Gesichtserkennung beim BoardingMusst du an Schweizer Flughäfen bald deinen Pass nicht mehr zeigen?
ai-scrape
23.1.2025 - 12:21
An Schweizer Flughäfen soll die Gesichtserkennung künftig nicht nur beim Zoll, sondern auch beim Check-in und Boarding eingesetzt werden. Eine Gesetzesänderung soll die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Dominik Müller
23.01.2025, 12:21
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Schweizer Flughäfen wollen Passagiere künftig systematisch mit Kameras erfassen und mit Gesichtserkennung identifizieren.
Das geht aus einem Medienbericht hervor.
Die Methode soll nicht nur beim Zoll, sondern auch beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe und beim Einstieg ins Flugzeug zum Einsatz kommen.
An Schweizer Flughäfen steht offenbar eine bedeutende Veränderung bevor: Die Gesichtserkennung soll künftig nicht nur bei der Zollkontrolle, sondern auch in anderen Bereichen wie Check-in und Boarding zum Einsatz kommen, berichtet die Zeitschrift «Saldo».
Derzeit ist die Nutzung dieser Technologie freiwillig und auf die Zollkontrolle beschränkt. Passagiere am Flughafen Zürich können wählen, ob sie den automatisierten Prozess nutzen möchten, der einen biometrischen Pass erfordert. Dabei wird das Gesicht der Reisenden mit den im Pass gespeicherten Daten abgeglichen.
Die rechtlichen Grundlagen für eine breitere Anwendung der Gesichtserkennung fehlen bislang. Die Bundesverwaltung arbeitet gemäss Bericht jedoch an einer Revision des Luftfahrtgesetzes, die den Einsatz dieser Technologie auch in anderen Flughafenbereichen ermöglichen soll.
Boarding ohne Vorweisen des Passes
Dies würde Flughäfen und Airlines den Zugriff auf biometrische Daten erlauben, auch für Fluggesellschaften aus Ländern mit fragwürdigem Datenschutz.
Ein Blick ins Ausland zeige, dass die Gesichtserkennung bei Swiss-Flügen bereits an Flughäfen wie Frankfurt und Wien genutzt wird. Dort können Passagiere via Star-Alliance-App ohne Pass oder Bordkarte ins Flugzeug steigen.
Die Schweizer Flughäfen planen, diese Technologie noch umfassender einzusetzen. Ein E-Mail des Flughafens Zürich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das «Saldo» einsehen konnte, zeigt, dass die Gesichtserkennung zur Analyse von Wartezeiten und Passagierflüssen genutzt werden soll.
Nutzung soll freiwillig bleiben
Der Flughafen Genf hat bereits Automaten für Check-in und Sicherheitskontrollen beschafft, die Gesichtserkennung ermöglichen, jedoch noch nicht aktiviert sind.
Laut dem Schweizer Datenschutzgesetz erfordert die Nutzung von Gesichtsbildern die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen. Die Flughäfen Zürich und Genf betonen, dass die Nutzung freiwillig bleiben soll. Dennoch gibt es Bestrebungen, im neuen Gesetz die Verarbeitung biometrischer Daten auch ohne Einwilligung zu erlauben.
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
Mehr Videos zum Thema
Swiss-Flugzeug bricht Start bei über 200 km/h ab
Ein Swiss-Flugzeug muss am Mittwochmorgen seinen Start in Zürich abbrechen. Daraufhin geht vorerst nichts mehr. Der Funkspruch zwischen den Piloten und dem Tower im Video.