Der Bund zahlt bei Asylgesuchen Georgier wollen vom Schweizer Gesundheitssystem profitieren

tafi

8.8.2024

Asylsuchende, die in der Schweiz sehr hohe Gesundheitskosten verursachen, kamen im ersten Halbjahr 2024 ausschliesslich aus Georgien. (Symbolbild)
Asylsuchende, die in der Schweiz sehr hohe Gesundheitskosten verursachen, kamen im ersten Halbjahr 2024 ausschliesslich aus Georgien. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Der Bund erfasst seit Anfang Jahr, welche Asylsuchenden sehr hohe Gesundheitskosten verursachen. Entsprechende Gesuche kommen ausnahmslos von Schwerkranken aus Georgien. Das hat Gründe.

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  • Asylgesuche von georgischen Staatsangehörigen werden in der Regel abgelehnt: Die Menschen probieren es trotzdem, um Zugang zum Schweizer Gesundheitssystem zu bekommen.
  • Eine Statistik des Bundes zeigt, dass Asylsuchende, die Gesundheitskosten von mehr als 10'000 Franken pro Person verursachen, ausschliesslich aus Georgien stammen.
  • Dabei handelt es sich um Einzelfälle, die in der Regel schwer krank sind.

Sie haben keine Aussicht auf Erfolg und stellen trotzdem ein Asylgesuch – weil sie sich medizinische Hilfe versprechen. Der Bund erfasst neu Asylsuchende, die «sehr hohe» Gesundheitskosten verursachen: Dabei handelt es sich gemäss SRF ausschliesslich um Einzelfälle aus Georgien.

Das Phänomen, dass Asylgesuche aus medizinischen Gründen gestellt werden, ist nicht neu. Allerdings lagen bislang keine Daten dazu vor: Das Staatsekretariat für Migration (SEM) wollte Klarheit.

Von «sehr hohen Gesundheitskosten» spricht das SEM demnach, wenn die Behandlungskosten 10’000 Franken pro Person übersteigen. Diese Schwelle hätten seit Anfang Jahr «rund ein Dutzend» Asylsuchende überschritten. Sie alle kommen aus einem Land: Georgien.

Bund und Kantone übernehmen die Kosten

Laut Gesetz sind Asylsuchende ab dem ersten Tag des Asylverfahrens obligatorisch krankenversichert. Wenn die Kosten für Prämie, Franchise und Selbstbehalt nicht selbst getragen werden können, zahlen Bund und Kantone – auch für medizinisch anspruchsvolle Fälle.

«Diese Menschen sind zum Teil wirklich sehr krank», spricht SEM-Kommunikationschef Daniel Bach gegenüber SRF von «wenigen, teilweise tragischen Fällen». Darunter seien ein Krebskranker und ein Wachkoma-Patient gewesen, für den die Angehörigen das Asylgesuch stellten.

Offenbar habe sich in Georgien herumgesprochen, dass die Gesundheitsversorgung in der Schweiz sehr gut ist, mutmasst Bach. Für georgische Staatsbürger ist es relativ einfach, über Asylgesuche Zugang zum Schweizer Gesundheitssystem zu bekommen. Sie dürfen sich drei Monate visafrei im Schengenraum aufhalten, zu dem die Schweiz gehört.

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