Kunden sind maximal verärgert Galaxus verlangt nach Rabatt-Aktion 200 Franken Nachzahlung

tafi

4.12.2024

Mit einer happigen Nachzahlungsforderung hat der Onlinehändler Galaxus Kunden verärgert. (Symbolbild)
Mit einer happigen Nachzahlungsforderung hat der Onlinehändler Galaxus Kunden verärgert. (Symbolbild)
Bild:  KEYSTONE

Nach einer Rabattaktion verlangt der Onlinehändler Galaxus mehr als 200 Franken Nachzahlung. Die Kunden fühlen sich veralbert und vermuten eine Masche.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Rabatt sei ein Irrtum: Einige Konsumenten, die bei Galaxus zuletzt eine Oakley-Skibrille zum Schnäppchenpreis gekauft haben, bekamen nach der Lieferung überraschend eine E-Mail.
  • Der Onlinehändler forderte darin eine Nachzahlung von mehr als 200 Franken.
  • Für den Konsumentenschutz ist das Vorgehen fragwürdig: Kunden sollten auf den ausgewiesenen Preis bestehen oder rechtliche Schritte in die Wege leiten.

Erst das Schnäppchen, dann der Schock: Onlinehändler Digitec/Galaxus verlangt von seinen Kunden nach einer Rabattaktion offenbar hohe Nachzahlungen, berichtet «20 Minuten». Konkret geht es um Oakley-Skibrillen, die kurzzeitig zum Aktionspreis für 58.10 Franken zu haben waren. Dies entspricht einem Rabatt von 78 Prozent, was dem Kunden plausibel erschien, da Galaxus regelmässig mit hohen Abschlägen werbe.

Zwei Tage nachdem die Brille per Post geliefert wurde, forderte ihn Galaxus in einer E-Mail zu einer Nachzahlung von 208.10 Franken auf, berichtet ein Betroffener. Andernfalls müsse er die Brille zurückgeben. Er habe die Brille aber bereits getragen und die Verpackung weggeworfen, weswegen eine Rückgabe unmöglich geworden war.

Onlinehändler beruft sich auf Systempanne

Auch andere Betroffene berichten auf dem Bewertungsportal Trustpilot von den Nachzahlungsforderungen. «Ist das jetzt eine neue Masche von Galaxus, Ware schmackhaft mit Aktionen machen und dann einfach die Nachzahlung verlangen?» Andere haben «das Vertrauen in Digitec/Galaxus verloren. Wann ist ein Produkt im Sale und wann liegt ein Preisirrtum vor»?

Der Onlinehändler selbst spricht von einer technischen Panne in der Preisgestaltung und verweist auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Fall einer falschen Preisauszeichnung könne der Vertrag gekündigt werden.

Konsumentenschutz stärkt Kunden den Rücken

Ein Galaxus-Sprecher sagte, Preisabschläge von fast 80 Prozent seien beim Onlinehändler auch in der Black-Friday-Woche nicht üblich. Dass derzeit dennoch rund 150 Produkte mit 80 Prozent Rabatt angeboten werden, kommentierte er mit den Worten: «Unser Sortiment umfasst mittlerweile rund acht Millionen Produkte. Einige hundert Artikel sind daher nicht repräsentativ für unsere Preisstrategie.»

Der Konsumentenschutz hält die Argumente von Digitec/Galaxus für vorgeschoben. «Der Kunde kann auf dem tiefen Preis beharren, wenn dieser so ausgewiesen wurde. Die Begründung Rechnungsfehler ist nichtig, zumal es ja kein offensichtlicher Fehler war», wird Geschäftsleiterin Sara Stalder von «20 Minuten» zitiert. Kundinnen und Kunden sollten sich beim Konsumentenschutz oder dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco melden, sollte sich Galaxus querstellen.

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