muss er die Haftstrafe antreten.