Fragen und Antworten Hier will der Bundesrat überall die Maskenpflicht aufheben

Von Lia Pescatore

11.6.2021

Draussen will der Bundesrat die Maskenpflicht ab dem 28. Juni komplett aufheben.
Draussen will der Bundesrat die Maskenpflicht ab dem 28. Juni komplett aufheben.
Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Endlich wieder tanzen, reisen und grosse Hochzeiten feiern: Wir erklären dir, wie sich der Bundesrat den zweiten Pandemien-Sommer vorstellt und wie du auf deine Kosten kommst – auch ohne Zertifikat.

Von Lia Pescatore

Das erste Sommerwochenende kündigt sich an und gleich spürt man, dass Maskenpflicht und heisse Temperaturen nicht unbedingt kompatibel sind. Da trifft es sich gut, kündigt der Bundesrat die nächsten möglichen Lockerungen an: Die Maskenpflicht soll im Freien, aber auch im Büro und in der Disco fallen. Wirkt auf den ersten Blick ohne Zusammenhang? Wir erklären dir die wichtigsten Änderungen, die der Bundesrat ab dem 28. Juni angedacht hat.

Es wird heiss, muss man draussen immer noch Maske tragen?

Nein, der Bundesrat will die Maskenpflicht im Freien aufheben. Das heisst, dass man in Aussenbereichen von Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen sowie auf Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften keine Maske mehr tragen muss. 

Wie sieht es an den Schulen aus?

Der Bundesrat will die Maskenpflicht auf Sekundarstufe II aufheben. Wie es an Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen weitergehen wird, liegt aber in den Händen der Kantone, denn sie sind dafür zuständig.

Ändert sich etwas an der Homeoffice-Pflicht?

Nein, es gilt weiterhin Homeoffice-Pflicht für Unternehmen, die nicht regelmässig testen. Geht es nach dem Bundesrat, soll auch hier die generelle Maskenpflicht fallen. Arbeitgeber könnten demnach selbst entscheiden, wo es sinnvoll ist, die Maskenpflicht beizubehalten, wie zum Beispiel bei häufigem Kundenkontakt im Detailhandel oder in Restaurants. 

Was gilt neu in den Restaurants?

Im Innern von Restaurants sollen neu sechs anstatt wie bisher vier Personen pro Tisch Platz nehmen dürfen. Wie bisher gilt eine Sitzpflicht. Draussen würden die Einschränkungen fallen. Bundesrat Alain Berset ermahnte jedoch an der Pressekonferenz, dass sich verschiedene Gruppen nicht vermischen sollten, «dieses Risiko bestehe ja gerade in Zeiten von Public Viewings», sagte er schmunzelnd. Weiterhin müsste man sich registrieren, sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich. 

Gehen endlich die Diskotheken wieder auf?

Ja, die Discos dürften wieder öffnen, jedoch nur für Personen mit Covid-Zertifikat. Dafür müssten die maximal 250 Gäste keine Maske tragen und dürften auch tanzen. Um die Angabe der Kontaktdaten käme man aber auch hier nicht rum.

Komme ich auch an ein Konzert ohne ein Zertifikat?

Das Zertifikat soll vorerst einzig in Diskotheken und an Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden Pflicht sein. Jedoch sind die Freiheiten an Veranstaltungen, die ohne Zertifikat auskommen, weniger hoch; es darf nicht getanzt werden und auch die Maske darf nicht ab. 



Was ist denn ohne Zertifikat möglich?

Wer eine Veranstaltung ohne Zertifikat-Pflicht durchführt, darf gemäss Bundesrat höchstens 1000 Personen einlassen, und auch nur, wenn das Publikum wie etwa am Fussballmatch oder im Kino sitzt. Gibt es hingegen keine Bestuhlung, dürfen nur 250 Personen eingelassen werden.

Für Veranstaltungen drinnen gilt eine generelle Maskenpflicht, an Veranstaltungen im Freien dürfte man die Maske ablegen, wenn man an seinem Sitzplatz ist. 

Was gilt denn für Veranstaltungen mit Zertifikat?

Es dürften drinnen maximal 3000 Personen, draussen 5000 teilnehmen. Anders als bei Veranstaltungen ohne Zertifikat will der Bundesrat erlauben, dass man draussen auch tanzen und überall konsumieren kann, und das alles ohne Maske. Drinnen hingegen ist die Maske Pflicht, sobald man den eigenen Sitzplatz verlässt. 

Kann ich jetzt wieder ein grösseres Familienfest veranstalten?

Grundsätzlich will der Bundesrat die Regeln im privaten Rahmen belassen, also sind Treffen von 30 Personen drinnen und 50 Personen draussen ohne Einschränkungen erlaubt. Neu soll es aber auch möglich sein, eine private Veranstaltung mit den gleichen Regeln in einem Restaurant durchzuführen. Willst du auch noch entferntere Verwandte und Freunde einladen oder eine grosse Hochzeit feiern, dann würden die Regeln für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gelten.

Was ändert sich im Amateur-Sport?

Die Beschränkung bei den Gruppengrössen fällt, wenn es nach dem Bundesrat geht. In Innenräumen würde weiterhin Masken- und Abstandspflicht gelten. Könnten diese Vorgaben nicht eingehalten werden – etwa beim Mannschaftssport oder Ausdauersport –, müssetn pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. 

Und wie sieht es mit der Blasmusik und dem Chor aus?

Der Bundesrat will Chorkonzerte drinnen ermöglichen. Wie beim Sport würden zudem die Kapazitäten erhöht: Blasmusiken, die beim Musizieren keine Maske tragen können, müssten noch zehn Quadratmeter pro Person einrechnen. 

Guy Parmelin war ja auch an der Pressekonferenz, was hat er verkündigt? 

Auch wenn es weitere Lockerungen gibt, gewisse Branchen werden durch die Pandemie nach wie vor in ihrer Arbeit eingeschränkt. Darum verkündete Parmelin, dass die Kurzarbeitsentschädigungen für gewisse Gruppen bis Ende September 2021 verlängert werden sollen, und zwar für Lernende, für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Gibt es Neuigkeiten zum Reisen?

An der Pressekonferenz bestätigte der Bundesrat, dass das Schweizer Zertifikat offiziell von der EU anerkannt wird. Das Reisen innerhalb des Schengenraums soll stark vereinfacht werden, auch für Einreisende in die Schweiz: Der Bundesrat will Einreisende aus dem Schengenraum von der Quarantänepflicht ausnehmen.



Wird die Einreise auch für Einreisende aus anderen Ländern erleichtert?

Ja, der Bundesrat will die Risikoliste stark kürzen. Neu sollen nur noch Länder auf die Liste genommen werden, in denen eine «besorgniserregende» Mutation zirkuliert. Zudem sollen geimpfte und genesene Besucher*innen aus der ganzen Welt von der Quarantäne und Testpflicht befreit werden – auch wenn sie aus einem Risikogebiet kommen.

Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen die die Impfung nicht mehr schützt, kann die Test- und Quarantänepflicht jedoch wieder auf geimpfte und genesene Personen ausgedehnt werden.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Zuerst müssen die Regeln in die Vernehmlassung zu den Kantonen. Anschliessend wird der Bundesrat am 23. Juni entscheiden, ob es die aktuelle Lage erlaubt, die Lockerungen durchzusetzen. In Kraft setzen will sie die Landesregierung dann auf den 28. Juni.

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